Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit 50 Jahren noch sinnvoll?

Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) mit 50 Jahren abschließen

Auch mit 50 Jahren ist es sinnvoll eine BU-Versicherung abzuschließen. Denn mit fortschreitendem Alter steigt das Risiko, durch gesundheitliche Probleme oder Unfälle berufsunfähig zu werden. Eine BU bietet in solchen Fällen die nötige Sicherheit, den gewohnten Lebensstandard zu erhalten und unerwartete Einkommenseinbußen abzufangen.

Das höhere Eintrittsalter ist kein Ausschlusskriterium für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit 50 Jahren. Für ältere potentielle Versicherungsnehmer gelten die gleichen Kriterien, jedoch beeinflussen bestimmte Faktoren wie bestehende Gesundheitsprobleme die Höhe der Versicherungsprämie oder die Ausgestaltung des Vertrages.

BU ab 50: Was beachten?

Wer im Alter von über 50 Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, durchläuft wie jeder Versicherungsnehmer eine Risikoprüfung. Hierbei werden Fragen zu Beruf, Hobbies und zum Gesundheitszustand gestellt, die ausführlich und korrekt beantwortet werden müssen. Je älter man wird, desto höher ist natürlich die Wahrscheinlichkeit, dass beispielsweise schwerwiegendere gesundheitliche Beschwerden vorliegen. Hinzu kommen Risikofaktoren im Arbeitsfeld und in der Freizeit.

Da laut Statistik das Risiko berufsunfähig zu werden mit zunehmendem Alter steigt, kalkulieren Versicherungsgesellschaften dies bei der Prämiengestaltung mit ein. Die meisten Versicherer beziehen hier vorab einen Prämiensprung aufgrund des Alters ein. Daher können beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ab 50 Jahren die Beiträge etwas höher ausfallen.

Anonyme Risikovoranfrage sowie BU-Tests und -Vergleiche helfen bei der Entscheidung

Dem Abschluss einer BU mit 50 Jahren geht in jedem Fall eine Risikoprüfung voraus. Auch wenn gesundheitliche Vorbelastungen dazu führen könnten, dass der Versicherer Ihren Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung ablehnt, oder zu erschwerten Bedingungen annimmt, müssen Sie der vorvertraglichen Anzeigepflicht nachkommen und alle Fragen genau und wahrheitsgemäß beantworten. Denn werden Sie aufgrund eines bereits bestehenden Leidens berufsunfähig und haben dieses nicht angegeben, können Sie Ihren Anspruch auf die BU-Rentenleistung verlieren.

Bei der LV 1871 können Sie über das Quick-Risk-Tool eine unvoreingenommene Risikoeinschätzung auf Basis Ihrer aktuellen Angaben durchführen. Sie erhalten eine erste Auskunft, ob und zu welchen Bedingungen ein Versicherungsschutz bei einem Versicherungsunternehmen möglich ist, ob es einen spezifischen Leistungsausschluss gibt oder der Anbieter einen Risikozuschlag verlangt. Auch Testergebnisse und Vergleiche zu den Berufsunfähigkeitsversicherungen verschiedener Anbieter können hilfreich sein. Hier finden Sie einen Überblick zu aktuellen Testergebnissen:  BU-Versicherung Test & Vergleich.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung der LV 1871

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