Wie funktioniert die Leistungsfallprüfung in der Berufsunfähigkeitsversicherung?

BU Leistungsfallprüfung

Versicherungsnehmer investieren im Laufe der Jahre viel Geld in Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung. Trotzdem möchte niemand den Ernstfall erleben und auf die Leistungen der BU angewiesen sein. Falls Sie doch berufsunfähig werden, sollten Sie einige Dinge beachten.

Zunächst einmal müssen Sie Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung den Leistungsfall melden. Ihre Versicherungsgesellschaft benötigt dafür die sogenannten Erstprüfungsunterlagen. Dazu zählen beispielsweise Ihre Arztberichte, sowie eine Tätigkeitsbeschreibung. Aus der Tätigkeitsbeschreibung sollte genau hervorgehen, welche Aufgaben Sie in Ihrem bisherigen Job bewältigen mussten. Eine Berufsunfähigkeit ist mit viel Stress verbunden und das Ausfüllen der nötigen Formulare führt manchmal zu Schwierigkeiten. Bei der Golden BU der LV 1871 haben Sie deshalb einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung im Leistungsfall. Insbesondere bei der Darlegung der Leistungsvoraussetzungen.

Nachdem Ihre Dokumente bei der LV 1871 eingegangen sind, werden sie in der Leistungsfallprüfung bearbeitet. Über den aktuellen Bearbeitungsstand können Sie sich jederzeit beim Kundenservice informieren.

In der Leistungsfallprüfung werden auch die Angaben überprüft, die Sie im Rahmen der vorvertraglichen Anzeigepflicht beim Abschluss der Versicherung gemacht haben. Sollten Sie bewusst Vorerkrankungen oder andere Risiken verschwiegen haben, können Sie den Anspruch auf Ihre BU-Rente verlieren. Deshalb sollten Sie bereits die Antragsdokumente sorgfältig lesen und sich bei Unklarheiten informieren.

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Dauer der BU Leistungsfallprüfung

Wie lange die Leistungsfallprüfung einer Berufsunfähigkeitsversicherung dauert, hängt immer vom Einzelfall ab. Sobald Sie die Erstprüfungsunterlagen eingereicht haben, erhalten Sie alle nötigen Informationen über unsere Entscheidung zur Leistung oder der weiteren Vorgehensweise. Bei der LV 1871 erfolgt eine Information hinsichtlich der Leistung in der Regel innerhalb einer Woche nach Erhalt der vollständigen Dokumente.

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Die LV 1871 bietet transparente und kundenfreundliche Obliegenheiten im Leistungsfall

Bei der LV 1871 sind die Mitwirkungspflichten des Kunden (Obliegenheiten) im Leistungsfall transparent und verständlich formuliert. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung können Kunden einfach nachvollziehen, was von ihnen im Leistungsfall erwartet wird. Es wird genau erklärt, welche Nachweise, wie, von wem, in welchem Umfang und über welchen Zeitraum eingereicht werden müssen. Beispielsweise, was über die Ursache der Berufsunfähigkeit mitgeteilt werden muss, welche Arztbriefe nötig sind und welche Informationen diese enthalten müssen. Auch welche konkreten Informationen zum Beruf oder welche zusätzlichen Informationen von Selbstständigen benötigt werden, wird verständlich erklärt.

Hinter den Kulissen: Risiko- und Leistungsprüfung bei der LV 1871

Was muss ich beim Ausfüllen der Gesundheitsfragen beachten? Wie läuft die Risikoprüfung genau ab?

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