Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung – gesetzliche Regelungen

  • Eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es seit 2001 nicht mehr

  • Regelung für Personen, die vor 1961 geboren sind

  • Regelung für Personen, die nach 1961 geboren sind

Eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es nicht mehr

Wer als Arbeitnehmer berufsunfähig wird, hat oft mit starken Einbußen zu rechnen. Bereits seit 2001 gibt es die staatliche Berufsunfähigkeitsrente beziehungsweise eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr. Lediglich die Erwerbsminderungsrente wird in Einzelfällen ausgezahlt. Selbst diese Rente reicht meistens nicht aus, um damit gut leben zu können.

Da die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gesetzlich nicht das bietet, was benötigt wird, können Angestellte und Selbstständige mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung eine finanzielle Vorsorge treffen.

Gesetzliche Regelung fällt unterschiedlich aus

Welche finanzielle Unterstützung ein Arbeitnehmer erhält, hängt bei der gesetzlichen Versorgung von verschiedenen Faktoren ab. Dabei gibt es grundlegend zwei unterschiedliche Zielgruppen:

  • Personen, die vor 1961 geboren sind
  • Personen, die nach 1961 geboren sind

Wer vor dem Jahr 1961 geboren ist, erhält vom Staat eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Diese ist geregelt, setzt jedoch ebenfalls bestimmte Voraussetzungen voraus.

Für alle Personen, die nach dem Jahr 1961 geboren sind, wird eine Erwerbsminderungsrente geboten. Auch hier kommt es allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Auszahlung. Sind Sie beispielsweise noch nicht fünf Jahre sozialversichert, dann fällt der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente komplett aus.

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Gut zu wissen:

Obwohl in den letzten Jahren stets mehr Anträge auf Rentenzahlungen gestellt wurden, geht die Anzahl an Bewilligungen dagegen zurück.

Berufsunfähigkeit in Deutschland weit verbreitet

In Deutschland wird jeder Vierte in seinem Berufsleben mindestens einmal berufsunfähig.

Nicht nur Menschen, die körperlich schwerer Arbeit nachgehen, können berufsunfähig werden. Auch in kaufmännischen Berufen, bei Ärzten, Lehrern, Musikern und vielen weiteren Arbeitsbereichen steigt die Anzahl an berufsunfähigen Personen. Vor allem psychische Erkrankungen spielen mehr und mehr eine Rolle bei der Berufsunfähigkeit.

Die häufigsten Ursachen für die Berufsunfähigkeit sind:

  • Nerven- und psychische Krankheiten
  • Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates
  • Krebs und bösartige Geschwülste
  • Sonstige Erkrankungen
  • Erkrankungen des Herzens und des Gefäßsystems
  • Unfälle
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Gesetzliche Erwerbsminderungsrente für ab 1961 geborene Personen

Ist eine Person berufstätig und nach dem 2. Februar 1961 geboren, so kann eventuell eine Erwerbsminderungsrente ausgezahlt werden. Es wird dabei nicht berücksichtigt (seit 1. Januar 2001), welche Ausbildung die Person hat oder welcher Tätigkeit ein Antragssteller vor dem Antrag nachgegangen ist. Durch ein ärztliches Gutachten wird seitens der Rentenversicherung lediglich festgestellt, welches allgemeine Restleistungsvermögen vorliegt.

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt davon ab, ob ein Antragsteller die volle oder halbe Rente zugesprochen bekommt.

  • Keine gesetzliche Erwerbsminderungsrente: Wird beim Gutachten eine Leistungsfähigkeit für einfache Tätigkeiten über mindestens sechs Stunden täglich festgestellt, so erhält der Antragssteller keine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
  • Halbe gesetzliche Erwerbsminderungsrente: Die halbe Rente wird ausgezahlt, wenn ärztlich festgestellt wird, dass einfache Tätigkeiten zwischen drei und sechs Stunden lang pro Tag ausgeführt werden können.
  • Volle gesetzliche Erwerbsminderungsrente: Dieser gesetzliche Anspruch ist nur dann erfüllt, wenn die Leistungsfähigkeit für einfache Tätigkeiten bei unter drei Stunden liegt. In diesem Fall richtet sich die Rente u.a. nach dem letzten Gehalt und den Versicherungsjahren. Im Jahr 2022 lag die durchschnittliche Höhe der Erwerbsminderungsrente bei 933 Euro (Quelle: Deutsche Rentenversicherung).
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Merke:

Auch für die Erwerbsminderungsrente muss der Antragsteller berufstätig sein und bereits eine fünfjährige Wartezeit hinter sich gebracht haben. Wurden in diesen fünf Jahren insgesamt für drei Jahre Beiträge entrichtet, so kann ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt werden.

Private Berufsunfähigkeitsversicherung zur Absicherung des Lebensstandards

Da Berufsunfähigkeit jeden Menschen treffen kann, ist Vorsorge das A und O. Die gesetzliche Rente reicht meist nicht für den Erhalt des eigenen Lebensstandards aus. Berufsgruppen aller Art sollten daher mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung vorsorgen.

So lässt sich im Falle der Berufsunfähigkeit finanzielle Sicherheit sicherstellen. Ausgezahlt wird die monatliche Berufsunfähigkeitsrente bereits ab einer Berufsunfähigkeit von mindestens sechs Monaten. Die Lebensversicherung von 1871 a.G. München bietet für diesen Zweck

  • eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung (Golden BU)
  • eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Personen unter 27 Jahren (Golden BU Start) – junge Menschen können alternativ auch die klassische Golden BU abschließen
  • eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fondssparen (Performer Golden BU)
  • und einen Vorsorgeschutz (Golden BU Vorsorgeschutz)

Die Meinung der Experten:

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