Wie hoch ist der Höchstbetrag in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)?
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bietet für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine attraktive Möglichkeit, für das Alter vorzusorgen und dabei von steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorteilen zu profitieren. Ein zentraler Aspekt ist dabei der sogenannte bAV-Höchstbetrag, auch als bAV-Deckel bekannt, der festlegt, wie viel Einkommen steuer- und sozialabgabenfrei in eine Altersvorsorge umgewandelt werden kann. Doch wo liegt der Höchstbetrag der Entgeltumwandlung genau und was bedeutet er für Arbeitnehmer?
bAV-Höchstbetrag einfach erklärt
Der bAV-Höchstbetrag bezieht sich auf den maximalen Betrag, den Arbeitnehmer im Rahmen einer Entgeltumwandlung steuer- und sozialabgabenfrei in ihre betriebliche Altersvorsorge einzahlen können. Dieser Betrag ist gesetzlich festgelegt und orientiert sich an der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.
Grundsätzlich ist die betriebliche Altersvorsorge bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) steuerfrei. Bis zu 4 Prozent der BBG sind auch sozialabgabenfrei. Diese Regelung macht die bAV besonders attraktiv, denn sie ermöglicht es Arbeitnehmern, einen erheblichen Teil ihres Bruttoeinkommens steuer- und sozialabgabenfrei in ihre Altersvorsorge zu investieren.
Für den Arbeitnehmer bedeutet dies, dass er seine Altersvorsorge aufbauen kann, ohne dass sein Nettogehalt stark belastet wird. Der bAV-Höchstbetrag gibt also den Rahmen vor, innerhalb dessen die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorteile maximal ausgeschöpft werden können.
Höchstbetrag in der bAV 2025
Für das Jahr 2025 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung 96.600 Euro im Jahr (2024: West 90.600 Euro / Ost 89.400 Euro). Die Beitragsbemessungsgrenzen wurden mit dem Jahr 2025 endgültig für Ost- und Westdeutschland angeglichen, d.h. es gibt hier ab 2025 keine Unterschiede mehr. Daraus ergeben sich die entsprechenden bAV-Höchstbeträge:
- Steuerfreier Höchstbetrag bAV: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können 8 Prozent der BBG steuerfrei in ihre betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Das entspricht 2025 für West- und Ostdeutschland 7.728 Euro pro Jahr (2024: West 7.248 Euro / Ost 7.450 Euro). Diese Beträge können lohnsteuerfrei direkt vom Bruttoeinkommen abgezogen werden.
- Sozialabgabenfreier Höchstbetrag bAV: Innerhalb dieser 8 Prozent sind 4 Prozent der BBG sozialabgabenfrei. Das bedeutet, dass 2025 in West- und Ostdeutschland 3.864 Euro pro Jahr sozialabgabenfrei in die bAV eingezahlt werden können (2024: West 3.624 Euro / Ost 3.576 Euro).
Arbeitnehmer, die mehr als den Höchstbetrag in die bAV einzahlen möchten, können dies tun, müssen aber die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen beachten. Beiträge, die den bAV-Höchstbetrag übersteigen, werden wie normales Einkommen behandelt und sind daher voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Es ist daher wichtig, die Grenzen zu kennen und die Einzahlungen entsprechend zu planen, um die maximalen Vorteile zu nutzen.
Der Höchstbetrag der bAV spielt eine zentrale Rolle bei der Planung der betrieblichen Altersvorsorge. Arbeitnehmer sollten diese Höchstgrenzen beachten, um die volle Förderung der bAV zu nutzen und effektiv für das Alter vorzusorgen. Es lohnt sich also, sich mit den genauen Zahlen auseinanderzusetzen, um die betrieblichen Vorteile optimal auszuschöpfen.