Berufsunfähigkeitsversicherung
Ausschlüsse und Zuschläge bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung
Definition – Ausschlüsse und Zuschläge
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, muss mit Gesundheitsfragen rechnen. Das Versicherungsunternehmen benötigt für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine Einschätzung über den gesundheitlichen Zustand des Kunden. Je nach Situation und Erkrankung kann es zu einer Beitragserhöhung sowie zu Ausschlüssen kommen.
Ausschlüsse: In diesem Fall wird der Vertrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung angenommen, jedoch mit Ausschlussklauseln. Das bedeutet, dass durch bestimmte Vorerkrankungen Körperbereiche oder Folgeerkrankungen vom Berufsunfähigkeitsschutz ausgeschlossen sein können. Andere Ursachen für eine Berufsunfähigkeit, die nicht explizit im Vertrag ausgeschlossen sind, sind weiterhin im Versicherungsschutz enthalten.
Krankheiten sind ein häufiger Grund für einen möglichen Ausschluss. Allerdings gibt es auch bestimmte Berufsgruppen, die nicht oder nur mit Ausschlüssen versichert werden. Diese Berufsgruppen unterliegen einem erhöhten Risiko, berufsunfähig zu werden. Wer beispielsweise Profisportler ist, kann bei der LV 1871 keinen Berufsunfähigkeitsschutz erhalten. Handelt es sich um prüfungsrelevante Sportarten, dann wird von der Versicherung lediglich das reine Freizeitrisiko versichert. Ist die Sportart eng mit besonderen Gefahren verbunden, so können einige Sportarten nur mit Zuschlag versichert werden.
Mit dem Tool Quick Risk können Interessenten herausfinden, welche Erkrankungen und Risiken möglicherweise zu Ausschlüssen führen könnten. Dies ist eine unverbindliche Ersteinschätzung, bei welcher einige Angaben möglicherweise genauer geprüft werden müssen.