Berufsunfähigkeitsversicherung

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Definition Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Wer aus gesundheitlichen Gründen für längere Zeit oder dauerhaft zumindest teilweise nicht mehr arbeiten kann – weder im eigenen Beruf noch in irgendeinem anderen Tätigkeitsfeld – kann eine Rente aus einer sogenannten Erwerbsunfähigkeitsversicherung erhalten. Die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung leistet also bei vorliegender Erwerbsunfähigkeit. Genau genommen wurde der Begriff „Erwerbsunfähigkeit“ offiziell 2001 durch den der „Erwerbsminderung“ abgelöst, da er ursprünglich von der gesetzlichen Rentenversicherung geprägt wurde.

Denn unter bestimmten Voraussetzungen zahlt der Staat im Leistungsfall eine Erwerbsminderungsrente. Es kann jedoch sinnvoll sein, zusätzlich eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung abzuschließen oder eine andere Art der Vorsorge zur Arbeitskraftabsicherung zu wählen, wie etwa die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Berufsunfähigkeitsversicherung oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung sind verschiedene Versicherungen, denn sie unterscheiden sich in einigen Aspekten. Die BU-Versicherung bietet in der Regel einen umfassenderen Schutz, da die Voraussetzung für die Auszahlung der BU-Rente meist früher erfüllt sind als die Vorgaben für die EU-Rente.

Unterschied zwischen BU und Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Unterschied im Leistungsfall

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung leistet, sobald Versicherte nur noch weniger als drei Stunden pro Tag in irgendeinem Beruf arbeiten können. Die BU-Versicherung zahlt hingegen bereits die vereinbarte, monatliche Rente, sobald die versicherte Person ihren Beruf wegen Krankheit, Behinderung oder Unfall nur noch zu 50 Prozent oder weniger ausüben kann. Die Hürde eine Leistung aus der BU-Versicherung zu erhalten ist damit nicht so hoch wie bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung.

Unterschied beim abgesicherten Beruf

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist der zuletzt ausgeübte Beruf abgesichert. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung leistet dahingegen nur, wenn die Person einer zumutbaren Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann, egal in welchem Beruf. Die EU-Versicherung prüft bei der Zumutbarkeit der Tätigkeit die objektive Zumutbarkeit (dem Leistungsvermögen, den Fähigkeiten und den Kräften der betroffenen Person entsprechend) und die subjektive Zumutbarkeit (Stichwort: sozialer Abstieg).

Unterschied bei der Risikoprüfung

Für Menschen mit Vorerkrankungen und Erwerbstätige in risikoreichen Berufen muss bei der Berufsunfähigkeitsversicherung in bestimmten Fällen mit Risikozuschlägen, Risikoausschlüssen oder der Ablehnung des Versicherungsantrags gerechnet werden. Bestimmte gesundheitliche Probleme und Berufsgruppen werden von manchen Versicherungen abgelehnt oder mit höheren Beiträgen eingestuft (Risikozuschläge). Die Gesundheitsprüfung bei der privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist hingegen weniger streng als bei der BU-Versicherung, so dass man je nach Gesundheitszustand und Beruf womöglich „nur“ eine EU-Versicherung abschließen kann.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung der LV 1871

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