Ist die betriebliche Altersvorsorge Pflicht?
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine wichtige Säule der Altersvorsorge in Deutschland, um das Rentenniveau im Alter zu sichern. Doch stellt sich oft die Frage, ob die betriebliche Altersvorsorge Pflicht ist und was Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer diesbezüglich wissen sollten. Im Folgenden klären wir die wichtigsten Aspekte zur betrieblichen Altersvorsorge und ihre potenzielle Pflicht für Arbeitgeber.
Betriebliche Altersvorsorge: Verpflichtend für Arbeitgeber?
In Deutschland besteht für Arbeitgeber keine Pflicht zur betrieblichen Altersvorsorge. Das bedeutet, dass ein Arbeitgeber aus eigenem Antrieb heraus nicht verpflichtet ist, ein bAV-Angebot zu schaffen, falls dies nicht durch einen Tarifvertrag oder andere vertragliche Vereinbarungen festgelegt ist. Eine betriebliche Altersvorsorge-Pflicht für Arbeitgeber existiert also nicht automatisch.
Allerdings hat der Gesetzgeber mit dem Betriebsrentengesetz festgelegt, dass Arbeitnehmer das Recht haben, eine bAV in Form der sogenannten Entgeltumwandlung zu verlangen. Dies bedeutet: Wenn ein Arbeitnehmer eine betriebliche Altersvorsorge wünscht, dann muss der Arbeitgeber die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung bieten. Hierbei werden Teile des Bruttolohns oder Gehalts des Arbeitnehmers in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt, was steuerliche Vorteile und Sozialabgabenreduzierung mit sich bringen kann. Dadurch entsteht eine indirekte betriebliche Altersvorsorge-Pflicht, sobald der Wunsch vom Arbeitnehmer geäußert wird.
Durch die Entgeltumwandlung wird also ein Teil des Einkommens des Arbeitnehmers in die bAV einbezahlt und dieser Betrag wird direkt vom Bruttolohn abgezogen. Die steuerlichen Vorteile und die Möglichkeit der Einsparung von Sozialversicherungsabgaben machen die Entgeltumwandlung besonders attraktiv, da das gesparte Geld im Ruhestand zur Verfügung steht. Arbeitgeber haben hier die Möglichkeit, steuerbegünstigte Vorsorgemodelle anzubieten, die mit einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden.
Der Arbeitgeber ist bei der Wahl des Durchführungsweges und der Versicherungsgesellschaft flexibel. So kann er mit einem Versicherungsunternehmen seiner Wahl die Bedingungen und Konditionen der bAV festlegen. Je nach Unternehmen und betrieblichen Gegebenheiten kann der Arbeitgeber individuell entscheiden, ob er eine Direktversicherung, eine Pensionskasse, eine Unterstützungskasse oder einen anderen Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung wählt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass er allen Arbeitnehmern eine betriebliche Altersversorgung anbieten muss, solange keine tariflichen oder vertraglichen Regelungen bestehen.
Verpflichtender Zuschuss bei Entgeltumwandlung
Eine weitere Regelung, die seit 2022 gilt, betrifft den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss (Betriebsrentenstärkungsgesetz). Wenn ein Arbeitnehmer eine bAV über die Entgeltumwandlung abschließt, ist der Arbeitgeber inzwischen dazu verpflichtet, einen Zuschuss von mindestens 15 % des umgewandelten Beitrags zu leisten. Diese bAV-Arbeitgeberzuschuss-Pflicht entlastet Arbeitnehmer finanziell und soll Anreize schaffen, die betriebliche Altersvorsorge verstärkt zu nutzen.
Obwohl der Mindestzuschuss von 15 % besteht, haben Arbeitgeber die Freiheit, diesen Betrag zu erhöhen, um die betriebliche Altersvorsorge für ihre Mitarbeiter noch attraktiver zu gestalten. Manche Unternehmen bieten großzügigere Zuschüsse an, um qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und die Bindung zum Unternehmen zu stärken. Dennoch bleibt es freiwillig, ob und wie viel der Arbeitgeber über die Pflicht hinaus zur bAV beisteuert.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass es keine generelle Verpflichtung des Arbeitgebers gibt, von sich aus eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Die betriebliche Altersvorsorge ist erst dann verpflichtend, wenn der Arbeitnehmer die Einrichtung einer bAV in Form einer Entgeltumwandlung wünscht. Die bAV-Pflicht für Arbeitgeber gilt hierbei nur, wenn der Arbeitnehmer seine Rechte auf eine Entgeltumwandlung einfordert. Dabei ist der Arbeitgeber an die bAV-Zuschusspflicht gebunden, die seit 2022 einen Mindestzuschuss von 15 % vorsieht. Arbeitgeber haben zudem die Möglichkeit, freiwillig höhere Zuschüsse anzubieten, um das Vorsorgeangebot für ihre Mitarbeiter zu verbessern.