Was passiert mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung im Todesfall?

Berufsunfähigkeitsversicherung im Todesfall

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sichert die finanzielle Lebensgrundlage ab, wenn der Versicherungsnehmer seinem Beruf für mindestens sechs Monate und zu mindestens 50 Prozent nicht mehr nachgehen kann.

Dann tritt der sogenannte Leistungsfall ein und die vertraglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente wird ausbezahlt – und zwar bis zum Ende der Berufsunfähigkeit beziehungsweise bis zum Ende der vereinbarten Leistungsdauer. Doch was geschieht mit der Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn der Versicherte verstirbt? Können seine Erben von der BU profitieren?

Zunächst ist es für die Hinterbliebenen wichtig zu wissen, dass eine Vertragsaufhebung der Berufsunfähigkeitsversicherung bei Tod des Versicherungsnehmers sofort möglich ist. Um den Vertrag des Verstorbenen zu kündigen, müssen die Angehörigen lediglich die Sterbeurkunde an das Versicherungsunternehmen senden – am besten via Einschreiben mit Rückschein. Handelt es sich um eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU), sind damit alle Formalitäten erledigt. Denn bei dieser Form der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es keine oder nur eine geringe Auszahlung bei Tod. Das bedeutet: Wurde eine selbständige BU abgeschlossen, bekommen die Hinterbliebenen in der Regel allenfalls den Überschusswert ausbezahlt. Eine Vertragsübernahme, etwa durch den Ehepartner, ist nicht möglich, da eine BU immer personenbezogen abgeschlossen wird.

Berufsunfähigkeitsversicherung bei Tod: Auszahlung der Todesfallsumme

Eine BU kann jedoch nicht nur als selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden, sondern mit anderen Versicherungen kombiniert werden – etwa mit einer Risikolebensversicherung, einer Kapitallebensversicherung oder einer privaten Rentenversicherung. Diese Versicherungen bieten oft die Option zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ).

Wer sich für eine Risikolebensversicherung in Verbindung mit einer BUZ entscheidet, schützt dadurch nicht nur sich selbst vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit. Die Risikolebensversicherung ermöglicht es dem Versicherungsnehmer, eine Todesfallsumme zu vereinbaren, um seine Angehörigen abzusichern. Hat der Versicherte eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Kombination mit einer Risikolebensversicherung abgeschlossen, wird im Falle seines Ablebens die vertraglich vereinbarte Todesfallsumme fällig. Die Hinterbliebenen sollten jedoch bedenken, dass bei Auszahlung der Todesfallsumme eventuell Steuern anfallen – je nach Freibetrag.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Todesfall mit absichern?

Ob sich der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung in Kombination mit einer Risikolebensversicherung lohnt, hängt vom Einzelfall und von den individuellen Wünschen des Versicherungsnehmers ab.

Fazit: Für Alleinstehende kann eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung ausreichend sein. Hat der Versicherungsnehmer als Hauptverdiener eine Familie zu versorgen, sollte er über einen zusätzlichen Hinterbliebenenschutz nachdenken. Das kann über separate Abschlüsse einer Berufsunfähigkeitsversicherung und einer Risikolebensversicherung passieren, oder man ergänzt die Risikolebensversicherung um eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Beide Optionen sind bei der LV 1871 möglich.

Ob einzeln oder kombiniert: Die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Risikolebensversicherung gelten als wichtige Policen für Erwerbstätige, die Verantwortung für einen Ehepartner und/ oder Kinder tragen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung der LV 1871

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