Berufsunfähigkeitsversicherung

Vorvertragliche Anzeigepflicht

Definition – vorvertragliche Anzeigepflicht

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, muss im Vorfeld Risikofragen beantworten. Diese sind wichtig, damit das Versicherungsunternehmen das zu übernehmende Risiko richtig beurteilen kann. Nur so kann abgewägt werden, ob eventuelle Ausschlüsse oder Zuschläge nötig sind. Sollte ein künftiger Versicherungsnehmer bei den Risikofragen bewusst eine Falschaussage vorgenommen oder Details weggelassen haben, handelt es sich unter Umständen um eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht. In diesem Fall könnte der Versicherungsvertrag unwirksam oder gar nichtig sein und daher kein Versicherungsschutz bestehen.

Ein Versicherungsvertrag beruht auf Vertrauen – gegenseitigem Vertrauen. Das bedeutet, dass der Versicherer finanziell gesehen die Existenz der versicherten Person absichert. Im Gegenzug vertraut das Unternehmen aber auch darauf, dass beim Abschluss der Versicherung wahre Angaben gemacht werden. Durch eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht (unrichtige Angaben) wird dieses Vertrauen missbraucht.

Die Risikofragen sind für die Bemessung der Beiträge relevant, da diese abhängig vom individuellen Risiko der zu versichernden Person ermittelt werden. Falsche und fehlende Angaben im Antrag auf Abschluss einer Versicherung stellen immer eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht dar. Welche rechtlichen Konsequenzen dies hat, hängt vom Grad des Verschuldens ab. Darüber hinaus kann es sich aber auch um eine arglistige Täuschung handeln. Der Versicherer kann in diesem Fall den Vertrag anfechten, was die Nichtigkeit des Vertrages zur Folge hat. Es besteht dann kein Versicherungsschutz, unabhängig davon, ob die falsche oder fehlende Angabe in einem Zusammenhang mit dem Versicherungsfall steht.

Für Versicherungsnehmer gilt im Zweifel nur eine Devise: Ehrlichkeit. Gegenüber der Versicherung sollten alle Risikofragen wahrheitsgemäß und umfassend beantwortet und Krankheiten oder Beschwerden keinesfalls verschwiegen oder bagatellisiert werden. Im Zweifel ist ein Besuch beim Arzt ratsam, um gemeinsam die gesundheitliche Lage zu besprechen.

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Tipp:

Mit dem Tool Quick Risk können Interessenten herausfinden, welche Erkrankungen und Risiken möglicherweise zu Ausschlüssen führen könnten. Dies ist eine unverbindliche Ersteinschätzung, bei welcher einige Angaben möglicherweise genauer geprüft werden müssen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung der LV 1871

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