Betriebliche Altersvorsorge – Möglichkeiten des Arbeitgebers
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein Thema sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Aus Arbeitgebersicht gibt es mehr als einen Grund, sich mit diesem Thema zu beschäftigen:
- Fürsorgepflicht: Es ist nicht jedem Arbeitnehmer möglich, von seinem Nettogehalt privat für das Alter vorzusorgen. Laut einer Studie der Ing Diba aus dem Jahr 2019 kann es sich nur jeder dritte Deutsche leisten, Geld auf die Seite zu legen. Das betrifft vor allem den Klein- und Mittelstand.
- Verpflichtung: Neben dem sozialen Aspekt ist der Arbeitgeber auch gesetzlich dazu verpflichtet, seinen Mitarbeitern ein Modell zur Altersvorsorge anzubieten. Dazu kann er sich bewährter und kosteneffizienter Möglichkeiten bedienen, sodass die bAV auch für den Arbeitgeber einfach ist. Die Ansparung muss er dann mit mindestens 15 Prozent bezuschussen. Bei einem Sparbeitrag von 100 Euro würde der Arbeitgeber also 15 Euro dazu geben.
- Effizienz: Ohne spezifisches Modell zur Altersvorsorge müsste der Arbeitgeber mehr als das doppelte der Beitragssumme aufwenden, die am Ende beim Arbeitnehmer ankommen soll. Eine bAV zahlt sich daher auch für ihn aus.
Die Meinung der Experten:
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Andreas Nordhaus
(Standort: Düsseldorf)
Vertriebsgebiet West
Christian Rilli
(Standort: Hamburg)
Vertriebsgebiet Nord und Ost
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Vertriebsgebiet Süd und Ost
Beispiel Entgeltumwandlung 2024
Im Vergleich zu dem, was als Sparbeitrag monatlich erzielt wird, sind die Investitionen gering: Verdient ein Arbeitnehmer mit Steuerklasse 1 (Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag berücksichtigt) beispielsweise 3.000,00 Euro brutto und erfolgt eine Entgeltumwandlung in Höhe von 100 Euro plus 15 Euro Arbeitgeberzuschuss. So ergibt sich mit Verrechnung der Ersparnis bei Steuer- und Sozialabgaben ein Nettoaufwand von 54,28 Euro. Dank Entgeltumwandlung und Arbeitgeberzuschuss werden aber monatlich 115 Euro in die Altersversorgung investiert.
Diese Durchführungswege bietet die LV 1871
Für den Arbeitgeber gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, eine betriebliche Altersvorsorge einzurichten. Grundsätzlich bestimmt er, mit welchem Versicherungsanbieter er zusammenarbeitet und welchen Durchführungsweg er auswählt. Wer auf Qualität, Sicherheit und Flexibilität setzt, für den ist die LV 1871 der richtige Partner.
Möglichst einfach: die Direktversicherung
Sie ist die einfachste und bekannteste Durchführungsmöglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge. Es ist sowohl möglich, einen einzelnen als auch mehrere Mitarbeiter zusammen in eine Versorgung einzubeziehen.
Bis zu einem Monatsbeitrag von 298 Euro im Jahr 2024 ist die Direktversicherung steuer- und sozialversicherungsbefreit, für weitere 4 Prozent gilt die Steuerfreiheit der Beitragszahlung. Insgesamt können in 2024 daher bis zu 596 Euro aufgewendet werden.
In der Praxis werden regelmäßige Monatsbeiträge in die Direktversicherung umgewandelt. Oft wird aber auch eine jährliche Beitragszahlung gewählt, beispielsweise aus Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.
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Mehr InformationenMöglichst umfangreich: die Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist eine gute Alternative für diejenigen, die beispielsweise keine Basisabsicherung haben und daher mehr für das Alter vorsorgen wollen oder müssen. Außerdem besteht bei der Unterstützungskasse die Möglichkeit, einen optionalen Berufsunfähigkeitsschutz sowie einen Hinterbliebenenschutz zu vereinbaren.
Möglichst flexibel: die Pensionszusage
Aufgrund ihres Gestaltungsspielraums bietet die Pensionszusage eine hohe Flexibilität. Pensionszusagen sind in der Regel arbeitgeberfinanziert, können aber auch mit einer Entgeltumwandlung kombiniert werden. Um das bestmögliche herauszuholen, sollten die Rahmenbedingungen genau abgewogen werden. Dieses Modell macht sich vor allem in der Steuer und Handelsbilanz bemerkbar.
Möglichst rettend: der Pensionsfonds
Wer mit dem Modell der Pensionszusage nicht mehr arbeiten will, für den bietet der Pensionsfonds den Ausstieg. Arbeitgeber können bei diesem Durchführungsweg die Versorgungsansprüche ihrer Mitarbeiter auslagern. Da Rückstellungen für die betriebliche Altersvorsorge dann nicht in der Bilanz erscheinen, wirkt sich der Pensionsfonds positiv auf die Unternehmenskennzahlen aus.
Möglichst starten. Lassen Sie sich helfen – wir unterstützen Sie dabei.
Sprechen Sie unsere bAV-Spezialisten an:
Münster: Andreas Nordhaus
andreas.nordhaus@lv1871.de
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