Rhizarthrose und Berufsunfähigkeit: Was ist zu beachten?
Knapp 20 Prozent der Menschen, die berufsunfähig werden, leiden an einer Erkrankung des Bewegungsapparates und des Skeletts. Derartige Beeinträchtigungen sind die zweithäufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit. (Quelle: Morgen & Morgen 2024) Zu den Erkrankungen des Bewegungsapparates gehört auch die Rhizarthrose. Dieser chronische Verschleiß des Daumensattelgelenks kann dazu führen, dass Betroffene ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Zumindest beim Thema Einkommenseinbußen kann dann eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) unterstützen.
Eine Arthrose im Daumensattelgelenk, die sogenannte Rhizarthrose, ist eine der häufigsten Formen der Arthrose. Sie tritt meist mit fortschreitendem Alter auf. Frauen sind nach den Wechseljahren besonders häufig davon betroffen. Die Folgen sind Schmerzen und Kraftverlust, sodass vor allem das Greifen schwerfällt – zumal oftmals beide Hände von einer Rhizarthrose betroffen sind. Die Erkrankung ist derzeit irreversibel, und wenn sie weit fortschreitet, ist eine Operation notwendig.
Kann man durch eine Rhizarthrose berufsunfähig werden?
Eine Rhizarthrose kann tatsächlich zur Berufsunfähigkeit führen. Ob auf Grund der Erkrankung eine Berufsunfähigkeit anerkannt wird, hängt allerdings von der beruflichen Tätigkeit ab und wie stark die Arbeitsfähigkeit dadurch eingeschränkt ist. Eine starke Einschränkung liegt zum Beispiel dann vor, wenn der Beruf viele Arbeiten mit den Händen beinhaltet.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz BU-) schützt vor möglichen Einkommenseinbußen im Falle einer Berufsunfähigkeit durch Rhizarthrose. Grundsätzlich greift die BU, wenn eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent vorliegt und die Versicherung bereits vor dem Auftreten der Krankheit abgeschlossen wurde.
Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Rhizarthrose abschließen
Aber wie ist die Lage, wenn Sie noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben und bei Abschluss bereits unter einer Rhizarthrose leiden? Ist der Abschluss einer BU mit Rhizarthrose überhaupt möglich? Auch in diesem Fall kann der BU-Abschluss noch möglich sein, allerdings mit größeren Hürden. Denn für ein Versicherungsunternehmen steigt mit einer Rhizarthrose das Risiko, dass ein Versicherungsfall eintritt. Die gute Nachricht: Eine Rhizarthrose ist keine Vorerkrankung, die generell zum Ausschluss führt. Darum entscheidet ein Versicherer immer individuell abhängig vom Krankheitsverlauf, ob er die Interessenten in seine Berufsunfähigkeitsversicherung aufnimmt.
Beim Abschluss einer BU-Versicherung führen Versicherungsgesellschaften eine Risikoprüfung durch. Diese Prüfung variiert je nach Versicherer und beinhaltet neben Fragen zu Beruf oder Hobbies auch Gesundheitsfragen. Es ist wichtig, dass alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wird eine Rhizarthrose als Vorerkrankung angegeben, werden dazu weitere Fragen gestellt. Zum Beispiel, ob man aktuell berufsunfähig ist, ob beide Daumen betroffen sind und ob eine Rhizarthrose-Operation geplant ist. Auch bei diesen speziellen Fragen ist es wichtig alle korrekt zu beantworten, denn sonst ist der Versicherungsschutz gefährdet. Die Versicherung prüft die Angaben ohnehin und wird bei verschwiegenen Vorerkrankungen oder falschen Antworten im Ernstfall keine BU-Rente auszahlen.
Im Rahmen dieser Gesundheitsfragen bei denen je nach Anbieter auch ärztliche Unterlagen angefordert werden können, entscheidet der Versicherer über den BU-Antrag.
Dabei hat das Unternehmen drei Optionen:
- Der Antrag wird bewilligt, aber der Versicherungsnehmer muss einen Risikozuschlag für die BU zahlen.
- Der Antrag wird angenommen, aber die Rhizarthrose wird als Ursache für Berufsunfähigkeit vom Vertrag ausgeschlossen.
- Der Antrag wird abgelehnt.
Anonyme Voranfrage
Bei vielen Versicherungsanbietern können Sie vor einem richtigen Antrag auch online eine anonyme Vorprüfung ausfüllen. Zum Beispiel mit dem Quick Risk Tool der LV 1871. So bekommen Sie eine erste Einschätzung, ob eine BU bei diesem Anbieter möglich ist und unter welchen Rahmenbedingungen.