Neurasthenie und Berufsunfähigkeit: Was ist zu beachten?

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Neurasthenie, auch „nervöse Erschöpfung“ genannt, ist eine psychische Erkrankung, die sich durch chronische Müdigkeit, Reizbarkeit, Konzentrationsschwierigkeiten und Antriebslosigkeit äußert. Diese Symptome können das tägliche Leben erheblich beeinträchtigen und unter Umständen sogar zur Berufsunfähigkeit führen. Wir erklären, wie Neurasthenie und Berufsunfähigkeit zusammenhängen und was Betroffene im Kontext des Abschlusses einer Berufsunfähigkeitsversicherung berücksichtigen sollten.

Kann man durch Neurasthenie berufsunfähig werden?

Die Frage, ob Neurasthenie zur Berufsunfähigkeit führen kann, ist eindeutig zu bejahen. Neurasthenie kann die Leistungsfähigkeit und die psychische Gesundheit so stark beeinträchtigen, dass die Betroffenen nicht mehr in der Lage sind, ihren Beruf auszuüben. Insbesondere ständige Müdigkeit, Konzentrationsstörungen und erhöhte Reizbarkeit können dazu führen, dass der Arbeitsalltag nicht mehr bewältigt werden kann.

Berufsunfähigkeit durch Neurasthenie wird in der Regel anerkannt, wenn eine Person aufgrund einer Erkrankung mindestens sechs Monate lang nicht mehr in der Lage ist, ihren Beruf zu mindestens 50 Prozent der Arbeitszeit auszuüben. Da die Symptome der Neurasthenie häufig langanhaltend und schwerwiegend sind, kann dies dazu führen, dass die Betroffenen über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig sind. In solchen Fällen kann die Neurasthenie zu einer Berufsunfähigkeit führen und es kann ein Anspruch auf Leistungen aus einer bereits vorhandenen Berufsunfähigkeitsversicherung bestehen.

Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Neurasthenie abschließen

Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist für jeden Arbeitnehmer sinnvoll, um sich gegen den Verlust der Arbeitskraft abzusichern. Wie sieht es jedoch aus, wenn bereits eine Diagnose wie Neurasthenie vorliegt? Vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung prüfen die Anbieter das individuelle Risiko. Viele Versicherer betrachten psychische Erkrankungen wie Neurasthenie als Risikofaktor, da diese das Risiko einer Berufsunfähigkeit erhöhen können. Abhängig vom Grad der Erkrankung und dem individuellen Behandlungsverlauf ist es nicht unmöglich, trotz Neurasthenie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.

Ein wichtiger Schritt, um sich für den Fall einer Berufsunfähigkeit durch Neurasthenie abzusichern, ist die sorgfältige Vorbereitung des Versicherungsantrags. Dazu gehört, dass alle relevanten Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Unvollständige oder falsche Angaben können später im Leistungsfall zur Ablehnung des Versicherungsschutzes führen. Unter Umständen ermöglicht die Versicherungsgesellschaft die Aufnahme in die Berufsunfähigkeitsversicherung auch mit einem Risikozuschlag für Menschen mit Neurasthenie oder einem Leistungsausschluss.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Wahl des richtigen Versicherers. Manche Gesellschaften sind offener gegenüber Antragstellern mit Vorerkrankungen wie Neurasthenie. Es kann daher sinnvoll sein, sich umfassend zu informieren und gegebenenfalls mehrere Angebote einzuholen. In vielen Fällen wird der Versicherer zusätzliche medizinische Informationen einholen oder eine genauere Prüfung der individuellen Gesundheitssituation vornehmen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung der LV 1871

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