Pensionszusage der LV 1871
Warum ist eine Pensionszusage sinnvoll?
Die Pensionszusage ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. Sie bietet besonders für gutverdienende Mitarbeiter, Führungskräfte und Geschäftsführer eine attraktive Betriebsrente. Bei einer Pensionszusage sagen Sie Ihrem Arbeitnehmer Leistungen zu. Die zugesagten Leistungen sind aus dem Betriebsvermögen Ihres Unternehmens zu erbringen. Dafür sind Rückstellungen in Ihrer Bilanz zu bilden. Dadurch wird die Bilanz jedoch einseitig belastet. Um sich dagegen abzusichern, schließen Sie als Arbeitgeber eine Rückdeckungsversicherung ab. Die Versicherung trägt die betriebsfremden Risiken der Pensionszusage.
Ein weiterer Vorteil: Eine Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit und die Versorgung von Hinterbliebenen lässt sich mit einbeziehen.
Die Meinung der Experten:
Starke und flexible Angebote für die Altersversorgung
Umfassende Absicherung für Arbeitnehmer und ihre Angehörigen
Die LV 1871 bietet ihren Kunden ein leistungsstarkes Portfolio. Sie haben die Wahl: Sie können sich für eine klassische Anlage mit garantiertem Rechnungszins entscheiden. Oder Sie wählen eine fondsgebundene Absicherung, mit der Sie die Chancen des Kapitalmarkts stärker nutzen. Darüber hinaus können Sie eine indexorientierte Anlage wählen. Dabei kombinieren Sie die Sicherheit einer klassischen Rentenversicherung mit den Renditechancen der optionalen Indexpartizipation. Bei allen Produkten profitieren Sie von flexiblen Auszahlungsoptionen. Damit haben Sie ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit zum Rentenbeginn. Je nach Lebenssituation wählen Sie zwischen mehreren Optionen.
Die Arbeitskraft für alle Fälle absichern
Eine Versicherung für Berufsunfähigkeit ist für Sie da, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen zeitweise oder dauerhaft nicht arbeiten können. Das passiert öfter, als viele denken. Zudem kann es jeden treffen: Jeder vierte Arbeitnehmer wird im Lauf seines Lebens berufsunfähig (Quelle: Berechnung der Deutschen Rentenversicherung 2014). Um sich für diesen Fall finanziell abzusichern, können Sie einen Berufsunfähigkeitsschutz im Rahmen der Pensionszusage einfach mit einschließen. Über die Auszahlung der Altersrente hinaus ermöglichen wir für den Fall einer Berufsunfähigkeit auch eine Beitragsbefreiung. Damit schließen wir für Sie mögliche Versorgungslücken. Bis zu einem Gesamtjahresbeitrag von 3.000 Euro verzichten wir dabei sogar auf Gesundheitsfragen. Stattdessen gilt eine kurze Wartezeit von drei Jahren. Tritt die Berufsunfähigkeit aufgrund eines Unfalls ein, entfällt die Wartezeit.
Sicherheit für Familienangehörige und Verwandte
Bei der Pensionszusage kann optional ein Hinterbliebenenschutz vereinbart werden. Damit erhält Ihre Familie im Fall Ihres Todes die vereinbarte Rentenzahlung.
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