Berufsunfähigkeitsversicherung

Krankengeld

Was passiert im Fall einer längeren Krankheit?

Im Ernstfall können Betroffene auf die folgende Versorgung zurückgreifen.

  1. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  2. Krankengeld
  3. Erwerbsminderungsrente
  • Arbeitnehmer

Bei einer Erkrankung haben Arbeitnehmer bis zu sechs Wochen Anspruch auf eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Danach bekommen gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer ein Krankengeld von ihrer Krankenkasse Der Anspruch auf Krankengeld besteht dabei für insgesamt 78 Wochen. Voraussetzung hierfür ist, dass innerhalb dieser 78 Wochen die Ursache für die Arbeitsunfähigkeit die gleiche ist. Tritt eine neue Erkrankung auf, die den Ausfall verlängert, bleibt das Krankengeld erneut für weitere 78 Wochen aktiv.

Bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen ist der Arbeitgeber verpflichtet, der gesetzlichen Krankenversicherung mitzuteilen, dass die Lohnfortzahlung eingestellt wird.

Die Krankenversicherung wendet sich dann direkt an die erkrankte Person und überweist das Krankengeld. Das Krankengeld beginnt, wenn die Lohnfortzahlung endet oder für eine Lohnfortzahlung kein Anspruch besteht.

Wie hoch das Krankengeld nach sechs Wochen ausfällt, hängt vom individuellen Einkommen ab. Es kann höchstens 90 Prozent des letzten Netto-Einkommens betragen.

  • Selbstständige

Für einen ermäßigten Beitrag (14 Prozent plus Zusatzbeitrag) können sich Selbstständige, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind vom Krankengeld ausschließen lassen. In diesem Fall ist der monatliche Beitrag geringer, aber es besteht kein Anspruch auf Krankengeld. Hier wäre eine Absicherung mittels einer Krankentagegeldversicherung nötig.

  • Privat krankenversichert

Ist eine Person nicht gesetzlich, sondern privat krankenversichert, kann zusätzlich eine private Krankentagegeldversicherung eingeschlossen werden, um im Fall einer längerfristigen Erkrankung abgesichert zu sein. In der Regel ist die Leistungsdauer beim Krankentagegeld unbegrenzt. Der Anspruch endet jedoch, wenn eine Berufsunfähigkeit vorliegt.

Kann nach einer längerfristigen Erkrankung die Arbeitsfähigkeit nicht wiederhergestellt werden und der Beruf nicht mehr ausgeübt werden, muss im Ernstfall nach den 78 Wochen auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente bei Invalidität zurückgegriffen werden. Diese wird jedoch nur in einer geringen Höhe gezahlt, und hat zudem strenge Leistungsvoraussetzungen, die nicht auf die Ausübung des Berufs, sondern auf die Erwerbsfähigkeit allgemein abstellen.

In solchen Fällen bietet eine private Berufsunfähigkeitsversicherung Schutz vor dauerhaften Einkommensverlusten, da geleistet wird, wenn der Versicherte seinen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kann.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann Versicherte auch im Falle einer längerfristigen Arbeitsunfähigkeit schützen. Im Rahmen einer Leistung bei Arbeitsunfähigkeit oder der sogenannten AU-Klausel erhält der Versicherte schnelle Hilfe in Form einer befristeten Leistung ab einer Arbeitsunfähigkeit von mindestens sechs Monaten.

Beim Abschluss der Option „Leistung bei Arbeitsunfähigkeit“ in der Golden BU der LV 1871 besteht der Anspruch auf die Rente bei Arbeitsunfähigkeit bereits dann, wenn die versicherte Person seit sechs Wochen ununterbrochen arbeitsunfähig ist und ein Facharzt bescheinigt, dass die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung der LV 1871

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