Berufsunfähigkeit bei Osteochondrose: Was ist zu beachten?
Jeder vierte Berufstätige wird in seinem Arbeitsleben mindestens einmal berufsunfähig. Erkrankungen des Bewegungsapparates sind eine der Hauptursachen für Berufsunfähigkeit– und dazu gehört die Osteochondrose (Quelle: Morgen & Morgen 2024).
Starke, anhaltende Schmerzen im Nacken oder im unteren Rückenbereich – das sind typische Symptome einer Osteochondrose. Diese degenerative Veränderung der Bandscheiben und knöchernen Wirbelkörper wird durch Alterungsprozesse und Abnutzung verursacht. Eine Osteochondrose der Wirbelsäule ist irreversibel, also nicht heilbar, und lässt sich nur mit physikalischen Therapien, Medikamenten oder gar einer Operation behandeln.
Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung lassen sich zumindest schwerwiegende Einkommensverluste vermeiden, wenn es auf Grund einer Osteochondrose zur Berufsunfähigkeit kommt.
Ist eine Berufsunfähigkeit durch Osteochondrose möglich?
Eine Osteochondrose gehört somit zu den Erkrankungen des Bewegungsapparates – und diese zählen zu den häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit. Betroffen sind vor allem ältere Menschen, aber auch Bewegungsmangel, Übergewicht und Dauerbelastungen wie schweres Heben oder ständiges Sitzen können zu einer Osteochondrose führen. Je weiter die Krankheit fortschreitet, desto scherwiegender ihre Folgen, bis hin zu dauerhaft starken Schmerzen und sogar Lähmungen.
Ist auf Grund der Beschwerden die Ausübung des bisherigen Berufs zu mindestens 50 Prozent nicht mehr möglich, kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung vor finanziellen Einbußen schützen.
Grundsätzlich ist das der Fall, wenn:
- eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent vorliegt
- die BU-Versicherung auch Rückenbeschwerden einschließt
- und sie abgeschlossen wurde bevor die Osteochondrose aufgetreten ist.
BU-Versicherung durch Osteochondrose abschließen
Aber wie sieht es aus, wenn Sie noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung haben und eine Osteochondrose diagnostiziert wird? Auch dann ist der Abschluss einer BU-Versicherung unter Umständen noch möglich. Denn logischerweise ist bei Vorerkrankungen für den Versicherer das Risiko größer, dass der Versicherungsfall eintritt. Darum hängt es immer vom Einzelfall ab, wie eine Versicherung die Vorerkrankung Osteochondrose berücksichtigt.
Beim Antrag auf eine BU-Versicherung führt jede Versicherung eine Risikoprüfung, die auch Fragen zum Gesundheitszustand beinhaltet, durch. Diese ist nicht standardisiert und variiert je nach Versicherer. Wichtig ist, dass Sie hier alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten. Wenn Sie eine Osteochondrose als Vorerkrankung angeben, werden Ihnen dazu weitere Fragen gestellt. Zum Beispiel, ob und welche Beschwerden genau vorliegen und, ob eine Operation vorgesehen ist. Im Leistungsfall überprüft die Versicherung alle Angaben und wird bei falschen Antworten oder verschwiegenen Vorerkrankungen keine BU-Rente auszahlen.
Auf Basis der Risikoprüfung inklusive Gesundheitsfragen, bei der auch ärztliche Unterlagen herangezogen werden können, entscheidet das Versicherungsunternehmen über den BU-Antrag. Dabei gibt es drei Optionen:
- der Antrag wird bewilligt, aber mit einem Risikozuschlag versehen.
- der BU-Antrag wird angenommen, aber die Osteochondrose als Ursache für die Berufsunfähigkeit vom Vertrag ausgeschlossen.
- der Antrag wird abgelehnt.
- der Antrag wird unter normalen Bedingungen angenommen, zum Beispiel, wenn es sich um den normalen altersüblichen Verschleiß von Knochen und Knorpeln handelt und keine Erkrankung vorliegt
Das Ergebnis des Versicherungsantrags ist also immer abhängig von den individuellen Beschwerden und der Ausprägung der Erkrankung.
Anonyme Voranfrage
Bei vielen Versicherungen können Sie vor einem konkreten Antrag auch eine anonyme Voranfrage für die BU-Versicherung stellen, etwa mit dem Quick Risk Tool der LV 1871. Damit erhalten Sie schnell und einfach eine erste Einschätzung, ob eine BU-Versicherung bei diesem Anbieter möglich ist und unter welchen Voraussetzungen.