Wiki
Dienstunfähigkeit bei Soldaten und Beamten
Voraussetzungen für die Dienstunfähigkeit bei Beamten und Soldaten
Wer seinen Beruf für längere Zeit nicht mehr ausüben kann und bestimmte Voraussetzungen erfüllt, gilt offiziell als berufsunfähig. Bei einem Soldaten, Beamten, Beamtenanwärter sowie einem Referendar spricht man allerdings nicht von Berufsunfähigkeit, sondern von Dienstunfähigkeit.
Voraussetzung für die Dienstunfähigkeit für Beamte und Soldaten ist, dass ein gesundheitlicher Grund die Ursache ist. Es muss
- ein körperliches Gebrechen,
- eine Schwäche der körperlichen Kräfte
- oder eine Schwäche der geistigen Kräfte
vorliegen. Wenn die Person aus diesem Grund nicht mehr in der Lage ist ihre dienstlichen Pflichten zu erfüllen, gilt sie als dienstunfähig. Per Definition gehören auch psychische Ursachen dazu.
Gutachten zur Feststellung der Dienstunfähigkeit
Eine Dienstunfähigkeit wird mittels Gutachten festgestellt. Dieses muss entweder
- amtsärztlich,
- truppenärztlich
- oder allgemein ärztlich
sein. Der Beamte oder Soldat wird beim Feststellen der Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt.
Dienstunfähigkeit gleich Berufsunfähigkeit?
Oft stellt sich die Frage, ob eine Dienstunfähigkeit mit einer Berufsunfähigkeit gleichgesetzt werden kann. Die beiden Begriffe sind sich in ihrer Definition ähnlich, im Ernstfall aber nicht das Gleiche.
Wie gut ein Soldat oder ein Beamter vonseiten seines Dienstherren abgesichert ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Erfahrungsstufe
- Ursache der Dienstunfähigkeit
- Dienstzugehörigkeit
Die Höhe der Absicherung ist schlussendlich von verschiedenen Variablen abhängig.
Wer bereits mindestens fünf Jahre im Staatsdienst tätig war, bevor die Dienstunfähigkeit eintritt, erhält im Ruhestand ein Ruhegehalt. Berufsanfänger haben auf dieses Gehalt allerdings erst Anspruch, wenn sie auf Lebenszeit verbeamtet sind und fünf Jahre Dienstzeit vollbracht haben. Obwohl es Ausnahmen in dieser Handhabung gibt (beispielsweise bei bestimmten Dienstunfällen), kann auch in jungen Jahren eine private Absicherung mittels Berufsunfähigkeitsversicherung eine sinnvolle Ergänzung sein.
Verlässliche Absicherung bei Berufsunfähigkeit mit der Golden BU der LV 1871
Die LV 1871 schützt mit der Berufsunfähigkeitsversicherung Golden BU Ihre Existenz. Für den Fall, dass Sie berufsunfähig werden, zahlen wir Ihnen eine monatliche Rente und befreien Sie von der Beitragszahlungspflicht.