Diese Neuerungen sollten Sie in 2022 nicht verpassen
Der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss soll die betriebliche Altersversorgung noch attraktiver machen. Dieser gilt ab dem 1. Januar 2022 nun auch für alle Entgeltumwandlungen, die vor 2019 abgeschlossen wurden. Alle bestehenden Entgeltumwandlungen müssen nun geprüft werden.
Vermittler sollten spätestens jetzt auf ihre Kunden zugehen und diese zu möglichen Fallstricken beraten.
Wir unterstützen Sie gerne bei diesen Gesprächen und bieten ab 2022 zusätzlich einige attraktive Produktänderungen. Erfahren Sie mehr in den unten stehenden Videos.
Das sagen unsere Experten
Erfahren Sie von Silke Mallwitz, Leiterin bAV, welche Veränderungen das BRSG ab Januar 2022 in der bAV mit sich bringt und wie wir Sie bei Ihren Fragen unterstützen können.
Florian Kammerl, Leiter Bereich Vertrieb, gibt Ihnen einen Überblick welche Gestaltungsmöglichkeiten Sie bei der betrieblichen Altersversorgung bei der LV 1871 im kommenden Jahr haben.
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Mehr InformationenDie wichtigsten Neuerungen:
- Ab 2022 müssen Arbeitgeber auch für bestehende Direktversicherung auf Basis der Entgeltumwandlung einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent für ihre Arbeitnehmer leisten, sofern diese Sozialabgaben sparen
- Dies gilt ab Januar 2022 für alle Verträge, die vor dem 1. Januar 2019 geschlossen wurden, für Verträge danach gilt dies bereits jetzt
- Alle bestehenden Versorgungsordnungen müssen auf den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss überprüft werden.
Unser Angebot für Sie:
- Lassen Sie Ihre Versorgungsordnung von der MAGNUS GmbH überprüfen, ein Tochterunternehmen der LV 1871
- Erfahren Sie mehr zum BRSG in unseren aufgezeichneten Webinaren.
- Weitere kostenlose IDD-Webinare finden Sie in unserem Weiterbildungsprogramm.
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Mehr InformationenDas halten wir für Sie bereit:
- Unser aktuelles Produktspektrum ist bis 31. Dezember 2021 abschließbar, wenn der Vertragsbeginn spätestens am 1. März 2022 beginnt
- Ab 2022 ist eine 80-prozentige Beitragsgarantie in der fondsgebundene Rentenversicherung MeinPlan möglich, bei rabattierten Tarifen auch bis zu 90 Prozent
- Der MeinPlan Tarif ist mit und ohne Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit abschließbar
- Klassische Rente (RT1) und Rente mit Indexpartizipation (RT1i) kann weiterhin policiert werden
Erfahren Sie mehr zu unseren bAV Produkten und bleiben Sie immer bestens informiert mit unserem Newsletter. Ihr regionaler Ansprechpartner unterstützt Sie gerne bei Fragen.