Was kann in der bAV abgesichert werden?
Was kann in der betrieblichen Altersvorsorge abgesichert werden?
Im Fokus steht bei der betrieblichen Altersvorsorge die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos. Damit ist im Ruhestand ein zusätzliches laufendes Einkommen gesichert.
Zusätzlich dazu können auch weitere biometrische Risiken abgesichert werden. So kann optional ein Hinterbliebenenschutz oder Absicherung bei Berufsunfähigkeit vereinbart werden. Mit einer Hinterbliebenenabsicherung erhalten diese im Fall der Fälle die vereinbarte Rentenzahlung. Dazu wird bei Vertragsabschluss eine Rentengarantiezeit vereinbart. Für die Dauer der vereinbarten Rentengarantiezeit zahlt die LV 1871 die Rentenzahlung an die Hinterbliebenen. Alternativ ist in den klassischen Produkten auch eine Hinterbliebenenzusatzversicherung möglich.
Absicherung von Berufsunfähigkeit im Rahmen der bAV
Bei der Absicherung der Berufsunfähigkeit unterscheiden wir zwei Bausteine. Mit der BUZ Beitragsbefreiung sind im Falle der Berufsunfähigkeit keine weiteren Beiträge mehr zu bezahlen. Die Beitragszahlung übernimmt dann die LV 1871. Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zahlen wir im Ernstfall eine Rente.