Arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung
Direktversicherung arbeitgeberfinanziert: Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Der Blick auf den jährlichen Rentenbescheid der gesetzlichen Rentenversicherung ist immer wieder ernüchternd. Die zunehmende Überalterung unserer Gesellschaft führt dazu, dass die ausgezahlten gesetzlichen Renten immer knapper ausfallen. Wer seinen Lebensstandard auch im Ruhestand halten will, muss sich privat Kapital auf die Seite legen. Das funktioniert am einfachsten, wenn man vom Arbeitgeber einen vereinbarten Betrag gleich vom Gehalt an eine private Rentenversicherung überweisen lässt.
Früher gab es in der Regel arbeitnehmerfinanzierte und arbeitgeberfinanzierte Direktversicherungen sowie Mischformen. Heute handelt es sich meist um eine Mischform. Die rein arbeitnehmerfinanzierte Altersvorsorge gehört so gut wie der Vergangenheit an, denn mittlerweile ist der Arbeitgeber verpflichtet die Einzahlungen mit mindestens 15 Prozent zu bezuschussen.
Die arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung ist aus gutem Grund eine der beliebtesten Möglichkeiten, sich fürs Alter ein zusätzliches Finanzpolster anzusparen. Dabei profitieren sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber: Im Fall der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber mit einem Versicherungsunternehmen einen Vertrag ab. Die Beiträge werden zum Teil vom Arbeitgeber und zum Teil durch eine Entgeltumwandlung vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers finanziert. Die Abwicklung übernimmt dabei komplett der Arbeitgeber. Sie müssen sich nicht um den Verwaltungskram kümmern – und erhalten regelmäßig Bescheid über die Entwicklung Ihres angesparten Rentenvermögens.
Stichwort Lohnabrechnung
Von den Direktversicherungsbeiträgen werden Ihnen keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Auch Ihr Arbeitgeber muss auf Ihren Direktversicherungsbeitrag keine Lohnnebenkosten abführen. Bei Vertragsende bekommen Arbeitnehmer die vereinbarte Leistung direkt von der Versicherung ausbezahlt, müssen die Leistungen aber noch nachträglich versteuern.
Die Meinung der Experten:
Vorteile der arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung für Arbeitnehmer
Entgeltumwandlung zum Vermögensaufbau
Grundlage der arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung für Angestellte ist die Entgeltumwandlung: Sie entscheiden sich beispielsweise dafür, monatlich 100 Euro von Ihrem Bruttogehalt in eine Direktversicherung einzuzahlen. Steuert Ihr Arbeitgeber dann noch den Betrag bei, den er durch Ihre Direktversicherung an Sozialversicherungsbeiträgen einspart, können Sie etwa 120 Euro pro Monat für Ihre Altersvorsorge nutzen – ohne bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen zur Kasse gebeten zu werden. Die Summen, die Sie in Ihre Direktversicherung fließen lassen, sind bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei. Im Jahr 2024 können das insgesamt bis zu 7.152 Euro sein. Auf vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze werden zudem keine Sozialabgaben erhoben. Damit profitieren Sie von der arbeitgeberfinanzierten Rentenversicherung oft mehr, als wenn Sie eine private Rentenversicherung abschließen. Trotzdem bleiben am Ende alle Leistungen aus der Direktversicherung steuer- und sozialabgabepflichtig. Richtig lohnt sich die Direktversicherung, wenn der Arbeitgeber auf Ihren monatlichen Beitrag etwas drauflegt.
Angestellte haben einen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Nehmen Sie Ihren Chef in die Pflicht – denn seit 2002 haben Sie einen gesetzlich verbrieften Anspruch darauf, eine arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge abzuschließen. Die LV 1871 zeigt Ihnen dabei gerne die verschiedenen Möglichkeiten einer Direktversicherung auf. Sie haben bei Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge die Wahl zwischen einer:
Zusätzliche Vorsorgeoptionen bieten den perfekten Schutz
Nicht immer läuft im Leben alles nach Plan. So kann es passieren, dass Sie auch in jungen Jahren zeitweise oder dauerhaft berufsunfähig werden und Ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben können – sei es durch Krankheit oder einen schweren Unfall. Unglückliche Umstände können auch völlig unerwartet zur Pflegebedürftigkeit führen.
Mit der arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung eröffnet Ihnen die LV 1871 Möglichkeiten, auch für solche Fälle vorzusorgen, um finanzielle Engpässe zu vermeiden, wenn Sie nicht erwerbstätig sein können:
Die Arbeitswelt ändert sich - Ihre Direktversicherung bleibt flexibel
Arbeitsverhältnisse sind heute nicht mehr für die Ewigkeit. Trotzdem bleibt Ihnen Ihre abgeschlossene arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung während der gesamten Laufzeit erhalten. Wechseln Sie die Firma, können Sie mit dem nächsten Arbeitgeber abstimmen, dass dieser Ihre Direktversicherung fortführt. Bei Arbeitslosigkeit kann Ihnen niemand die bereits angesparten Leistungen wegnehmen. Auch wenn Ihr Arbeitgeber Insolvenz anmelden muss, bleibt Ihr Versicherungsschutz bestehen. Und sollten Sie selbst einmal einen finanziellen Engpass haben, reduzieren Sie für diese Zeit einfach Ihren monatlichen Beitrag. Bei einer Gehaltserhöhung oder Bonus-Zahlung können Sie Ihre Prämie selbstverständlich auch kurzfristig bis zum Maximalbeitrag erhöhen.
Vorteile der arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung für Arbeitgeber
Auch für den Arbeitgeber ergeben sich verschiedene Vorteile der Direktversicherung:
Eine Direktversicherung kann also mehrere Vorteile für den Arbeitgeber mit sich bringen. Neben der Möglichkeit, mit dem Angebot positiv auf das Image des Unternehmens einzuzahlen, lassen sich damit auch Steuervorteile generieren.