Ab wann zahlt die BU-Versicherung?

Ab wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Laut Definition der LV 1871 liegt eine Berufsunfähigkeit vor, wenn die versicherte Person infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausüben kann beziehungsweise sechs Monate nicht mehr ausüben konnte. Die Berufsunfähigkeit gilt ab Beginn dieses sechsmonatigen Zeitraums als eingetreten. Was kompliziert klingt ist gar nicht so schwierig.

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Beispiel:

Steuerberaterin Anna erkrankt an einer Depression. Deswegen kann sie für mehr als sechs Monate ihren Beruf nicht mehr ausüben. Hat sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, erhält sie ihre vereinbarte Rente, rückwirkend ab Beginn der sechs Monate. Sie muss außerdem keinen anderen Job annehmen, auch wenn sie dazu in der Lage wäre. Wenn Anna wieder im alten Beruf arbeiten kann oder einen neuen Beruf ergreift, kann der Rentenanspruch wegfallen. Ansonsten erhält sie die Rente bis zum Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer.

Damit Sie Zahlungen aus Ihrer BU-Versicherung bekommen können, müssen Sie einen Antrag stellen. Ihr Versicherer fordert dazu ein ärztliches Gutachten mit ausführlicher Darstellung zur Ursache der Berufsunfähigkeit, der voraussichtlichen Dauer der Erkrankung und weitere Dokumente zur Bewertung an. Anschließend werden alle Unterlagen von Ihrer Versicherung geprüft.

Bei einem positiven Bescheid bekommen Sie die vertraglich vereinbarten Leistungen. Ob eine Krankheit oder ein Unfall die Ursache für die Berufsunfähigkeit sind, spielt dabei keine Rolle. Diese Rente bezahlt Ihr Versicherer für den gesamten Zeitraum, in dem Ihre Berufsunfähigkeit andauert – maximal so lange, wie es vertraglich vereinbart ist.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung der LV 1871

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