Berufsunfähigkeitsversicherung

Abstrakte Verweisung:

Definition und Erklärung

Abstrakte Verweisung der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die abstrakte Verweisung kommt teilweise bei Verträgen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung zum Einsatz. Wenn die Berufsunfähigkeit einsetzt, kann durch die abstrakte Verweisung auf einen anderen, als den aktuellen Beruf, verwiesen werden. Solange die Person im Falle einer Berufsunfähigkeit theoretisch einen anderen Beruf ausüben könnte (der zu den Fähigkeiten und Kenntnissen passt), muss keine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt werden.

An einem Beispiel erklärt:

Malermeister Stephan hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit abstrakter Verweisung abgeschlossen und wird aufgrund einer Unverträglichkeit gegen Lösungsmittel berufsunfähig. Seine Versicherung kann ihn darauf verweisen, dass er auch als Verkäufer in einem Fachgeschäft oder einem vergleichbaren Beruf arbeiten könnte. Die Berufsunfähigkeitsrente würde er daher nicht ausgezahlt bekommen.

Im Vertrag sollte für einen Versicherungsnehmer daher die abstrakte Verweisung ausgeschlossen sein. Es gibt zudem einen Unterschied zwischen der abstrakten und der konkreten Verweisung. Bei der abstrakten Verweisung kann der Versicherte auf einen beliebigen Beruf verwiesen werden, der den Fähigkeiten und Kenntnissen entspricht.

Bei der konkreten Verweisung wird geprüft, ob eine andere Tätigkeit aufgenommen wurde. Wenn diese Tätigkeit den bisherigen Fähigkeiten, Kenntnissen und der bisherigen Lebensstellung entspricht und in diesem Beruf keine Berufsunfähigkeit vorliegt, kann der Versicherer konkret auf diese Tätigkeit verweisen. Auch das würde bedeuten, dass der Versicherungsnehmer keine Leistung erhält.

Bei der abstrakten Verweisung reicht bereits die Tatsache aus, dass es in anderen Jobs, die durch Fähigkeiten und Kenntnisse möglich wären, Stellenangebote vorhanden sind. Ob die Person eine Anstellung findet, ist dabei irrelevant.

Versicherungsnehmer sollten daher stets darauf achten, dass keine abstrakte Verweisung im Vertrag der Berufsunfähigkeitsversicherung hinterlegt ist. Bei der LV 1871 wird bei der Berufsunfähigkeitsversicherung auf die abstrakte Verweisung verzichtet. Maßgeblich ist lediglich der zuletzt ausgeübte Beruf, wenn die Berufsunfähigkeit eintritt.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung der LV 1871

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