Betrieblichen Altersvorsorge (bAV)

Durchführungswege in der bAV

  • Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge

  • 5 Durchführungswege der bAV einfach erklärt

  • Mittelbare und unmittelbare Durchführungswege

Durchführungswege in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) einfach erklärt

Bei der Entgeltumwandlung, häufig auch Gehaltsumwandlung genannt, handelt es sich um eine Möglichkeit der Altersvorsorge über den Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (kurz bAV). Der Arbeitnehmer verzichtet auf einen gewissen Betrag seines Bruttogehalts, das dann zu einem Versorgungsbeitrag umgewandelt wird. Dabei stehen ihm verschiedene, vom Arbeitgeber auswählbare Durchführungswege zur Verfügung. Am häufigsten wird der Beitrag in eine Direktversicherung eingezahlt.

Je nach Durchführungsweg sind die Beiträge entweder vollständig sozialabgabenfrei oder bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Steuerlich begünstigt sind Beiträge bis zu einer Höhe von maximal 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. In 2024 sind das bis zu 604 Euro monatlich.

Die verschiedenen Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge

In Deutschland gibt es fünf Durchführungswege zur betrieblichen Altersvorsorge. Hierbei wird zwischen mittelbaren und unmittelbaren Durchführungswegen unterschieden:

  • Mittelbare Durchführungswege: Bei mittelbaren Durchführungswegen wird die vereinbarte Versorgung über einen Dritten wie z.B. eine Versicherungsgesellschaft erbracht.
  • Unmittelbare Durchführungswege: Bei unmittelbaren Durchführungswegen wird die Finanzierung der betrieblichen Altersvorsorge direkt im Unternehmen durchgeführt.

Infografik Durchführungswege in der bAV: Unmittelbare Durchführungswege (Penionszusage), Mittelbare Durchführungswege (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse)

Abbildung 1: Durchführungswege in der bAV

Mittelbare Durchführungswege in der bAV

Mittelbare Durchführungswege können zusätzlich zwischen versicherungsförmigen und nicht versicherungsförmigen Durchführungswegen unterschieden werden:

  • Zu den mittelbaren versicherungsförmigen Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge zählen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds.
  • Als mittelbarer nicht versicherungsförmiger Durchführungsweg der bAV zählt die Unterstützungskasse.

1. Direktversicherung

Die Direktversicherung ist der bekannteste Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge. Dabei schließt der Arbeitgeber für seine Angestellten bei einer Versicherungsgesellschaft einen Versicherungsvertrag ab. Die Beiträge können vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung oder von beiden gemeinsam finanziert werden.  Im Leistungsfall wird die vereinbarte Versicherungsleistung direkt an den als Begünstigen eingetragenen Mitarbeiter oder seine Hinterbliebenen ausbezahlt. Dieser Durchführungsweg ist auch für kleine Unternehmen interessant, da ein geringer Verwaltungsaufwand und geringe finanzielle Risiken anfallen. Bei einem Jobwechsel kann der neue Arbeitgeber den bestehenden Vertrag weiterführen oder der Arbeitnehmer leistet die Beitragszahlung aus privaten Mitteln.

Steuern und Sozialabgaben bei der Direktversicherung

Für Arbeitnehmer sind Beiträge zur Direktversicherung bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung sozialversicherungsfrei und bis zu 8% der BBG steuerfrei. In der Rentenphase müssen die Leistungen dann jedoch nachgelagert versteuert werden. Für die meisten Arbeitnehmer wirkt sich diese Konstellation jedoch positiv aus, da sie in der Rente über ein geringeres Einkommen verfügen und dadurch meist auch ein niedrigerer Steuersatz fällig wird.

2. Pensionskasse

Bei einer Pensionskasse handelt es sich um eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die von einem oder mehreren Unternehmen getragen wird. Die Pensionskasse wird über Zuwendungen der Trägerunternehmen und durch Vermögenserträge finanziert. Auch bei diesem Durchführungsweg schließt der Arbeitgeber eine Versicherung auf den Arbeitnehmer ab. Die Beiträge zur Pensionskasse können vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung oder von beiden gemeinsam finanziert werden. Die Pensionskasse gewährt dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen dann einen Anspruch auf die vereinbarten Leistungen. Pensionskassen unterliegen der Aufsicht der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Da sie von den Trägerunternehmen (=Arbeitgebern) unabhängig sind, sind sie auch nicht von einer Insolvenz des Arbeitgebers betroffen.

Steuern und Sozialabgaben bei der Pensionskasse

Wie bei der Direktversicherung sind für Arbeitnehmer bei der Pensionskasse Beiträge bis zu 4% der BBG sozialversicherungsfrei und bis zu 8% steuerfrei. Durch die Steuerfreiheit in der Ansparphase müssen die ausgezahlten Leistungen später dann nachgelagert versteuert werden. Dies kann jedoch vorteilhaft sein, wenn im Ruhestand durch ein geringeres Einkommen ein niedrigerer Steuersatz anfällt.

3. Pensionsfonds

Pensionsfonds wurden 2002 als fünfter Versorgungsweg eingeführt. Sie sind rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen und werden in der Regel von großen Unternehmen, Banken oder Versicherungen gegründet. Bei einem Pensionsfonds handelt es sich um Anlagegesellschaften, die das jeweilige Vermögen am Kapitalmarkt anlegen und durch die BaFin kontrolliert werden. Durch diese Anlagefreiheit am Kapitalmarkt ermöglichen sie Chancen auf hohe Renditen, da ein höherer Kapitalanteil in Aktien investiert werden kann. Dadurch ergibt sich bei der Anlage jedoch auch ein erhöhtes Risiko und für die spätere Höhe der Rente gibt es keine Garantie. Um Beiträge für den Fall der Insolvenz des Arbeitgebers abzusichern sind Pensionsfonds über den Pensions-Sicherungs-Verein abgesichert.

Mit Hilfe von Pensionsplänen werden bei diesem Durchführungsweg die Altersvorsorgeleistungen für die Arbeitnehmer eines oder mehrerer Arbeitgeber geregelt. Dabei zahlt der Arbeitgeber die Beiträge an den Pensionsfonds. Die Beiträge können vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer mittels Entgeltumwandlung oder gemeinsam finanziert werden. Bei einem Jobwechsel ist auch hier die private Weiterführung durch den Arbeitnehmer oder die Übertragung auf den neuen Arbeitgeber möglich.

Steuern und Sozialabgaben beim Pensionsfonds

Beiträge zum Pensionsfonds sind für Arbeitnehmer wie bei der Direktversicherung und der Pensionskasse bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei und bis zu 4 Prozent fallen keine Sozialabgaben an. In der Auszahlungsphase müssen die Leistungen dann nachgelagert versteuert werden.

4. Unterstützungskasse

Unterstützungskassen sind rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen eines oder mehrerer Trägerunternehmen und unterliegen nicht der Versicherungsaufsicht, da es sich um den nicht versicherungsförmigen Durchführungsweg handelt. Aus diesem Grund können hier sehr hohe Leistungen vereinbart werden, um große Versorgungslücken zu schließen. Der Durchführungsweg Unterstützungskasse ist damit besonders interessant für Fach- und Führungskräfte sowie Gesellschafter und Geschäftsführer. Der Arbeitgeber zahlt die Zuwendungen zur bAV direkt an die Unterstützungskasse. Dabei kann die betriebliche Altersvorsorge bei dieser Möglichkeit entweder durch das Unternehmen oder durch eine Entgeltumwandlung finanziert werden. Wenn bei diesem Durchführungsweg die eingezahlten Beiträge und erwirtschafteten Erträge nicht ausreichen, um die vereinbarten Betriebsrenten auszuzahlen, muss der Arbeitgeber den Rest selbst aufbringen. Auch hier springt der Pensions-Sicherungs-Verein im Falle einer Insolvenz ein. Bei einem Jobwechsel können Arbeitnehmer die Beiträge nicht aus eigenen Mitteln fortführen, da die Unterstützungskasse kein versicherungsförmiger Durchführungsweg ist.

Steuern und Sozialabgaben bei der Unterstützungskasse

Für Arbeitnehmer unterliegen die Beiträge zur Unterstützungskasse keiner Steuergrenze und sind bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei. Bei Auszahlung müssen die Leistungen als Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit nachgelagert versteuert werden.

Unmittelbarer Durchführungsweg in der bAV

Pensionszusage

Die Pensionszusage – auch Direktzusage genannt – ist der einzige unmittelbare Durchführungsweg in der betrieblichen Altersvorsorge. Mit einer Pensionszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber dazu bei Eintritt in die Rente den Mitarbeitern eine vereinbarte Leistung aus den betrieblichen Mitteln auszuzahlen. Dieser Durchführungsweg wird deshalb auch Firmenrente genannt. Die Pensionszusage ist ein Leistungsversprechen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, das schriftlich festgehalten werden muss. Hierbei müssen Angaben zur Form, Umfang, Dauer und Höhe der Leistungen enthalten sein. Pensionszusagen gehören zu den arbeitgeberfinanzierten Betriebsrenten – es ist jedoch auch eine Entgeltumwandlung möglich. Dabei gibt es kein Limit für die Höhe der Leistung oder der Beiträge. Es können also auch größere Versorgungslücken abgesichert werden.

Damit dem Leistungsversprechen nachgekommen werden kann, muss das Unternehmen frühzeitig bilanzielle Rückstellungen bilden, die den steuerpflichtigen Gewinn reduzieren. Deshalb sind die Verwaltungsaufwände aus Arbeitgebersicht hier etwas höher als zum Beispiel bei der Direktversicherung. Arbeitgeber bezeichnen diese Form der betrieblichen Altersvorsorge häufig auch als Altersvorsorgekonto oder Vorsorgeplan.

Wird der Arbeitgeber zahlungsunfähig, übernimmt der Pensions-Sicherungs-Verein die Zahlungen der vereinbarten Leistungen an den Arbeitnehmer. Verlässt der Mitarbeiter das Unternehmen ist ein Fortführen der Beitragszahlungen aus privaten Mitteln nicht möglich. Die erworbenen Anwartschaften bleiben jedoch erhalten.

Steuern und Sozialabgaben bei der Pensionszusage

Wie bei der Unterstützungskasse bestehen hier für den Arbeitnehmer keine Steuergrenzen in Bezug auf die Beitragszahlungen, was vor allem für Mitarbeiter mit einem hohen Einkommen interessant ist. Bei der Pensionszusage sind Beiträge bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei. Spätere Leistungen müssen auch als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nachgelagert versteuert werden.

Das Angebot der LV 1871

  • Versicherungen

    Direktversicherung

    Entspannt in die Zukunft - sparen und vorsorgen im Beruf

  • Versicherungen

    Pensionszusage

    Die betriebliche Versorgungslösung für Fach- und Führungskräfte

  • Versicherungen

    Pensionsfonds

    Die betriebliche Altersvorsorge, die Unternehmen und Mitarbeiter entlastet

  • Versicherungen

    Unterstützungskasse

    Mit Beträgen über der Beitragsbemessungsgrenze im Beruf vorsorgen

Weitere Informationen zum Thema betriebliche Altersvorsorge

  • Versicherungen

    Entgeltumwandlung

    Bei der Entgeltumwandlung verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Betrag seines Bruttogehalts, der dann zu einem Versorgungsbeitrag umgewandelt wird.

  • Versicherungen

    Betriebsrente

    Mit der Betriebsrente kann eine Extra-Rente über den Arbeitgeber aufgebaut werden.

  • Versicherungen

    bAV Fragen

    Häufige Fragen und ihre Antworten rund um das Thema bAV

Diese Produkte könnten Sie auch interessieren

Icon verlässlich bearbeitet

Versicherungen

Icon Private Rentenversicherung

Private Rentenversicherung

Icon Risikolebensversicherung

Risikolebensversicherung