IVFP Siegel bAV Kompetenz exzellent

bAV Neuerungen 2022

Wir machen Sie bAV-fit für 2022

  • Unterstützung bei der rechtssicheren und nachhaltigen Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG)

  • Aktuelles Produktspektrum bis 31. Dezember 2021 abschließbar

  • Ab 2022 MeinPlan mit flexibler Beitragsgarantie bis 80 Prozent, bei rabattierten Tarifen bis 90 Prozent möglich

Diese Neuerungen sollten Sie in 2022 nicht verpassen

Der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss soll die betriebliche Altersversorgung noch attraktiver machen. Dieser gilt ab dem 1. Januar 2022 nun auch für alle Entgeltumwandlungen, die vor 2019 abgeschlossen wurden. Alle bestehenden Entgeltumwandlungen müssen nun geprüft werden.

Vermittler sollten spätestens jetzt auf ihre Kunden zugehen und diese zu möglichen Fallstricken beraten.

Wir unterstützen Sie gerne bei diesen Gesprächen und bieten ab 2022 zusätzlich einige attraktive Produktänderungen. Erfahren Sie mehr in den unten stehenden Videos.

Das sagen unsere Experten

Erfahren Sie von Silke Mallwitz, Leiterin bAV, welche Veränderungen das BRSG ab Januar 2022 in der bAV mit sich bringt und wie wir Sie bei Ihren Fragen unterstützen können.

Florian Kammerl, Leiter Bereich Vertrieb, gibt Ihnen einen Überblick welche Gestaltungsmöglichkeiten Sie bei der betrieblichen Altersversorgung bei der LV 1871 im kommenden Jahr haben.

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Mehr Informationen

Die wichtigsten Neuerungen:

  • Ab 2022 müssen Arbeitgeber auch für bestehende Direktversicherung auf Basis der Entgeltumwandlung einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent für ihre Arbeitnehmer leisten, sofern diese Sozialabgaben sparen
  • Dies gilt ab Januar 2022 für alle Verträge, die vor dem 1. Januar 2019 geschlossen wurden, für Verträge danach gilt dies bereits jetzt
  • Alle bestehenden Versorgungsordnungen müssen auf den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss überprüft werden.

Unser Angebot für Sie:

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Mehr Informationen

Das halten wir für Sie bereit:

  • Unser aktuelles Produktspektrum ist bis 31. Dezember 2021 abschließbar, wenn der Vertragsbeginn spätestens am 1. März 2022 beginnt
  • Ab 2022 ist eine 80-prozentige Beitragsgarantie in der fondsgebundene Rentenversicherung MeinPlan möglich, bei rabattierten Tarifen auch bis zu 90 Prozent
  • Der MeinPlan Tarif ist mit und ohne Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit abschließbar
  • Klassische Rente (RT1) und Rente mit Indexpartizipation (RT1i) kann weiterhin policiert werden

Erfahren Sie mehr zu unseren bAV Produkten und bleiben Sie immer bestens informiert mit unserem Newsletter. Ihr regionaler Ansprechpartner unterstützt Sie gerne bei Fragen.