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Sicher auf eigenen Beinen

Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige

  • 100% Leistung bei 50% Berufsunfähigkeit

  • Nachversicherungsgarantie ohne erneute Risikoprüfung

  • Flexibilität bei Zahlungsschwierigkeiten

Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige

Der Weg in die Selbstständigkeit ist kein einfacher. Will man alles selbst in die Hand nehmen, erwarten einen nicht nur flexible Arbeitszeiten und andere berufliche Freiheiten, sondern auch schwer kalkulierbare Kosten, wechselhafte Auftragslagen und andere Hürden. Dabei nehmen die meisten ihre Gesundheit als selbstverständlich hin, die höchstens kurz mal durch eine Krankheit unterbrochen wird. Aber eine Berufsunfähigkeit kann jeden zu jeder Zeit treffen und eine bestens laufende Karriere beenden. Das gilt für Angestellte und Arbeitgeber wie für Selbstständige und Freiberufler gleichermaßen.

Das Risiko Berufsunfähigkeit wird von Selbstständigen oft verkannt

Die Ursachen für einen dauerhaften beruflichen Ausfall sind vielfältig. Nicht nur ein schwerer Unfall oder andere plötzliche Verletzungen können dazu führen. Bereits eine aus dem Nichts auftretende Allergie gegen ein Material am Arbeitsplatz kann reichen, dass man nicht mehr dort tätig sein kann. Ein weiterer Grund können Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats sein. So kann es bei einer handwerklichen Tätigkeit jahrelang gut gehen, bis eines Tages Gelenkschmerzen auftreten. Diagnostiziert der Arzt etwa schwere Knorpelabnutzungen am Knie bei einem selbstständigen Fliesenleger, bedeutet das das Aus für diese Arbeit. Das Einkommen geht schlagartig auf null.

Auch als Freiberufler, der seine Arbeit am Rechner erledigt kann man sich nicht sicher sein, sein Leben lang gesund zu bleiben Wird in der jeweiligen Tätigkeit Konzentrationsfähigkeit, ein gutes Erinnerungsvermögen, Überblick oder Reaktionsvermögen gefordert, muss man dafür durchgehend geistig fit bleiben. Die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit sind psychische Krankheiten. Depressionen und Angstzustände können sich leise ankündigen und schleichend den Alltag übernehmen. Irgendwann ist es so akut, dass an Arbeit im wahrsten Sinne des Wortes nicht mehr zu denken ist. Psychische Leiden äußern sich schnell in körperlichen Symptomen wie Erschöpfungszuständen und Schlaflosigkeit. Gerade Selbstständige und Freiberufler laufen oft Gefahr, sich zu viel Arbeit zuzumuten, was die Risiken eines Burnouts erhöht. Gleichzeitig sind sie oftmals ganz auf sich gestellt und können die anstehenden Aufgaben nicht mit anderen teilen.

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Was bedeutet Berufsunfähigkeit?

Laut dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) § 172 Absatz 2 wird eine Berufsunfähigkeit folgendermaßen definiert: “Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“ Im Gegensatz zur Erwerbsunfähigkeit, bei der der Betroffene geistig oder körperlich so stark eingeschränkt ist, dass er überhaupt nicht mehr am Berufsleben teilnehmen kann, geht es bei der Berufsunfähigkeit um die konkrete Untauglichkeit für einen bestimmten Beruf.

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Die Meinung der Experten

Gesetzlicher Schutz: Kaum eine Hilfe

2001 wurden die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente und die Erwerbsunfähigkeitsrente faktisch abgeschafft. Ersetzt wurden sie durch die Erwerbsminderungsrente. Einen vollen Anspruch auf diese hat nur, wer nicht mehr in der Lage ist drei Stunden täglich zu arbeiten – in keiner denkbaren Tätigkeit. Einen halben Anspruch erhalten diejenigen, die noch zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten können. Wer noch mindestens sechs Stunden irgendeiner Tätigkeit nachgehen kann, hat keinen Anspruch. Personen, die vor Januar 1961 geboren wurden, sind von den neuen Regelungen der Erwerbsminderungsrente ausgenommen.

Auch auf die gesetzliche Rentenversicherung sollte man sich nicht verlassen. Denn die Leistungen sind im Falle einer Invalidität so gering, dass sich ein Lebensunterhalt in der Regel damit nicht bestreiten lässt. Dazu kommt, dass Berufsanfänger gar nicht abgesichert sind. Erst, wer mindestens 60 Monate vorher in die Rentenkasse eingezahlt hat, hat einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Deshalb gilt: So früh wie möglich privat gegen Berufsunfähigkeit absichern!

Sinnvoll für Selbstständige

Private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Eine BU gehört für einen Selbstständigen genauso dazu wie Krankenversicherung, private Haftpflichtversicherung und Altersvorsorge. Je nach vereinbarter Höhe der Rente ist man auf der sicheren Seite, wenn der Fall der Fälle einmal eintritt und die eingeschlagene Berufskarriere aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr fortgeführt werden kann. Dann kann nämlich die Versicherung einspringen und das weggefallene Einkommen ersetzen. Gerade wenn es darum geht, eine Familie zu ernähren, kann dies überlebenswichtig sein.

Um das Maximum von einer BU herauszubekommen, ist es wichtig sich im Vorfeld zu informieren und auf einige Kriterien zu achten. Das Wichtigste ist natürlich, dass man eine möglichst hohe Rentenzahlung herausbekommt. Dafür sollte man sich nach seinen individuellen Lebenshaltungskosten und seinem Nettoeinkommen orientieren. Gut ist es, wenn am Ende mindestens 50 Prozent herauskommen, im Idealfall werden bis zu 80 Prozent abgesichert.

Welche Beiträge jemand für eine BU zahlt, hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu zählen das Lebensalter, der Gesundheitszustand und die Berufsgruppe. Eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit sollte möglichst zum Anfang des Berufslebens vorgenommen werden. Das ist bei der LV 1871 sogar schon als Schüler oder Azubi möglich. Dann ist auch der Gesundheitszustand meist noch am besten und somit stehen die Chancen für optimale Konditionen sehr gut. Denn bei Abschluss ist unabhängig vom Versicherer immer eine Gesundheits- beziehungsweise Risikoprüfung erforderlich.

Die LV 1871 begleitet Kunden auf ihrem Weg nach oben. Eine stabile Gewinnsteigerung ist für Selbstständige immer ein Grund zur Freude, aber auch ein wichtiger Anlass, um den BU-Schutz anzupassen. Mit der Karrieregarantie für Selbstständige kann die versicherte BU-Rente auch dann erhöht werden, wenn die Obergrenze* für die Nachversicherung bereits ausgeschöpft ist. Selbstständige, die seit mindestens sechs Jahren hauptberuflich selbstständig tätig sind und eine stabile Gewinnsteigerung erzielt haben, können die BU-Rente um bis zu zehn Prozent erhöhen. Eine stabile Gewinnsteigerung liegt vor, wenn der durchschnittliche Gewinn vor Steuern der letzten drei Geschäftsjahre um mehr als 30 Prozent im Vergleich zum durchschnittlichen Gewinn vor Steuern der drei davorliegenden Geschäftsjahre gestiegen ist. Die Erhöhung im Rahmen der Karrieregarantie ist bis zur doppelten Obergrenze der Nachversicherung und ohne erneute Risikoprüfung möglich.

*Die Obergrenze für die BU-Rente, bis zu der eine Erhöhung der BU-Rente über die Nachversicherung möglich ist, wird für jeden Kunden individuell ermittelt.

Weitere Informationen zum Download

Berufsunfähigkeitsversicherung der LV 1871 für Selbstständige

Auf Nachversicherungsgarantie achten

Klar, dass ein Jungverdiener noch nicht so hohe Versicherungsbeiträge zahlen kann, wie jemand, der schon fest im Berufsleben steht. Deshalb bietet die LV 1871 eine Nachversicherungsgarantie an. Hierbei kann der Versicherte die versicherte Berufsunfähigkeitsrente eigenständig zu einem bestimmten Zeitpunkt anheben. Beim Start in die Selbstständigkeit ist diese Nachversicherungsgarantie einer der wichtigsten Faktoren, denn bei einem erfolgreichen Berufsleben steigen natürlich Lebensqualität und -kosten.

Je riskanter der Beruf, desto mehr muss der Kunde für seinen Versicherungsschutz aufwenden. Ein Arbeiter, der Gerüste baut oder Altbauten saniert, hat ein höheres Risiko berufsunfähig zu werden, als ein Bürokaufmann. Aber gerade dann ist ein Versicherungsschutz noch unerlässlicher.

Es ist also ratsam, sich als Selbstständiger vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sich mit diesen Faktoren auseinanderzusetzen und seine persönlichen Merkmale zu erkennen. Dann sind die besten Voraussetzungen für eine optimal tarifierte BU gegeben.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung der LV 1871

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