Warum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei MINT-Berufen sinnvoll?
Der Begriff MINT-Berufe beinhaltet eine Vielzahl von Berufsbildern, die sich in der Regel durch einen technisch-naturwissenschaftlichen Hintergrund auszeichnen. Kenntnisse in diesem Bereich sind am Arbeitsmarkt besonders gefragt, weshalb MINT-Berufe stark vom Fachkräftemangel betroffen sind. Für die Tätigkeitsfelder in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik werden gut ausgebildete Professionals händeringend gesucht. Das anspruchsvolle Themenfeld und der Mangel an Mitarbeitern mit fundierten Kenntnissen sorgen dafür, dass in diesen Berufen oft ein sehr gutes Einkommen erzielt werden kann. Um den hohen Lebensstandard, der damit einhergeht, gegen die finanziellen Auswirkungen von Berufsunfähigkeit in Folge von Krankheit oder eines Unfalls abzusichern, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU, BU-Versicherung) für MINT-Berufe besonders empfehlenswert.
Wahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeit bei MINT-Berufen
Die Tätigkeiten und das Arbeitsumfeld im MINT-Bereich sind sehr facettenreich. Während beispielsweise Mathematiker überwiegend im Büro arbeiten, führen Chemiker im Labor teilweise verschiedenste Analysen und Versuchsreihen durch.
Die Gefahren im Arbeitsumfeld von technisch-naturwissenschaftlich geprägten Berufen können daher je nach Tätigkeit sehr unterschiedlich sind. Dennoch gilt unabhängig vom Arbeitsplatz und Beruf: Jeder vierte Arbeitnehmer wird im Laufe seines Berufslebens mindestens einmal berufsunfähig*. Hinzu kommt, dass psychische Krankheiten mittlerweile der häufigste Grund für eine Berufsunfähigkeit sind.
*Quelle: „Deutsche Aktuare warnen vor Berufsunfähigkeits-Risiko" – Versicherungsbote 21.09.2021
Leistungsdruck und psychische Belastungen
Anspruchsvolle Tätigkeiten, ein hohes Maß an Verantwortung und zunehmender Leistungsdruck sind bei MINT-Berufen nicht unüblich. Nimmt die berufliche Last überhand, kann dies schnell zu psychischen Belastungen führen, die nicht unterschützt werden sollen. Kommt es in Folge psychischer oder anderer Krankheiten zur Berufsunfähigkeit, kann eine BU-Versicherung finanziell unterstützen.
Die Leistungen der BU-Versicherung für MINT-Berufe
Wenn Beschäftigte im technisch-naturwissenschaftlichen Bereich durchgehend mindestens sechs Monate berufsunfähig sind, erhalten sie eine monatliche Rente ausbezahlt, um Einkommenseinbußen auszugleichen. Die Höhe der monatlichen Unterstützung wird zuvor individuell abhängig vom Lebensstandard vereinbart. Damit kann der Lebensunterhalt weiterhin bestritten und regelmäßigen Kosten nachgekommen werden. Die BU sichert die Existenz bei MINT-Berufen, wenn Versicherte nicht mehr in der Lage sind zu arbeiten, denn die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht in den meisten Fällen nicht aus.
Die Golden BU der LV 1871: Passgenaue Absicherung für MINT-Berufe
Die LV 1871 bietet mit ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung Golden BU passende Leistungen für Beschäftigte mit einer technisch-naturwissenschaftlichen Tätigkeit:
Vereinfachte Risikoprüfung
Bis zu einem Eintrittsalter von 35 Jahren kann die Golden BU der LV 1871 besonders einfach abgeschlossen werden. Eine vereinfachte Risikoprüfung mit wenigen Risikofragen ist bei allen MINT-Berufen bis zu einer monatlichen BU-Rente von 1.500 Euro beziehungsweise bei vielen MINT-Berufen sogar bis zu 2.000 Euro möglich.
Flexible Erhöhungsmöglichkeiten während der Laufzeit
- Ereignisabhängige Nachversicherungsgarantie: Die BU-Rente kann innerhalb von 12 Monaten nach dem Eintritt definierter Ereignisse erhöht werden. Beispiele hierfür sind: Hochzeit oder Immobilienkauf.
- Ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie: Unabhängig von Ereignissen kann der BU-Schutz alle drei Jahre erhöht werden – bis zu einem Alter von 50 Jahren.
- Karrieregarantie für Angestellte und Selbstständige: Oft steht in MINT-Berufen eine steile Karriere mit hohen Einkommenssprüngen bevor. Mit der Karrieregarantie kann die BU-Absicherung an das gestiegene Einkommen von Angestellten oder eine stabile Gewinnsteigerung bei Selbständigen über die Obergrenze für die Nachversicherungsgarantie hinaus angepasst werden.
Umorganisation und Wiedereingliederung
- Wiedereingliederungshilfe ins Berufsleben für Angestellte in MINT-Berufen: Wenn nach einer Umschulung eine neue berufliche Tätigkeit aufgenommen wird, wird eine einmalige Wiedereingliederungshilfe in Höhe von sechs Monatsrenten ausbezahlt.
- Umorganisationshilfe bei Selbstständigen MINT-Berufen: Wenn Versicherte eine Umorganisation des Betriebs vornehmen, um dadurch die Berufsunfähigkeit abzuwenden, erhalten sie eine einmalige Umorganisationshilfe in Höhe von sechs Monatsrenten.
- Besonderheit: Verzicht auf die Umorganisation des Betriebs beispielsweise bei selbstständigen/freiberuflichen Informatikern.
Optionale Emfpfehlung für MINT-Berufe: Arbeitsunfähigkeitsbaustein
Unabhängig davon, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt, erhält der Versicherte eine Beitragsbefreiung für die BU-Versicherung bei einer Krankschreibung von mindestens sechs Wochen. Ist er mindestens sechs Monate durchgehend krankgeschrieben, erhält er außerdem eine monatliche Rente. Diese kann auch bereits bei einer durchgehenden Krankschreibung von mindestens sechs Wochen ausbezahlt werden, wenn ein Facharzt prognostiziert, dass die Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate andauern wird.
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