Was ist die Betriebsrente?
Die Betriebsrente ist dafür gedacht, über den Arbeitgeber eine Extra-Rente aufzubauen. Beiträge werden bei der klassischen Betriebsrente vom Arbeitgeber finanziert. Arbeitnehmer haben aber auch die Möglichkeit, einen Teil ihres Bruttogehaltes selbst für eine Betriebsrente zu verwenden. Dies nennt sich Entgeltumwandlung, teilweise auch Gehaltsumwandlung. Wir informieren an dieser Stelle über die betriebliche Altersvorsorge.
Betriebsrente Anspruch: So gelangen Sie an die Extra-Rente
Sie finden, dass eine Betriebsrente sinnvoll ist, wissen aber nicht, ob Ihr Unternehmen dies unterstützt? Fragen Sie bei Ihrem Chef oder Ihrer Personalabteilung an, inwiefern die Firma eine betriebliche Altersvorsorge anbietet. Sofern eine Versorgung vom Arbeitgeber finanziert wird, sollte sich kein Arbeitnehmer diese Chance entgehen lassen.
Sofern keine Leistung angeboten wird, kann ein Arbeitnehmer auf die Entgeltumwandlung und den Anspruch darauf hinweisen. Bereits seit dem Jahr 2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, die selbst finanzierte Betriebsrente bei Neuzusagen mit 15 Prozent zu bezuschussen. Ab 2022 gilt der Pflichtzuschuss für alle Verträge.
Wie funktioniert die Betriebsrente?
Es gibt verschiedene Modelle, um für das Alter vorzusorgen. Die beiden Klassiker:
- Klassische Betriebsrente: Bei dieser Variante sparen Unternehmen für ihre Mitarbeiter Vermögen an. Dieses Vermögen wird genutzt, um später eine Rente auszuzahlen.
- Betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung: Mitarbeiter können aus ihrem Bruttogehalt ebenfalls Beiträge entnehmen und in eine Rentenversicherung einzahlen. Arbeitnehmer profitieren dabei von Steuerersparnissen sowie einer verringerten Sozialabgabenlast.
Häufig wird im Zusammenhang mit dem Thema Betriebsrente das Kürzel bAV verwendet, welches sich für die betriebliche Altersvorsorge beziehungsweise betriebliche Altersvorsorge eingebürgert hat. Zum Teil schließen sich auch Mitarbeiter und Unternehmen zusammen und setzen eine gemeinsame Altersversorgung durch. Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz begünstigt diese Form.
Die LV 1871 bietet verschiedene Optionen für die betriebliche Altersvorsorge
- Direktversicherung: Bei diesem Durchführungsweg schließt der Arbeitnehmer für den Mitarbeiter einen Vertrag bei einem Versicherungsunternehmen ab. Kommt es zum Versorgungsfall, so werden die Beträge an den jeweiligen Angestellten oder die Hinterbliebenen ausbezahlt. Die finanziellen Risiken sind bei der Direktversicherung sehr gering und auch für kleinere Unternehmen unkompliziert umsetzbar. Die Höhe der Absicherung ist bei der Direktversicherung allerdings eingeschränkt.
- Pensionsfonds: Bereits seit 2002 zählen Pensionsfonds als fünfter Versorgungsweg. Es handelt sich um rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen. Ermöglicht werden hiermit hohe Renditechancen, da am Kapitalmarkt Anlagefreiheit herrscht. Gleichzeitig müssen Arbeitgeber bei dieser Option gewisse Zahlungen an den Pensions-Sicherungs-Verein leisten.
- Unterstützungskasse: Dies sind ebenfalls rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen. Der Arbeitgeber zahlt die bAV-Zuwendungen an die Unterstützungskasse. Für Aufwendungen gibt es keine Steuergrenzen, was vor allem für Arbeitnehmer mit höherem Einkommen empfehlenswert ist.
- Pensionszusage: Hierbei handelt es sich um ein Leistungsversprechen, welches oft auch als Direktzusage bezeichnet wird. Das Versprechen vom Arbeitnehmer an den Arbeitgeber muss schriftlich fixiert werden und enthält alle Angaben über Höhe, Dauer, Umfang und Form. Im Versorgungsfall weiß ein Arbeitnehmer daher genau, welcher Rechtsanspruch besteht.
Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge
Wann die betriebliche Altersvorsorge sinnvoll ist
Es ist stets sinnvoll, bei der Altersvorsorge nicht nur auf die gesetzliche Rente zu vertrauen. Diese sinkt von Jahr zu Jahr, sodass die zusätzliche Absicherung wichtig ist. Abhängig von der individuellen Situation können als Alternative zur Betriebsrente auch folgende Möglichkeiten sinnvoll sein:
Inwiefern die betriebliche Rente für einen Arbeitnehmer sinnvoll ist, hängt von vielen Faktoren ab. Einerseits, was genau angeboten wird und zu welchen Konditionen. Auch die Frage, wie stark sich das Unternehmen an den Beträgen beteiligt, ist maßgeblich. Die beruflichen Pläne für die Zukunft sollten vom Arbeitnehmer ebenfalls mit in die Entscheidung einfließen. Denn ist die Betriebsrente arbeitgeberfinanziert, lässt sich dieser Vertrag nicht immer in die neue Firma mitnehmen. Wer häufiger den Job wechselt, ist daher möglicherweise mit anderen Modellen besser beraten.
Pflichten des Arbeitsnehmers für eine Betriebsrente
Um im Alter Anspruch auf die Betriebsrente zu erhalten, müssen Arbeitnehmer gewisse Pflichten erfüllen:
- Mindestens drei Jahre im Unternehmen tätig
- Beim Wechsel des Unternehmens mindestens 21 Jahre alt
Auf diese Weise werden loyale Mitarbeiter unterstützt, wobei die Hürden seit 2018 reduziert wurden. Früher waren es noch mindestens fünf Jahre Zugehörigkeit zur Firma und das Alter lag bei mindestens 25 Jahren.
Betriebsrente-Auszahlung: Monatlich oder einmalig
Sobald Sie das Rentenalter erreicht haben, kommt es zur Auszahlung Ihrer Betriebsrente. Je nach vertraglicher Situation kann die Auszahlung unterschiedlich erfolgen.
- Monatliche Rente
- Einmaliger Betrag
Übrigens: Geht ein Unternehmen insolvent, so ist die Betriebsrente dennoch abgesichert. Die Beiträge werden in dem Fall vom Pensions-Sicherungs-Verein übernommen.
Werden für die Betriebsrente Abzüge fällig?
Spart ein Mitarbeiter Beträge aus dem eigenen Bruttogehalt, stellt sich die Frage, ob für die Betriebsrente Sozialabgaben fällig werden. Spart ein Mitarbeiter eigene Brutto-Beträge an und beruft sich auf die Entgeltumwandlung, so kommt eine gewisse Grundformel zum Einsatz. Damit eine Entgeltumwandlung lohnenswert ist, muss die heutige Ersparnis gegenüber den künftigen Abgabenlasten überwiegen. Bezuschusst ein Arbeitgeber die Beträge oder werden diese zusätzlich verzinst, lässt sich das in der Regel erreichen.
Abzüge auf die Zahlungen
Die Beiträge für einen bAV-Vertrag sind innerhalb gewisser Grenzen sowohl von Sozialabgaben als auch von Steuern befreit. Steuern und Beträge für Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung fallen nur auf den verbliebenen Brutto-Betrag an. Dadurch ergibt sich etwas weniger Netto-Gehalt, aber immerhin eine Altersvorsorge.
Abzüge auf die Rente
Hierbei wird Einkommenssteuer fällig. Für gesetzlich Krankenversicherte kommen zudem Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung dazu.