Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Leistungen bei der BU

  • Verlässlicher Einkommensschutz bei Berufsunfähigkeit

  • Flexible Gestaltungsmöglichkeiten für einen individuell angepassten Schutz

  • NEU: Schnelle Leistung bei schwerer Krankheit

  • Flexibilität bei Zahlungsschwierigkeiten

Die Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung

Um zu verstehen, welche Leistungen eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) erbringen kann, ist ein Blick auf die gesetzliche Absicherung sinnvoll. Den Betroffenen ist (je nach Geburtsjahr) eine Berufsunfähigkeitsrente oder eine Erwerbsminderungsrente zugesprochen. Diese finanzielle Unterstützung wird jedoch nur in bestimmten Fällen gewährt und sichert zudem nicht einmal das Existenzminimum. Im Bestfall (sofern überhaupt eine volle Rente gewährt wird) erhalten betroffene Arbeitnehmer lediglich um die 30 bis 34 Prozent ihres vorherigen Bruttogehaltes.

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung kann dagegen diese Versorgungslücke schließen. Dabei muss der Versicherungsnehmer zunächst entscheiden, welche spätere Berufsunfähigkeitsrente dafür benötigt wird. Experten empfehlen hier 80 Prozent des Nettoeinkommens.

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Berufsunfähigkeitsversicherung und Leistungen der LV 1871

Bei den konkreten Leistungen, die eine BU liefern kann, kommt es auf den individuellen Einzelfall an. Sowohl die persönliche Situation als auch der abgeschlossene Tarif entscheiden darüber, welche Leistungen möglich sind.

Die Golden BU der LV 1871 schützt Versicherte im Falle einer Berufsunfähigkeit. Die Vorteile auf einen Blick:

  • Auch bei Berufswechsel bleibt die Berufseinstufung gleich
  • Günstige Beiträge bei risikomindernden Faktoren
  • Keine erneute Risikoprüfung im Rahmen der Nachversicherungsgarantie
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung
  • Vorerkrankung sind kein direkter Ablehnungsgrund
  • Risikoprüfung erfolgt persönlich und individuell
  • Unterstützung für den Weg zurück ins Berufsleben durch Leistungen wie Wiedereingliederungshilfe, Umorganisationshilfe und Rehabilitationsmaßnahmen
  • Optional bei Arbeitsunfähigkeit von mindestens sechs Monaten eine Berufsunfähigkeitsrente erhalten
  • Im Leistungsfall optional eine lebenslange Berufsunfähigkeitsrente erhalten
  • Optional von einem Pflegepaket profitieren

Gut zu wissen: Die Golden BU ist auch für Kinder verfügbar. Bereits ab zehn Jahren können Kinder abgesichert werden, die ebenso von Berufsunfähigkeit betroffen sein können. In ihrem Fall liegt diese vor, wenn sie innerhalb von sechs Monaten mindestens 50 Prozent der Zeit nicht am Schulunterricht teilnehmen können.

Neben der klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung bietet die LV 1871 auch eine Golden BU Start für junge Berufseinsteiger. Diese Versicherung richtet sich unter anderem an

  • Schüler
  • Auszubildende
  • und Studenten

Auch diese Zielgruppe kann durch einen Unfall oder eine unvorhergesehene Krankheit schnell berufsunfähig werden. Mit der Golden BU Start wird dieses Risiko abgesichert. Nachfolgend auch hierzu die Vorteile auf einen Blick.

  • Günstigere Beiträge in den ersten zehn Jahren
  • Von Anfang an voller Berufsunfähigkeitsschutz
  • Beim Start in die Ausbildung oder ins Studium mit Nachversicherungsgarantie

Falls die Leistungen der klassischen BU nicht ausreichen, könnte die Performer Golden BU die richtige Wahl sein. Bei diesem Angebot sichern sich Personen vorausschauend gegen die Berufsunfähigkeit ab und sorgen zudem für das Alter vor. Finanzielle Überschüsse werden dabei angelegt und Geldreserven für den Versicherungsnehmer aufgebaut. Die Vorteile zeigen wir nachfolgend auf.

  • Umfassender Berufsunfähigkeitsschutz
  • Zusätzliche Renditechancen
  • Zahlreiche Fonds renommierter Investmentgesellschaften sowie exklusive Lösungen der LV 1871 wählbar
  • Günstige Beiträge durch risikomindernde Faktoren
  • Keine Risikoprüfung bei Nachversicherungsgarantie
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung
  • Unterstützung für den Weg zurück ins Berufsleben durch Leistungen wie Wiedereingliederungshilfe, Umorganisationshilfe und Rehabilitationsmaßnahmen
  • Optional bei Arbeitsunfähigkeit von mindestens sechs Monaten eine Berufsunfähigkeitsrente erhalten
  • Im Leistungsfall optional eine lebenslange Berufsunfähigkeitsrente erhalten
  • Fonds-Guthaben lässt sich teilweise oder vollständig auszahlen
  • Auszahlung erfolgt steuerfrei

Zu den weiteren Leistungen der LV 1871 gehört auch der Golden BU Vorsorgeschutz. Wann immer eine versicherte Person zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig wird, übernimmt die LV 1871 bis zu einer gewissen Grenze die Beiträge für Altersvorsorge, private Krankenversicherung und Darlehensverträge.

Der Golden BU Vorsorgeschutz lässt sich mit bis zu zwei Vorsorgeverträgen (auch anderer Anbieter) kombinieren. Durch die Übernahme der Beiträge bleibt die Vorsorge des Versicherungsnehmers im Fall einer Berufsunfähigkeit weiterhin bestehen. Beim Abschluss des Golden BU Vorsorgeschutz wird keine Risikoprüfung benötigt. Versicherte müssen bis zum vollen BU-Vorsorgeschutz lediglich eine dreijährige Wartezeit in Kauf nehmen.

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Die Meinung der Experten:

Wann greift die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Inwiefern die private Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungen erbringt, hängt jeweils vom Einzelfall ab. Voraussetzung ist, dass eine versicherte Person berufsunfähig ist. Hierbei gelten andere Voraussetzungen als bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Diese ist häufig nur schwer zu bekommen. Ob eine Person erwerbsunfähig ist, hängt unter anderem davon ab, wie viele Stunden täglich sie noch mit einer leichten Tätigkeit belastet werden kann. Doch auch mit dem geringen finanziellen Ausgleich durch die Erwerbsminderungsrente kann der Lebensstandard kaum gehalten werden. Eine private BU ist daher ein guter Schutz.

  • Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung? Damit Versicherungsnehmer aus der Golden BU eine Berufsunfähigkeits-Rente erhalten, muss per Definition eine Berufsunfähigkeit vorliegen. Diese muss ärztlich nachgewiesen sein und durch Krankheit, Kräfteverfall oder eine Körperverletzung auftreten. Die Berufsunfähigkeit muss bereits seit sechs Monate bestehen oder voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern. In dieser Zeit muss die versicherte Person ihre bisherige Berufstätigkeit ununterbrochen zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Wenn Leistungen beantragt werden, wird geprüft, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind. Ein ärztliches Gutachten kann erforderlich werden. Bestätigt sich, dass eine Berufsunfähigkeit vorliegt, erhält der Versicherungsnehmer die vertraglichen Leistungen.
  • Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht? Um die Leistung der Versicherung zu erhalten, ist ein positiver Bescheid nötig. Dieser setzt wiederum die oben genannten Kriterien voraus, durch die erst ein Antrag für die Leistungen möglich ist.

Lässt sich bei der Berufsunfähigkeitsversicherung die Laufzeit verlängern?

Der Beitrag einer Berufsunfähigkeitsversicherung lässt sich nur in gewissen Teilen aktiv beeinflussen. Abhängig ist er unter anderem

  • vom Alter,
  • vom aktuellen Beruf,
  • von der gewünschten Rentenhöhe
  • sowie der Vertragslaufzeit.

Da jüngere Versicherte niedrigere Beiträge zahlen, ist es sinnvoll, eine BU möglichst frühzeitig abzuschließen. In diesem Fall ist es sinnvoll, die Laufzeit an das voraussichtliche Rentenalter anzupassen.

Sofern der bestehende Vertrag keine entsprechende Option enthält, so ist eine Verlängerung der Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel nicht möglich. Je nach persönlichem Gesundheitszustand wäre es jedoch denkbar, einen neuen Antrag für eine zweite Berufsunfähigkeitsversicherung zu stellen.

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Die Laufzeit sollte stets so gewählt werden, dass diese bis zum Eintritt in die gesetzliche Rente gilt. Alternativ entstünde eine mögliche Versorgungslücke.

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