Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeit

Definition Berufsunfähigkeit

Hierfür wird ein Mindeststandard definiert. Dieser besagt, dass eine Person dann berufsunfähig ist, wenn sie den zuletzt ausgeübten Beruf ganz oder teilweise auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Zu beachten ist, dass für die Berufsunfähigkeit als Ursachen eine Krankheit, Körperverletzung oder ein „mehr als altersentsprechender Kräfteverfall“ verantwortlich sein müssen.

Im Falle einer Berufsunfähigkeit kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung finanzielle Sicherheit bieten. Versicherte Personen erhalten damit eine vertraglich vereinbarte Rente, wenn sie nachweislich berufsunfähig werden. Nachweislich bedeutet, dass die Berufsunfähigkeit vom Versicherungsnehmer belegt werden muss. Der Versicherer unterstützt die versicherte Person indem er aufzeigt, welche Belege für einen Anspruch nötig sind. Beispielsweise gehören eine detaillierte Berufsbeschreibung, Einkommensnachweise und ein ärztlicher Bericht dazu. Möglicherweise könnte auch ein ärztliches Gutachten notwendig sein, damit die Leistungseinschränkung objektiv festgestellt werden kann. Um auch im schlimmsten Fall vorzusorgen, ist zusätzlich die Absicherung von Angehörigen im Todesfall vereinbar.

Die LV 1871 zahlt die Leistung bei einer Berufsunfähigkeit ab sechs Monaten aus. Anschließend müssen berufsunfähige Personen für die Dauer der Berufsunfähigkeit keine monatlichen Beiträge mehr für die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen.

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Doch was ist gesetzlich betrachtet eigentlich eine Berufsunfähigkeit? Ab wann gilt eine Person als nicht berufsfähig? Hierfür wird ein Mindeststandard definiert. Dieser besagt, dass eine Person dann berufsunfähig ist, wenn sie den zuletzt ausgeübten Beruf ganz oder teilweise auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Zu beachten ist, dass für die Berufsunfähigkeit als Ursachen eine Krankheit, Körperverletzung oder ein „mehr als altersentsprechender Kräfteverfall“ verantwortlich sein müssen.

Die Person muss ihren zuletzt ausgeübten Beruf ganz oder teilweise nicht mehr ausführen können, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war. Der Grad, der bei einer teilweisen Berufsunfähigkeit mindestens vorliegen muss, damit der Versicherer leistet, liegt üblicherweise bei 50 Prozent.

Je nach Versicherungsunternehmen kann vereinbart werden, dass statt des zuletzt ausgeübten Berufs ein anderer Beruf oder eine andere Tätigkeit ausgeübt werden kann. Voraussetzung hierfür wäre, dass die alternative Tätigkeit dem Ausbildungsgrad und den Fähigkeiten der vorherigen Anstellung gleichwertig ist. Die neue Tätigkeit muss außerdem der bisherigen Lebensstellung entsprechen.

Zusammengefasst benötigt es für den Status einer Berufsunfähigkeit also folgende Elemente:

  1. Die Berufsunfähigkeit muss ein Dauerzustand sein. Je nach Vertrag kann dieser Prognosezeitraum auf sechs Monate verkürzt sein.
  2. Die Ursache muss eine Verletzung, Krankheit oder ein Kräfteverfall sein, der mehr als altersentsprechend ist. Einige Versicherungsunternehmen streichen den Zusatz, dass der Kräfteverfall mehr als altersentsprechend sein muss.
  3. Die versicherte Person kann den zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben.

Nun geht es um Details. Wie hoch ist der Grad der Berufsunfähigkeit? Das hängt von der Leistungsfähigkeit der Person ab. Meistens genügt es, dass die berufliche Leistungsfähigkeit um mindestens 50 Prozent beeinträchtigt ist. Körperlich anspruchsvolle Berufe bergen meist ein höheres Risiko für Berufsunfähigkeit als Bürojobs.

Dabei ist eine mögliche abstrakte oder konkrete Verweisung im Vertrag zu beachten. Diese Verweisungen regeln beispielsweise, inwiefern möglicherweise ein anderer Beruf ausgeübt werden könnte. Um nicht auf einen anderen Beruf verwiesen zu werden, sollten Kunden auf eine abstrakte Verweisung im Vertrag verzichten. Diese berücksichtigt nämlich nur das gesundheitliche Risiko und nicht die Lage am aktuellen Arbeitsmarkt. Das Risiko keinen Job zu erhalten, liegt somit beim Versicherungsnehmer.

Grundsätzlich ist eine frühe Absicherung gegen Berufsunfähigkeit empfehlenswert, da der Gesundheitszustand ausschlaggebend für die Höhe des Beitrags ist. Desto gesünder ein Versicherungsnehmer, desto niedriger sind in der Regel auch seine Beiträge und umso besser die Chance vom Versicherer nicht wegen Vorerkrankungen oder erhöhtem Risiko abgelehnt zu werden.

Grundsätzlich gilt: Berufsunfähigkeit kann jeden treffen, gleichgültig, welchen Beruf die Person ausübt. Nichtsdestotrotz gibt es Berufe, bei denen das Risiko für eine Berufsunfähigkeit deutlich erhöht ist. Die Berufe mit den höchsten Raten für Berufsunfähigkeit sind unter anderem Dachdecker, Fliesenleger, Metzger und Bäcker.* Folgende Beispielszenarien sollen veranschaulichen, wie einfach es ist, unvorhergesehen in die Berufsunfähigkeit zu rutschen:

Berufsunfähigkeit Dachdecker

Berufsunfähigkeit Sozialarbeiterin

Berufsunfähigkeit Metzger

Die Berufsunfähigkeitsversicherung der LV 1871

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