Die Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung
Um zu verstehen, welche Leistungen eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) erbringen kann, ist ein Blick auf die gesetzliche Absicherung sinnvoll. Den Betroffenen ist (je nach Geburtsjahr) eine Berufsunfähigkeitsrente oder eine Erwerbsminderungsrente zugesprochen. Diese finanzielle Unterstützung wird jedoch nur in bestimmten Fällen gewährt und sichert zudem nicht einmal das Existenzminimum. Im Bestfall (sofern überhaupt eine volle Rente gewährt wird) erhalten betroffene Arbeitnehmer lediglich um die 30 bis 34 Prozent ihres vorherigen Bruttogehaltes.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung kann dagegen diese Versorgungslücke schließen. Dabei muss der Versicherungsnehmer zunächst entscheiden, welche spätere Berufsunfähigkeitsrente dafür benötigt wird. Experten empfehlen hier 80 Prozent des Nettoeinkommens.
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Mehr InformationenBerufsunfähigkeitsversicherung und Leistungen der LV 1871
Bei den konkreten Leistungen, die eine BU liefern kann, kommt es auf den individuellen Einzelfall an. Sowohl die persönliche Situation als auch der abgeschlossene Tarif entscheiden darüber, welche Leistungen möglich sind.
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Die Meinung der Experten:
Wann greift die Berufsunfähigkeitsversicherung?
Inwiefern die private Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungen erbringt, hängt jeweils vom Einzelfall ab. Voraussetzung ist, dass eine versicherte Person berufsunfähig ist. Hierbei gelten andere Voraussetzungen als bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Diese ist häufig nur schwer zu bekommen. Ob eine Person erwerbsunfähig ist, hängt unter anderem davon ab, wie viele Stunden täglich sie noch mit einer leichten Tätigkeit belastet werden kann. Doch auch mit dem geringen finanziellen Ausgleich durch die Erwerbsminderungsrente kann der Lebensstandard kaum gehalten werden. Eine private BU ist daher ein guter Schutz.
- Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung? Damit Versicherungsnehmer aus der Golden BU eine Berufsunfähigkeits-Rente erhalten, muss per Definition eine Berufsunfähigkeit vorliegen. Diese muss ärztlich nachgewiesen sein und durch Krankheit, Kräfteverfall oder eine Körperverletzung auftreten. Die Berufsunfähigkeit muss bereits seit sechs Monate bestehen oder voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern. In dieser Zeit muss die versicherte Person ihre bisherige Berufstätigkeit ununterbrochen zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Wenn Leistungen beantragt werden, wird geprüft, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind. Ein ärztliches Gutachten kann erforderlich werden. Bestätigt sich, dass eine Berufsunfähigkeit vorliegt, erhält der Versicherungsnehmer die vertraglichen Leistungen.
- Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht? Um die Leistung der Versicherung zu erhalten, ist ein positiver Bescheid nötig. Dieser setzt wiederum die oben genannten Kriterien voraus, durch die erst ein Antrag für die Leistungen möglich ist.
Lässt sich bei der Berufsunfähigkeitsversicherung die Laufzeit verlängern?
Der Beitrag einer Berufsunfähigkeitsversicherung lässt sich nur in gewissen Teilen aktiv beeinflussen. Abhängig ist er unter anderem
- vom Alter,
- vom aktuellen Beruf,
- von der gewünschten Rentenhöhe
- sowie der Vertragslaufzeit.
Da jüngere Versicherte niedrigere Beiträge zahlen, ist es sinnvoll, eine BU möglichst frühzeitig abzuschließen. In diesem Fall ist es sinnvoll, die Laufzeit an das voraussichtliche Rentenalter anzupassen.
Sofern der bestehende Vertrag keine entsprechende Option enthält, so ist eine Verlängerung der Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel nicht möglich. Je nach persönlichem Gesundheitszustand wäre es jedoch denkbar, einen neuen Antrag für eine zweite Berufsunfähigkeitsversicherung zu stellen.
Merke
Die Laufzeit sollte stets so gewählt werden, dass diese bis zum Eintritt in die gesetzliche Rente gilt. Alternativ entstünde eine mögliche Versorgungslücke.