Was gibt es bei der Berufsunfähigkeitsversicherung während der Schwangerschaft & Elternzeit zu beachten?
Warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch bei Schwangerschaft, Elternzeit & Mutterschutz sinnvoll ist
Auch während einer Schwangerschaft, in Mutterschutz oder Elternzeit können Unfälle oder Krankheiten zu langfristigen gesundheitlichen Problemen und einer Berufsunfähigkeit führen. Zudem birgt auch die Geburt an sich ein Risiko für die Mutter: Hier können Komplikationen entstehen, die später eine Berufsunfähigkeit nach sich ziehen. Hinzu kommen Stress und die Umstellung des Hormonhaushalts nach der Schwangerschaft. 10 bis 15 Prozent der Mütter leiden nach der Geburt an einer sogenannten Wochenbettdepression (postpartale Depression). Tritt eine dieser Möglichkeiten ein, kann es sein, dass Mütter oder Väter ihrer zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen können und berufsunfähig sind. Aus diesem Grund ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Mütter auch während der Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit und für Väter während der Elternzeit sinnvoll, um für den Fall einer Berufsunfähigkeit finanziell abgesichert sein.
Bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung während der Elternzeit anpassen
Wenn ein Elternteil in Elternzeit geht, kann es sein, dass die finanziellen Ressourcen knapp werden. Denn das in Elternzeit gehende Elternteil erhält zwar Elterngeld, dieses macht jedoch maximal 2/3 des bisherigen Einkommens aus. Wenn es finanziell knapp wird, denken viele werdende Eltern darüber nach die bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung anzupassen oder zu pausieren. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten, die sich jedoch teilweise auf den Versicherungsschutz auswirken oder eine erneute Gesundheitsprüfung nach sich ziehen. Deshalb sollten die Vor- und Nachteile dieser Optionen vorab gut abgewogen werden.
Möglichkeiten zur Anpassung der BU während der Elternzeit
Möglichkeiten | Konsequenzen |
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Beitragsstundung |
Bei der LV 1871 ist prinzipiell ein Antrag auf Stundung für maximal 24 Monate ohne Angabe von Gründen möglich. Bei der Elternzeit ist eine Stundung sogar für maximal 36 Monate möglich. |
Beitragsfreistellung |
Bei der LV 1871 können die Zahlungen innerhalb von drei Jahren wiederaufgenommen werden. Nach sechs Monaten ist eine erneute Risikoprüfung nötig. |
Beitragsreduzierung |
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Kündigung von Bausteinen |
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Vertragskündigung |
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Tabelle 1: BU Vertragsanpassungen und deren Konsequenzen
Berufsunfähigkeitsversicherung vor oder während der Elternzeit bzw. Schwangerschaft abschließen?
Prinzipiell sollte eine BU so früh wie möglich abgeschlossen werden: denn je jünger die versicherte Person, desto günstiger sind die Beiträge. Im Idealfall sollte der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung vor dem Eintritt in den Mutterschutz bzw. die Elternzeit und sogar vor der Schwangerschaft erfolgen. Ein Vorteil wäre beispielsweise die Berufseinstufung in den bisherigen Beruf vor der Elternzeit.
Erfolgt der Versicherungsabschluss vor der Elternzeit, stuft die Versicherung den in Elternzeit gehenden Elternteil basierend auf dem bisherigen Beruf und dem bisherigen Arbeitseinkommen ein. Bei einem Abschluss des Vertrages während der Elternzeit erfolgt die Berufseinstufung individuell, abhängig von der beabsichtigten Rückkehr und der Ausgestaltung der zukünftigen Arbeitszeit in den bisherigen Beruf.
Welcher Elternteil schließt die BU ab?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist prinzipiell für jeden Berufstätigen relevant. Wenn es bei knappen finanziellen Mitteln nur möglich ist einen Elternteil abzusichern, dann sollte dies der Hauptverdiener sein.
Berufsunfähigkeit während Elternzeit oder Mutterschutz
Wird man während der Elternzeit oder dem Mutterschutz berufsunfähig, gehen Versicherungsunternehmen unterschiedlich vor, um die Berufsunfähigkeit zu prüfen. Ist die versicherte Person im Mutterschutz oder in Elternzeit, legt die LV 1871 beispielsweise entweder den Beruf Hausfrau/-mann oder die zuletzt ausgeübte Tätigkeit zu Grunde. Dabei entscheidet sich die LV 1871 immer für die für den Versicherten vorteilhaftere Tätigkeit.