Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen?
Was sind vereinfachte Gesundheitsfragen bei der BU?
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließen möchte, muss vorab in der Regel Angaben zu seinem persönlichen Gesundheitszustand machen. Die Gesundheitsfragen dienen der Versicherungsgesellschaft als Grundlage für ihre individuelle Risikoabschätzung: Wie wahrscheinlich ist es, dass der Antragsteller tatsächlich früher oder später berufsunfähig wird?
Liegen bestimmte Faktoren vor, die das Risiko für eine zukünftige Berufsunfähigkeit erhöhen, kann der Versicherer einen Risikozuschlag erheben, einige Erkrankungen aus der Leistungspflicht ausschließen oder den Antrag des Interessenten sogar ablehnen.
Ohne Gesundheitsfragen wäre die Berufsunfähigkeitsversicherung für alle Versicherungsnehmer deutlich teurer: Die Versicherungsgesellschaften müssten ohne vorhergehende Risikoabwägung öfter BU-Renten ausbezahlen, was die Prämien für alle Versicherten in die Höhe treiben würde. Daher finden sich kaum Versicherungsanbieter, die bei der Berufsunfähigkeitsversicherung komplett auf eine Gesundheitsprüfung verzichten.
Berufsunfähigkeitsversicherung: vereinfachte Gesundheitsfragen beantworten
Der Vertragsabschluss einer BU ohne vorher Gesundheitsfragen zu beantworten, ist bei den wenigsten Versicherern möglich – und oft an unattraktive Bedingungen wie verminderte Leistungen geknüpft. Interessanter dürfte für viele Versicherungswillige daher eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen sein. In diesem Fall müssen nur einige wenige Fragen zur Krankengeschichte wahrheitsgemäß beantwortet werden, um in den Genuss eines vollständigen BU-Schutzes zu kommen. Unter welchen Bedingungen finden vereinfachte Gesundheitsfragen Anwendung?
Einige Versicherungsgesellschaften bieten hin und wieder Sonderaktionen an, bei denen ein reduzierter Fragenkatalog zum Einsatz kommt. Andere Versicherer haben dauerhaft vereinfachte Gesundheitsfragen für manche Zielgruppen im Programm – etwa für gewisse Altersgruppen oder für Angehörige bestimmter Berufe. Möglich sind vereinfachte Gesundheitsfragen bei der LV 1871 zum Beispiel für Interessenten unter 35 Jahren, für Berufstätige im MINT-Bereich, Akademiker und Schüler. Antragsteller müssen dann nur eine reduzierte Anzahl an Gesundheitsfragen beantworten, etwa ob in den letzten fünf Jahren eine Herzerkrankung diagnostiziert wurde oder ob in den vergangenen zehn Jahren eine stationäre Behandlung durchgeführt wurde.
Vereinfachte Gesundheitsfragen BU: wahrheitsgemäße Angaben machen
Auch wenn die Versicherungsgesellschaft eine vereinfachte Risikoprüfung durchführt, sind Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, die Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Werden bekannte Vorerkrankungen verschwiegen, kann dies zu Problemen führen, wenn der Leistungsfall eintritt: Hat der Versicherte bei den Gesundheitsfragen falsche Angaben gemacht, kann der Versicherungsanbieter im Falle einer Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers vom Vertrag zurücktreten und die Zahlung der BU-Rente verweigern. Daher sollten bei Abschluss einer BU auch die vereinfachten Gesundheitsfragen gewissenhaft und richtig beantwortet werden.
Gut zu wissen: Nicht jede Vorerkrankung führt automatisch zu Risikozuschlägen oder gar zur Ablehnung des Versicherungsantrags. Je nach Befund können Interessenten unter Umständen problemlos eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu den normalen Konditionen abschließen – dabei ist zum Beispiel auch relevant, ob wegen der Erkrankung Medikamente eingenommen werden oder eine Behandlung im Krankenhaus nötig war. Übt der Interessent risikoreiche Sportarten wie Höhenbergsteigen oder Tieftauchen aus oder wurden bestimmte chronische Krankheiten diagnostiziert, kann der Versicherungsanbieter einen Risikozuschlag erheben oder gewisse Erkrankungen vom Leistungsspektrum ausschließen. Einige schwerwiegende Erkrankungen können den Abschluss einer BU unmöglich machen, etwa Multiple Sklerose.
Anonyme Risikoprüfung
Wer Sorge hat, dass die Versicherungsgesellschaft den Wunsch nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund bestehender Vorerkrankungen ablehnt, kann vorab eine anonyme Risikoprüfung durchführen lassen – etwa mit dem „Quick Risk“ Voranfragen-Tool der LV 1871.