Berufsunfähigkeit als Armutsrisiko für Frauen
Frauen erleben im Beruf heute immer noch viele Nachteile: Sie werden nach wie vor oft schlechter bezahlt als ihre männlichen Kollegen. Während einer Schwangerschaft scheiden sie zumindest kurzzeitig aus dem Erwerbsleben aus und kümmern sich danach in den meisten Fällen weiterhin um die Kindererziehung – insbesondere dann, wenn der Partner mehr verdient. Das führt dazu, dass sie teilweise auch heute noch finanziell abhängig sind. Kommt es dann zu weiteren Einschnitten wie eine langfristige schwere Krankheit, wächst gerade für Frauen die Gefahr, in die Armutsfalle zu geraten.
Laut Statistik wird jeder vierte Arbeitnehmer im Laufe seines Berufslebens mindestens einmal berufsunfähig*. Hinzukommt, dass viele Frauen mit einer Doppelbelastung von Beruf, Kindern und Haushalt kämpfen. Für alleinerziehende Frauen wirkt sich dies besonders fatal aus – nicht umsonst gehören Nervenerkrankungen und psychische Krankheiten wie z.B. Burnout zu den häufigsten Gründen für eine Berufsunfähigkeit.
Allein deshalb ist es besonders für Frauen wichtig, möglichst frühzeitig eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abzuschließen – auch, wenn sie als Hausfrau keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen.
*Quelle: „Deutsche Aktuare warnen vor Berufsunfähigkeits-Risiko" – Versicherungsbote 21.09.2021
Warum berufsunfähige Frauen sich nicht auf staatliche Hilfe verlassen sollten
Wer seiner beruflichen Tätigkeit aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr nachgehen kann, hat Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente von der Deutschen Rentenversicherung. Allerdings nur dann, wenn man in den vorangegangenen fünf Jahren mindestens 36 Monate lang einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgegangen ist. Die sogenannte EM-Rente reicht selten aus, um den Lebensunterhalt wie gewohnt zu bestreiten. Die Höhe hängt von den individuellen Rentenansprüchen ab.
Wer jedoch auch nur drei bis weniger als sechs Stunden arbeiten kann, erhält bereits nur noch die halbe Erwerbsminderungsrente. Dabei spielt die Art der Beschäftigung keine Rolle – auch wenn es sich um völlig berufsfremde Tätigkeit oder einen Aushilfsjob handelt.
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Die Meinung der Experten:
Leistungen einer BU-Versicherung für Frauen
Berufsunfähigkeitsversicherungen für Frauen bieten finanzielle Sicherheit, wenn die berufliche Tätigkeit aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls über einen gewissen Zeitraum nicht mehr ausgeübt werden kann. Betroffene erhalten dann eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente in vereinbarter Höhe, bis sie ihre Erwerbstätigkeit wiederaufnehmen können – maximal bis zum Ende der vertraglich festgelegten Leistungsdauer. Damit lassen sich finanzielle Einbrüche in der Zeit der Krankheit besser überbrücken als mit der staatlichen Erwerbsminderungsrente. Besonders interessant für berufsunfähige Frauen mit Kindern: Bei der Leistungsprüfung berücksichtigen Versicherungen wie z.B. die LV 1871 auch, ob sich Versicherte neben dem Beruf um kindergeldberechtigte Kinder kümmern (Teilzeitklausel).
Im Gegensatz zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente, ist es in den meisten BU-Versicherungen – durch den Verzicht auf die abstrakte Verweisung – so geregelt, dass, wenn der bisherige Job nicht mehr ausgeübt werden kann, die BU-Rente ausgezahlt wird.
Zudem lassen sich Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Hilfe der Nachversicherungsgarantie immer wieder individuell an die eigenen Lebensumstände anpassen – etwa bei der Geburt eines Kindes, bei einem Jobwechsel oder bei einer signifikanten Gehaltssteigerung.
Was gibt es bei einer BU für Frauen zu beachten?
In jedem Fall empfiehlt sich ein möglichst früher Einstieg, um von niedrigeren Beiträgen zu profitieren. Zudem ist bei der LV 1871 in jungen Jahren meist eine vereinfachte Risikoprüfung möglich. Denn der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist immer mit einer Risikoprüfung verbunden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass eine Vorerkrankung zwangsläufig zu einer Ablehnung führt. In bestimmten Fällen kann es jedoch zu Risikozuschlägen kommen.
Berufsunfähigkeit bei Hausfrauen
In Partnerschaften hat oft nur derjenige eine Berufsunfähigkeitsversicherung, der einer beruflichen Beschäftigung nachgeht. Obwohl die Tätigkeit als Hausfrau und Hausmann für das Funktionieren der Partnerschaft und des alltäglichen Lebens nicht weniger wichtig ist. Man stelle sich vor, eine Hausfrau erkrankt schwer und ist nicht mehr in der Lage den häuslichen Aufgaben in gewohnter Weise nachzukommen. Dann entstehen unter Umständen Zusatzkosten wie zum Beispiel für eine Haushaltshilfe oder zusätzliche Anschaffungen, die das Familienbudget belasten und abgefedert werden müssen. Für solche Fälle empfiehlt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Hausfrauen. Dabei ist es nicht erforderlich, dass die Hausfrau selbst Geld verdient. Es gibt Berufsunfähigkeitsversicherungen, die ihre Leistungen im häuslichen Umfeld anerkennen oder sie dem Berufsbild der Hauswirtschafterin zuordnen.
Berufsunfähigkeitsversicherung in der Schwangerschaft und nach Geburt
Während der Schwangerschaft und nach Geburt eines Babys scheiden Frauen temporär aus dem Berufsleben aus. Nicht immer ist ein Partner vorhanden, der sich in dieser Zeit um die finanzielle Sicherheit von Mutter und Kind kümmern kann. Viele Frauen leiden nach der Geburt zum Beispiel unter einer Wochenbettdepression, die in Extremfällen auch stationär behandelt werden muss. Darüber hinaus kann es während der Geburt zu Komplikationen kommen, die langfristige Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Bei einer Berufsunfähigkeit während der Schwangerschaft und Elternzeit springt gegebenenfalls auch die BU-Versicherung ein und mildert finanzielle Ausfälle ab.
Individuelle Beratung für Frauen
Ob angestellt, selbstständig oder Hausfrau, ob verheiratet, Single oder alleinerziehend: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Frauen eine wichtige Absicherung. Beim Abschluss einer BU-Versicherung gilt es zu prüfen, ob die Konditionen zur eigenen Lebenssituation passen und, inwiefern die Leistungen auch künftig flexibel geändert werden können. In der Regel ist es empfehlenswert sich individuell beraten zu lassen.
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