Rückzahlung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
Gibt es eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Rückzahlung?
Wer monatlich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zahlt, sichert sich damit für den Ernstfall ab. Doch was ist, wenn dieser Ernstfall gar nicht eintritt? Erhält der Versicherungsnehmer die monatlichen Beiträge zurück, wenn keine Leistung in Anspruch genommen wurde? Die Antwort lautet nein: Eine klassische Rückzahlung von Beiträgen ist nicht möglich, weshalb es auch keine BU mit Rückzahlung gibt.
Bei der klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung der LV 1871 werden die Überschüsse direkt mit dem Betrag verrechnet. Bei einer fondsgebundenen Berufsunfähigkeitsversicherung werden die Überschüsse dagegen in Fonds angelegt. Durch die Anlage in Fonds wird während der Laufzeit ein Fondsguthaben angesammelt, welches zum Ablauf der Berufsunfähigkeitsversicherung ausgezahlt wird. Auch Gewinne, die aus dem fehlenden Leistungsanspruch entstehen, werden investiert.
Entwickelt sich der Markt gut, kann die investierte Summe eine gewisse Rendite erwirtschaften. Dies hängt jedoch stark davon ab, wie sich die Fonds entwickeln und welche Geldanlage gewählt wird. Sollte die Fondsentwicklung sehr positiv sein, so könnte die Summe am Ende sogar höher als die gezahlten Monatsbeiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung sein. Da diese Entwicklung einem gewissen Risiko unterliegt, gilt eine fondsgebundene Berufsunfähigkeitsversicherung nicht als klassische Geldanlage.