Berufsunfähigkeitsversicherung
Nachprüfung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
Definition Nachprüfung
Wenn ein Versicherungsnehmer eine Berufsunfähigkeitsrente erhält, hat der Versicherer in regelmäßigen Abständen die Möglichkeit zur Nachprüfung der Berufsunfähigkeit (BU-Nachprüfung). Diese Prüfung ist dafür gedacht herauszufinden, ob eine versicherte Person nach wie vor noch berufsunfähig ist und ob ein Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente weiterhin besteht. Dabei kann der Versicherer erneute Angaben zum aktuellen Gesundheitszustand einfordern. Zudem besteht in der Regel eine Meldepflicht über die Wiederaufnahme oder Veränderung einer beruflichen Tätigkeit.
Im Rahmen der BU-Nachprüfung darf die Versicherungsgesellschaft auch einmal jährlich umfassende Untersuchungen der versicherten Person einfordern. Mit Hilfe dieser ärztlichen Untersuchungen soll bei der Nachprüfung festgestellt werden, ob aus gesundheitlicher Sicht noch eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Wenn die Beeinträchtigung der beruflichen Leistungsfähigkeit beispielsweise unter die Marke von 50% fällt, die in vielen Versicherungsverträgen als Mindestwert festgehalten ist, dann kann die Leistungspflicht des Versicherers entfallen. Der Grad der Berufsunfähigkeit spielt hier also eine entscheidende Rolle.
Die Kosten dieser Untersuchungen trägt die Versicherungsgesellschaft selbst. Aufgrund der hohen Kosten für diese Untersuchungen und der entsprechenden Gutachten ist eine jährliche Untersuchung in der Praxis aber nicht die Regel. Ohnehin ist eine entsprechende Prüfung nur bei Erkrankungen sinnvoll, die eine günstige Prognose haben.
Bei der Nachprüfung kann der Versicherer ebenfalls kontrollieren, ob die Leistungspflicht nach einer beruflichen Veränderung noch gegeben ist oder ob Sie durch eine konkrete Verweisung auf eine neu aufgenommene Tätigkeit, entfällt.
Wie oft der Versicherer Gebrauch von seinem Recht zur BU-Nachprüfung macht, ist abhängig vom Einzelfall. Dabei beeinflussen häufig die Art der Erkrankung und die Aussicht auf Besserung die Intervalle, in denen eine Nachprüfung stattfindet. Je schwerer die Erkrankung ist und je geringer die Besserungsaussichten sind, desto länger sind meist auch die Zeiträume zwischen den Nachprüfungen.
Ob sich die Leistungsvoraussetzungen entfallen sind, muss die Versicherungsgesellschaft nachweisen. Während die Beweislast bei der Erstprüfung beim Versicherungsnehmer liegt, ist hier der Versicherer in der Pflicht. Dabei gelten allerdings auch gewisse Mitwirkungspflichten des Versicherungsnehmers.
Vorteile der Golden BU
Die LV 1871 verzichtet in ihren aktuellen Versicherungsbedingungen auf eine Verpflichtung des Versicherungsnehmers, änderungen zum Gesundheitszustand oder die Aufnahme einer Berufstätigkeit unaufgefordert zu melden. Damit müssen sich die Kunden keine Sorgen machen, dass Rentenleistungen zurückverlangt werden können, wenn übersehen wurde, eine entsprechende Änderung mitzuteilen.