Die Erbvorsorge der LV 1871
Wenn Sie sich in der zweiten Lebenshälfte befinden und dazu noch vermögend sind, dann ist das Thema Erbe in der Regel von besonderer Wichtigkeit. Die Erbvorsorge der LV 1871 ist eine Kapitallebensversicherung, bei der im Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme an Ihren Bezugsberechtigen ausgezahlt wird. Bei der Beitragszahlung können Sie individuell zwischen einem laufenden Beitrag (monatliche, vierteljährliche, halbjährliche, jährliche Beitragszahlung) oder einem Einmalbeitrag wählen.
Warum ist eine Erbvorsorge sinnvoll?
Im Gegensatz zu einer klassischen Kapitallebensversicherung bietet die Erbvorsorge einen lebenslangen Versicherungsschutz. Sie leistet genau zu dem Zeitpunkt, an dem Ihre Angehörigen Kapital benötigen, um beispielsweise eine der folgenden Herausforderungen zu lösen:
- Erbschaftssteuer an das Finanzamt zahlen: Wenn der Wert von Immobilien oder anderen Hinterlassenschaften die erbschaftssteuerlichen Freibeträge übersteigt, müssen die Erben hohe Steuern an das Finanzamt zahlen. Haben Sie nicht die nötigen finanziellen Mittel, müssen zum Beispiel Elternhäuser verkauft werden, um den Forderungen nachzukommen.
- Auszahlung an die Geschwister bei geerbten Immobilien: Wenn ein Erbe das Elternhaus übernehmen möchte, kommt es häufig vor, dass Geschwister ausgezahlt werden müssen. Sind die dafür benötigten liquiden Mittel nicht vorhanden, ist die einzige Alternative nur der Verkauf der Immobilie.
- Auszahlung an pflichtteilsberechtigte Personen: Wenn zum Beispiel Kinder oder Eltern im Testament nicht berücksichtigt wurden, steht diesen dennoch der Pflichtteil zu. Diesen müssen die Erben später ausbezahlen.
Mit der Erbvorsorge der LV 1871 können Sie dafür sorgen, dass Ihre Erben das nötige Kapital haben, um die Erbschaftssteuer zu begleichen oder Auszahlungen an Geschwister und pflichtteilsberechtigte Personen vorzunehmen. Auf diese Weise sichern Sie Ihre Hinterbliebenen nicht nur finanziell ab, sondern verhindern auch Familienstreitigkeiten.
Die Meinung der Experten:
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Beispiele: Für wen ist eine Erbvorsorge sinnvoll?
Eine Erbvorsorge kann aus vielen Gründen sinnvoll sein. Nachfolgend finden Sie beispielhafte Szenarien, die veranschaulichen, in welchen Fällen eine Erbvorsorge eine kluge Wahl sein kann:
Herr Schneider (72), verwitwet, München
Herr Schneider besitzt ein Zweifamilienhaus im Wert von 2 Mio. Euro. Sein einziger Sohn, der mit seiner Familie ebenfalls in dem Haus lebt, ist der Alleinerbe. Nur für das Haus (ohne zusätzliches Barvermögen des Vaters) kann die Erbschaftssteuer, die der Sohn beim Tod des Vaters – abzüglich seines Freibetrages – an das Finanzamt entrichten muss, sehr hoch sein.
Fazit: Aufgrund der Erbvorsorge verfügt der Sohn über eine ausreichende Liquidität und muss weder das Haus verkaufen noch ein Darlehen für die Erbschaftssteuer aufnehmen.
Frau Dietz (75), verwitwet, Dortmund
Für Frau Dietz ist es wichtig, dass sich ihre beiden Kinder nach ihrem Tod nicht wegen dem Erbe streiten. Da ihre Tochter das Elternhaus (Verkehrswert 400.000 Euro) gerne nach ihrem Tod einmal übernehmen möchte, muss sie ihrem Bruder 200.000 Euro ausbezahlen.
Fazit: Die Tochter ist aufgrund des Freibetrags von der Erbschaftssteuer befreit. Sie muss jedoch ihren Bruder auszahlen. Den Betrag aus der Erbvorsorge der Mutter kann sie dafür nutzen.
Herr und Frau König (beide 65), Berlin
Herr und Frau König haben sich in einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt. Die Erben des Letztversterbenden von ihnen sollen die gemeinsamen Kinder zu gleichen Teilen sein. Die Eheleute leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das Vermögen von Herrn König besteht zum überwiegenden Teil aus Immobilien, seine Frau hat kein Vermögen. Falls Herr König vor seiner Frau stirbt, haben die Kinder – da sie im ersten Erbgang nichts erhalten – einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von jeweils 1/8 des Nachlasses. Pflichtteile müssen grundsätzlich sofort in Geld ausgezahlt werden.
Fazit: Frau König kann mit der abgeschlossenen Erbvorsorge ihre Kinder auszahlen, wenn diese ihren Pflichtteil haben möchten.
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