Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) einfach erklärt
Das BRSG setzt Anreize für die betriebliche Altersvorsorge
Im Bereich der Alterssicherung steht Deutschland in den nächsten Jahrzehnten vor großen Herausforderungen: Denn jetzt gehen die geburtenstarken Jahrgänge in Rente, während in den Betrieben ein eklatanter Nachwuchsmangel herrscht. Die jungen Menschen, die heute in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, können mit ihren Beiträgen den Finanzbedarf allein nicht decken, der für die Altersvorsorge der Ruheständler notwendig wäre. Die Folge: Das Rentenniveau sinkt immer weiter. Deshalb wird in Deutschland die Altersvorsorge auf drei Säulen gestellt: Das Zusammenspiel von staatlicher gesetzlicher Rente, privater Altersvorsorge und betrieblicher Altersvorsorge soll das Risiko der Altersarmut minimieren und die Rentenlücke schließen. Während die meisten Menschen mittlerweile dazu übergegangen sind, sich neben der gesetzlichen Rente auch mit privaten Altersvorsorgemodellen ein Finanzpolster für den Ruhestand anzusparen, fristete die betriebliche Altersvorsorge (bAV) daneben lange Zeit ein Schattendasein. Noch 2001 nutzten nur 14,6 Millionen Menschen die Möglichkeit, über ihren Arbeitgeber für das Alter vorzusorgen. Die Bundesregierung hat deshalb 2018 mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz ein umfassendes Reformprogramm erarbeitet, das die Anreize für die betriebliche Altersvorsorge erhöhen soll.
Definition Betriebsrentenstärkungsgesetz
Am 1. Januar 2018 ist das „Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze“ in Kraft getreten. Einfach erklärt soll das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) die betriebliche Altersvorsorge (bAV) in Deutschland fördern und zu einer besseren Rente beitragen. Ziel ist es, dass mehr Arbeitnehmer eine zusätzliche Altersvorsorge über den Betrieb aufbauen können. Dabei betreffen die im Gesetz vereinbarten Maßnahmen sowohl organisatorische Neuregelungen als auch finanzielle Anreize.
Maßnahmen des BRSG im Überblick
Nachfolgend erhalten stellen wir Ihnen die wichtigsten Maßnahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetztes vor. Diese dienen u.a. dazu die betriebliche Altersvorsorge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber attraktiver zu machen.
BRSG: Pflichten des Arbeitgebers
Um sicherzustellen, dass die geänderten Regelungen effektiv umgesetzt werden, erlegt das Betriebsrentenstärkungsgesetz dem Arbeitgeber neue Pflichten auf. Gleichzeitig soll das BRSG bürokratische Hürden verringern und Abläufe für die Arbeitgeber erleichtern. Zu den Neuerungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes gehört die Einführung einer reinen Beitragszusage. Durch diese Anpassung sichern Arbeitgeber ihren Angestellten zu, einen festgelegten Betrag in die betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen. Die Beitragszusage ist ein unbürokratischer Ablauf, der keine Tarifbindung besitzt.
Informationspflicht
Arbeitgeber sind von jetzt an verpflichtet, ihre Arbeitnehmer umfassend über die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge in Kenntnis zu setzen. Dies betrifft beispielsweise die verschiedenen Durchführungswege der bAV, die Fördermöglichkeiten sowie die konkreten Angebote, die der Arbeitgeber bereitstellt. Die Informationspflicht soll sicherstellen, dass alle Arbeitnehmer um ihre Rechte und Möglichkeiten wissen und fundierte Entscheidungen bezüglich ihrer Altersvorsorge treffen können.
Arbeitgeberzuschuss
Das Gesetz schreibt Arbeitgebern seit 2019 vor, einen BRSG-Pflichtzuschuss zur bAV zu leisten, wenn Arbeitnehmer Entgeltumwandlung betreiben, d.h. einen Teil ihres Bruttogehalts für die Finanzierung der betrieblichen Altersvorsorge heranziehen. Der BRSG-Pflichtzuschuss beträgt 15 Prozent des umgewandelten Betrags, sofern durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden. Dies soll die Attraktivität der bAV weiter erhöhen und garantieren, dass Arbeitnehmer, die einen Teil ihres Gehalts für die Altersvorsorge verwenden, zusätzlich vom Arbeitgeber unterstützt werden. Ein Rechenbeispiel: Arbeitnehmende, die 100 Euro pro Monat in ihre Altersvorsorge einzahlen, erhalten von ihrem Arbeitgeber mindestens 15 Euro zusätzlich. Der Zuschuss kann nicht abgelehnt werden und ist verpflichtend. Nach dem Rechenbeispiel würde der Arbeitgeber 180 Euro im Jahr zusätzlich in die bAV des Arbeitnehmers einzahlen.
Vorteile Betriebsrentenstärkungsgesetz
Mit den Neuregelungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes wird die betriebliche Altersvorsorge nicht nur für die Arbeitnehmer, sondern auch für Arbeitgeber attraktiver und verliert viele Hemmschwellen. Durch den Abbau bürokratischer Hürden gibt es auch mehr Vorteile in der bAV für Arbeitgeber. So wird es zum Beispiel einfacher eine bAV für ihre Mitarbeitenden abzuschließen.
Zudem können Arbeitgeber von einem staatlichen BRSG-Zuschuss profitieren, wenn sie Geringverdiener mit einer bAV unterstützen. Für Beschäftigte mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von bis zu 2.575 Euro erhalten Arbeitnehmende nach dem BRSG einen Zuschuss von 30 Prozent des Arbeitgeberbeitrags, mindestens jedoch 288 Euro. Die maximale Förderung beträgt 960 Euro pro Jahr. Ziel dieser Maßnahme ist es, auch Geringverdienern den Zugang zur bAV zu erleichtern und sie zu motivieren, für ihr Alter vorzusorgen.
Vorteile BRSG für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer profitieren nicht nur vom erhöhten steuerlichen Förderrahmen, der es ermöglicht, höhere Beiträge steuerfrei in die bAV einzuzahlen. Menschen mit geringem Gehalt, die im Alter auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, kommt zugute, dass Betriebsrenten bis zu einer gewissen Höhe nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden. Durch die staatliche Förderung von 30 Prozent auf den Arbeitgeberbeitrag wird es auch für Geringverdiener leichter, in eine bAV einzuzahlen. Auch der durch das BRSG-Gesetz verpflichtende Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent bei Entgeltumwandlung macht den Abschluss einer Betriebsrente besonders lohnenswert.
Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz können Arbeitnehmende bei der Entgeltumwandlung bis zu 8 Prozent der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der Deutschen Rentenversicherung steuerfrei investieren. Vor dem BRSG waren es nur 4 Prozent. Auch Nachzahlungsoptionen (beispielsweise im Falle von Elternzeit) und die Vervielfältigungsregel (die beim Ausscheiden aus dem aktuellen Unternehmen oder Einmalzahlungen wie beispielsweise Abfindungen) wurden deutlich vereinfacht.
Vorteile BRSG für Arbeitgeber
Doch nicht nur Arbeitnehmer profitieren vom BRSG, auch die Situation der Arbeitgeber konnte durch das neue Gesetz verbessert werden: