Wie kann ich mir meine Leistungen aus der bAV auszahlen lassen?
Mit unseren flexiblen Auszahlungsoptionen für die Rentenphase besteht zu Rentenbeginn volle Flexibilität. Neben einer Kapitalzahlung und einer Rentenzahlung stehen in der Direktversicherung, in der rückgedeckten Pensionszusage und in der Unterstützungskasse* weitere Alternativen zur Wahl.
Ist die Lebenserwartung aufgrund einer Krankheit zu Rentenbeginn statistisch verkürzt, kann sich die vereinbarte Rente um das x-fache erhöhen. Abhängig vom Krankheitsbild kann die Rente deutlich über der gewöhnlichen Rente liegen. Diese erhöhte Rente wird lebenslang ausgezahlt, auch wenn die Krankheit zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr vorliegt.
Aufgrund der steigenden Lebenserwartung steigt auch das Pflegerisiko. Auch dafür bietet die LV 1871 eine Option. Bei Wahl der Pflege-Option* zu Rentenbeginn wird die Rente zunächst leicht reduziert. Liegt bereits zu Rentenbeginn Pflegebedürftigkeit vor, wird diese Rente sofort ab Rentenbeginn verdoppelt. Tritt der Pflegefall erst später ein, wird die Rente ab diesem Zeitpunkt verdoppelt.
Mit diesen Auszahlungsoptionen wird erst zu Rentenbeginn festgelegt, in welcher Form das Vorsorgevermögen ausgezahlt werden soll. Damit lässt sich unsere betriebliche Altersvorsorge in der Auszahlungsphase flexibel an die Bedürfnisse unserer Kunden anpassen.
* Die Pflege-Option wird in der Unterstützungskasse nicht angeboten.