Berufsunfähigkeitsversicherung und Psychotherapie: Was ist zu beachten?
Seit Jahren steigt die Anzahl an Menschen, die wegen einer psychischen Erkrankung im Job fehlen. Chronische Erschöpfungszustände, Burnout, Depressionen, Ängste – all diese Leiden können dafür sorgen, dass Erkrankte nicht (mehr) ihrer Arbeit nachgehen können. Auf Basis von Krankschreibungen konnten Krankenkassen wie die DAK feststellen, dass im Zehn-Jahres-Vergleich die Arbeitsausfälle wegen psychischer Erkrankungen um 48 Prozent anstiegen. Teils fehlen Beschäftigte nur kurzfristig. Manche jedoch scheiden aufgrund ihrer Erkrankung vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Doch zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bei einer Psychotherapie? Und kann eine BU überhaupt mit psychischer Vorerkrankung abgeschlossen werden?
Berufsunfähigkeit und psychische Erkrankung
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist empfehlenswert, um sich bei starken Gesundheitsproblemen gegen möglichen Einkommensverlust abzusichern. Die Gründe für eine Berufsunfähigkeit sind vielfältig. Was viele nicht ahnen: Psychische Probleme gehören zu den häufigsten Ursachen. Seit Jahren steigt die Zahl jener Menschen, die aufgrund von psychischen Erkrankungen nicht mehr ihrem Beruf nachgehen können. Viele machen eine Psychotherapie, um ihre seelischen Leiden behandeln zu lassen.
Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Psychotherapie abschließen
Das Gute vorweg: Trotz Psychotherapie oder psychischer Vorerkrankung ist es möglich, finanzielle Unterstützung durch eine monatliche BU-Rente zu beziehen. Die Hürden sind allerdings teils hoch. Entscheidend ist, ob die Berufsunfähigkeitsversicherung vor oder nach der Feststellung einer psychischen Erkrankung abgeschlossen wird. Auch die Gründe für die psychologische Behandlung sowie die Behandlungsdauer und das Ende der Therapie beeinflussen die Bewertung des Versicherers. Prinzipiell ist der erfolgreiche Abschluss einer BU nicht direkt von einer Psychotherapie abhängig, sondern bei Prüfung werden die zugrunde liegende Erkrankung und die damit verbundenen Beschwerden betrachtet. Eine Psychotherapie kann also ein Indiz sein, dass eine Erkrankung vorliegen könnte, die genauer evaluiert werden muss.
1. Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung nach Psychotherapie
Bei Abschluss einer BU-Versicherung müssen Sie dem Versicherer im Rahmen der Gesundheitsprüfung genaue Informationen zu Ihrem Gesundheitszustand mitteilen. Die Rede ist von einer „vorvertraglichen Anzeigenpflicht“, die auch psychische Vorerkrankungen oder Behandlungen wie Psychotherapien einschließt. Bei einer Vorgeschichte kann der Versicherer zusätzliche Fragen stellen oder weitere Informationen anfordern, um Ihre individuelle Situation besser zu verstehen. Die Risikoeinschätzung erfolgt dann u.a. basierend auf der Art der Erkrankung und dem Verlauf der Beschwerden. Liegt die Psychotherapie jedoch bereits einige Jahre zurück, ist die Chance auf einen erfolgreichen Versicherungsantrag nicht unwahrscheinlich. Eine Psychotherapie kann nach einigen Jahren auch nicht mehr relevant für die Risikoprüfung sein. Dies ist dann der Fall, wenn Sie sie vor dem Zeitraum beendet haben, den der Versicherer in der Gesundheitsprüfung abfragt.
2. Geplante Psychotherapie bei Antragsstellung
Sie sind psychisch erkrankt, planen bereits eine Psychotherapie und wollen nun eine BU abschließen? Dann schätzt das Versicherungsunternehmen das Risiko einer Berufsunfähigkeit eher hoch ein. Auch hier wird wieder die Erkrankung an sich genauer betrachtet, die geplante Psychotherapie ist nur ein Indiz für die Versicherung, dass sie genauer hinschauen sollte. Es ist sehr wahrscheinlich, dass eine BU nur mit Risikozuschlag oder Ausschlussklauseln abgeschlossen werden kann. Dies bedeutet, dass der Versicherungsantrag aufgrund Ihrer psychischen Gesundheit möglicherweise abgelehnt wird, sie höhere Beiträge zahlen müssen oder bei einer Ausschlussklausel z.B. im Falle einer Berufsunfähigkeit auf Grund einer psychischen Erkrankung keine Leistung erhalten.
3. Laufende Psychotherapie bei Antragsstellung
Sollten Sie mitten in einer psychotherapeutischen Behandlung stecken, erschwert dies möglicherweise den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung: Wird eine BU trotz Psychotherapie beantragt, muss der Versicherer die zugrunde liegenden Beschwerden oder Erkrankungen genau prüfen. Wenn dennoch ein BU-Schutz angeboten werden kann, werden nicht selten Ausschlussklauseln angeboten. Der Versicherer geht dann von einem deutlich erhöhten Risiko für eine Berufsunfähigkeit aus.
Psychotherapie bei bereits abgeschlossener BU
Und wie sieht es mit einer Psychotherapie aus, wenn Sie bereits vor einiger Zeit eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben und zum damaligen Zeitpunkt noch keine psychische Erkrankung vorlag? Dann haben Psychotherapie und die Krankheit keine Auswirkungen auf den Versicherungsschutz. Sollten Sie für mehr als sechs Monate auf Grund einer psychischen Erkrankung Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf ganz oder teilweise nicht mehr nachgehen können, dann unterstützt die Versicherung Sie mit einer monatlichen Rentenzahlung.