Berufsunfähigkeitsversicherung

Karenzzeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Karenzzeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Karenzzeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist der Zeitraum, zwischen dem Leistungsfall und der Auszahlung der Leistung. In diesem Zeitraum haben versicherte Personen keinen Leistungsanspruch. Dafür profitieren Versicherte durch die Karenzzeit in der BU von vergünstigten Beiträgen.
Warum eine Karenzzeit eine so wichtige Bedeutung für einzelne Personen haben kann, ist schnell erklärt. Die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung können je nach eigener Situation, wie zum Beispiel je nach Beruf oder Alter, relativ hoch sein.
Um Arbeitskraft abzusichern, gehört die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den wichtigsten Versicherungen. Bei Wahl einer Karenzzeit sinken die Beiträge, sodass die wichtige Versicherung erschwinglich wird.

Ist eine Karenzzeit bei der Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbart, wird die Leistung erst nach Ablauf der Karenzzeit ausgezahlt. Die Karenzzeit beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem die Berufsunfähigkeit festgestellt wurde. Wird die versicherte Person nach Beendigung der Berufsunfähigkeit innerhalb von 24 Monaten erneut berufsunfähig, werden bereits zurückgelegte Karenzzeiten berücksichtigt. Allerdings nur, wenn die Berufsunfähigkeit aufgrund derselben Ursache eintritt.
Bei der Golden BU der LV 1871 kann eine Karenzzeit von bis zu 24 Monaten vereinbart werden. Aber auch schon eine Karenzzeit von beispielsweise sechs Monaten reduziert den Beitrag.

Sind die Finanzen eher knapp bemessen und reichen nicht um im Falle von Berufsunfähigkeit einige Monate ohne Leistungen aus der Versicherung über die Runden zu kommen, ist eine Karenzzeit möglicherweise die falsche Wahl. Die Zahlung beginnt erst nach dem Ende der vereinbarten Karenzzeit, sodass die versicherte Person die Karenzzeit finanziell eigenständig überbrücken muss.

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Hinweis

Die Karenzzeit wird bei der Berufsunfähigkeitsversicherung freiwillig vereinbart. Sie ist nicht standardmäßig Teil des Vertrags und kann bei Bedarf freiwillig gewählt werden.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung der LV 1871

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