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Pensionszusage

Die betriebliche Versorgungslösung für Fach- und Führungskräfte

    Pensionszusage der LV 1871

    Warum ist eine Pensionszusage sinnvoll?

    Die Pensionszusage ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. Sie bietet besonders für gutverdienende Mitarbeiter, Führungskräfte und Geschäftsführer eine attraktive Betriebsrente. Bei einer Pensionszusage sagen Sie Ihrem Arbeitnehmer Leistungen zu. Die zugesagten Leistungen sind aus dem Betriebsvermögen Ihres Unternehmens zu erbringen. Dafür sind Rückstellungen in Ihrer Bilanz zu bilden. Dadurch wird die Bilanz jedoch einseitig belastet. Um sich dagegen abzusichern, schließen Sie als Arbeitgeber eine Rückdeckungsversicherung ab. Die Versicherung trägt die betriebsfremden Risiken der Pensionszusage.

    Ein weiterer Vorteil: Eine Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit und die Versorgung von Hinterbliebenen lässt sich mit einbeziehen.

    • Staatlich geförderte betriebliche Altersversorgung

    • Bindung von Fach- und Führungskräften

    • Innovative und leistungsstarke Produktpalette – klassisch, fondsgebunden oder indexorientiert

    • Höhere Rente im Pflegefall oder x-mal mehr Rente bei schwerer Krankheit möglich

    Die Meinung der Experten:

    Starke und flexible Angebote für die Altersversorgung

    Umfassende Absicherung für Arbeitnehmer und ihre Angehörigen

    Die LV 1871 bietet ihren Kunden ein leistungsstarkes Portfolio. Sie haben die Wahl: Sie können sich für eine klassische Anlage mit garantiertem Rechnungszins entscheiden. Oder Sie wählen eine fondsgebundene Absicherung, mit der Sie die Chancen des Kapitalmarkts stärker nutzen. Darüber hinaus können Sie eine indexorientierte Anlage wählen. Dabei kombinieren Sie die Sicherheit einer klassischen Rentenversicherung mit den Renditechancen der optionalen Indexpartizipation. Bei allen Produkten profitieren Sie von flexiblen Auszahlungsoptionen. Damit haben Sie ein hohes Maß an Gestaltungsfreiheit zum Rentenbeginn. Je nach Lebenssituation wählen Sie zwischen mehreren Optionen.

    Die Arbeitskraft für alle Fälle absichern

    Eine Versicherung für Berufsunfähigkeit ist für Sie da, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen zeitweise oder dauerhaft nicht arbeiten können. Das passiert öfter, als viele denken. Zudem kann es jeden treffen: Jeder vierte Arbeitnehmer wird im Lauf seines Lebens berufsunfähig (Quelle: Berechnung der Deutschen Rentenversicherung 2014). Um sich für diesen Fall finanziell abzusichern, können Sie einen Berufsunfähigkeitsschutz im Rahmen der Pensionszusage einfach mit einschließen. Über die Auszahlung der Altersrente hinaus ermöglichen wir für den Fall einer Berufsunfähigkeit auch eine Beitragsbefreiung. Damit schließen wir für Sie mögliche Versorgungslücken. Bis zu einem Gesamtjahresbeitrag von 3.000 Euro verzichten wir dabei sogar auf Gesundheitsfragen. Stattdessen gilt eine kurze Wartezeit von drei Jahren. Tritt die Berufsunfähigkeit aufgrund eines Unfalls ein, entfällt die Wartezeit.

    Sicherheit für Familienangehörige und Verwandte

    Bei der Pensionszusage kann optional ein Hinterbliebenenschutz vereinbart werden. Damit erhält Ihre Familie im Fall Ihres Todes die vereinbarte Rentenzahlung.

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    Daniel Wintrich
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    Mehr Infos zur Pensionszusage der LV 1871

    Die LV 1871 bietet verschiedene Auszahlungsoptionen an. So können Sie zu Rentenbeginn abhängig von der Zusage flexibel entscheiden, wie Ihr Vorsorgevermögen ausgezahlt werden soll.

    Kapitalauszahlung

    Wir zahlen Ihnen das Vorsorgevermögen auf Wunsch in einer Summe aus. Damit steht Ihnen Kapital zur Verfügung, das Sie zum Beispiel für einen Lebenstraum einsetzen können.

    Klassische Verrentung

    Sie erhalten das angesparte Vorsorgevermögen als lebenslange monatliche Rente. Dadurch sichern Sie sich im Ruhestand ein zusätzliches laufendes Einkommen.

    Höhere Rente bei einer schweren Krankheit

    Mit der eXtra-Renten-Option bieten wir optimalen Schutz für den Fall, dass Sie erkranken sollten. Drei Monate vor Rentenbeginn ist auf Wunsch eine individuelle Gesundheitsprüfung möglich. Sollte sich herausstellen, dass Ihre Lebenserwartung statistisch verkürzt ist, erhalten Sie eine bis zu x-mal höhere lebenslange Rente.

    Doppelte Auszahlung im Fall einer Pflegebedürftigkeit

    Wir bieten bei der LV 1871 die Option eines besonderen Pflegeschutzes. Diese Option können Sie bei Rentenbeginn in Anspruch nehmen. Mit der Wahl der Pflegeoption reduziert sich Ihre Rente etwas. Sollte der Pflegefall eintreten, verdoppeln wir die Rente ein Leben lang. Die Extraleistung erhalten Sie, wenn Sie drei Aktivitäten des täglichen Lebens nicht mehr selbstständig ausführen können. Aktivitäten des täglichen Lebens sind zum Beispiel: sich waschen und ankleiden oder allein essen und trinken.

    Die betriebliche Altersversorgung (bAV) der LV 1871 setzt Maßstäbe – das bestätigen unabhängige Ratings. Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung, von umfangreicher Beratung und von umfassenden Services. Dafür haben wir ein „sehr gut“ vom renommierten Institut für Vorsorge und Finanzplanung erhalten. Bei allen Fragen stehen Ihnen persönliche Ansprechpartner aus unserem Kundenservice zur Verfügung, der auf betriebliche Altersversorgung spezialisiert ist.

    Mehr Infos zur Pensionszusage

    Besonders interessant bei Pensionszusagen: Für Arbeitnehmer sind Zuwendungen des Arbeitgebers in der Ansparphase in unbegrenzter Höhe steuerfrei. Außerdem sind die Beiträge bei der Entgeltumwandlung bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei. Das liegt daran, dass die Beiträge keinen Zufluss von Arbeitslohn beim Arbeitnehmer darstellen.

    Während der Rentenbezugszeit sind die Leistungen steuer- und krankenversicherungspflichtig. Der Steuersatz fällt im Ruhestand in der Regel günstiger aus als während der Berufstätigkeit. Deshalb können Sie von steuerlichen Vorteilen profitieren. Damit ist diese Form der Altersversorgung häufig attraktiver als eine private Rentenversicherung.

    In unserem fiktionalen Beispiel liegt der Beitragssatz zur Sozialversicherung bei 20 Prozent, der Steuersatz bei 30 Prozent. Das rentenversicherungspflichtige Einkommen verringert sich um den Beitrag zur Pensionszusage.

    Auch Unternehmer profitieren von einer Pensionszusage: Sie können die Beiträge zu einer Rückdeckungsversicherung als Betriebsausgaben geltend machen. Außerdem können Sie in der Bilanz zu bildende Rückstellungen steuerlich geltend machen. Darüber hinaus sind bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung sozialversicherungsfrei.

    Sie und Ihr Mitarbeiter bestimmen, wie Sie den Vertrag ausgestalten. Sie können zum Beispiel Leistungen für die Altersrente, für eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder einen Hinterbliebenenschutz vereinbaren.

    Vorteile für angestellte Gutverdiener

    • Gutverdiener bauen eine zusätzliche Altersversorgung auf.
    • Die Pensionszusage ist steuerlich begünstigt.
    • Die Absicherung von Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen ist möglich.
    • Bei einer Gehaltsumwandlung profitieren Sie durch umfassende Steuerfreiheit in der Ansparphase.
    • Sie sparen Sozialversicherungsbeiträge in der Ansparphase.
    • Arbeitnehmer haben abhängig von der Zusage flexible Möglichkeiten bei der Beitragszahlung.
    • Die Leistungen sind auch bei Insolvenz des Unternehmens abgesichert.

    Vorteile für Unternehmen

    • Die Absicherung ist insbesondere geeignet für Geschäftsführer, Führungskräfte und Manager.
    • Steuerfreie Einzahlungen durch den Arbeitgeber sind möglich.
    • Beiträge zur Rückdeckungsversicherung sind als Betriebsausgaben abziehbar.
    • Pensionsrückstellungen wirken gewinnreduzierend und können Steuerersparnisse mit sich bringen.

    Informationen rund um das Thema Nachhaltigkeit finden Sie hier.

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    Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge

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