Berufsunfähigkeitsversicherung
Grundfähigkeitsversicherung
Definition Grundfähigkeitsversicherung
Eine Versicherung, bei der man sich gegen den Verlust seiner Grundfähigkeiten versichert. Verliert man eine der versicherten Grundfähigkeiten, beispielsweise die Fähigkeit zu Gehen oder die Arme zu bewegen, so erhält man eine zuvor vereinbarte monatliche Rente.
Bei der Grundfähigkeitsversicherung ist es nicht relevant, ob die versicherte Person weiterhin einer Arbeit nachgehen kann oder wodurch die Einschränkung aufgetaucht ist. Einzig die Auswirkungen sind bei der Grundfähigkeitsversicherung entscheidend. Die vereinbarte Leistung in Form einer monatlichen Rente wird ausbezahlt, wenn bestimmte elementare Fähigkeiten über einen Zeitraum von beispielsweise sechs Monaten nicht mehr vorhanden sind. Zu diesen elementaren Fähigkeiten zählen beispielsweise das Sprechen, Sehen oder die Nutzung der Hände.
Demnach wird nicht der Beruf der versicherten Person abgesichert (wie es bei der Berufsunfähigkeitsversicherung der Fall ist), sondern lediglich bestimmte Fähigkeiten. In den Vertragsunterlagen wird genau definiert, welche konkreten Fähigkeiten versichert sind. Häufig werden die Fähigkeiten in mehrere Gruppen unterteilt.
Je nach Versicherungsunternehmen variieren die genauen Fähigkeiten und deren Einteilung. Nicht immer werden die geistigen Fähigkeiten in den Katalog aufgenommen. Hinzukommt, dass psychische Erkrankungen, wie Depressionen nur selten bis gar nicht versicherbar sind. Da gerade psychische Ursachen der häufigste Grund für eine Berufsunfähigkeit sind, bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung in dieser Hinsicht den umfangreicheren Schutz.
Gut sind bei einer Grundfähigkeitsversicherung Verträge, in denen schon der Verlust einer Fähigkeit ausreicht, um eine Rente zu erhalten. Zu beachten ist allerdings, ob dieser Verlust sechs oder zwölf Monate anhalten muss um die Leistung zu erhalten. Hier könnte die Berufsunfähigkeitsversicherung, in der Sie nur sechs Monate berufsunfähig sein müssen, um Ihre Leistung zu erhalten, durchaus die geringeren Hürden darstellen.
Sollten Vorerkrankungen bestehen, so gibt es auch bei der Grundfähigkeitsversicherung möglicherweise Ausschlüsse oder Risikozuschläge. In der Regel müssen Interessenten Gesundheitsfragen beantworten, die wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen.