Erwerbsminderung
Warum die Erwerbsminderungsrente oft nicht ausreicht
Wer gesundheitlich bedingt nicht mehr arbeiten kann, erhält vom Staat eine finanzielle Unterstützung. Diese Zahlung sollte reichen, um das Einkommen zu ersetzen und trotz der Erwerbsminderung den Alltag bestreiten zu können. Ist die Regelaltersgrenze, also der Zeitpunkt ab dem die reguläre Altersrente bezogen werden könnte, noch nicht erreicht, so kommt es zu individuellen Prüfungen. Dabei wird geprüft, ob der Lebensunterhalt doch noch eigenständig bezogen werden kann, beispielsweise durch medizinische Rehabilitation oder Umschulungen. Für den Erhalt der Erwerbsminderungsrente durchläuft man somit zunächst einen langen bürokratischen Prozess, der schon finanzielle Einbußen mit sich bringen kann. Um dieses Risiko zu umgehen, kommt eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zum Einsatz. Diese sichert Sie ab, wenn Sie Ihren Beruf zu weniger als 50 Prozent ausüben können und hinterfragt keine Gründe zur Berufsunfähigkeit.
Anspruch auf Erwerbsminderungsrente nicht immer gegeben
Obwohl bei einer Erwerbsminderung eine finanzielle Absicherung gegeben sein sollte, weist die Realität dagegen Lücken auf. Bestehen gesundheitliche Gründe, die gegen eine dauerhafte Arbeit sprechen, so erhalten die Personen von der gesetzlichen Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente – leider jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen wie zum Beispiel der Einhaltung der allgemeinen Wartezeit.
Die Höhe der Erwerbsminderungsrente ist dabei von vielen Faktoren abhängig, unter anderem:
- Wie viel kann der Versicherte noch arbeiten?
- Welche Rentenansprüche wurden erworben?
- Kann der Betroffene noch in anderen Berufen arbeiten?
- Ist der Arbeitnehmer vor dem Jahr 1961 geboren?
Wissenswert:
Ein Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente lässt sich jederzeit stellen, um eine mögliche Unterstützung seitens der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten. Sollte es zu einer Ablehnung kommen, ist sowohl ein Widerspruch als auch eine Klage vor dem Sozialgericht möglich.
Erwerbsminderungsrente oft nicht ausreichend
Bei einer gesundheitlichen Beeinträchtigung eine Rente erhalten? Heutzutage nicht einfach, denn die gesetzliche Rentenversicherung hält viele Voraussetzungen bereit, die für eine Zahlung gegeben sein müssen.
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Merke: Wer vor 1961 geboren ist, erhält eine Berufsunfähigkeitsrente, die dennoch oft nicht ausreichend ist. Für alle Personen nach diesem Jahrgang ist eine Erwerbsminderungsrente vorgesehen. Diese ist zudem an zahlreiche Voraussetzungen gekoppelt. Da die Berufsunfähigkeit jeden Menschen treffen kann, ist eine Absicherung mittels privater Berufsunfähigkeitsversicherung die beste Wahl. Das gilt vor allem auch für Personen, die keiner körperlichen Tätigkeit nachgehen, aber aufgrund von Depressionen und weiteren Erkrankungen ein hohes Risiko der Berufsunfähigkeit tragen.
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Die Meinung der Experten:
Besteht überhaupt ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?
Dieser Punkt muss zuerst geklärt werden. Geregelt ist der Anspruch in § 43 SGB VI. Unterschieden wird beispielsweise, ob eine Person voll oder teilweise erwerbsunfähig ist.
- Ist es nicht möglich, über drei Stunden pro Tag zu arbeiten (ganz gleich, welche Tätigkeit), so handelt es sich um eine volle Erwerbsminderung.
- Kann die Person zwischen drei und sechs Stunden arbeiten (ganz gleich, welche Tätigkeit), so handelt es sich um eine teilweise Erwerbsminderung.
Wichtig: Die Rentenversicherung stellt vor der Zahlung einige Prüfungen an. Dabei soll herausgefunden werden, ob die Erwerbsfähigkeit beispielsweise durch eine Rehabilitation wiederhergestellt werden könnte. Generell gilt „Reha vor Rente“.
Eine weitere Voraussetzung ist unter anderem die vorherige Einzahlung.
- Personen, die einen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente geltend machen wollen, müssen bereits mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein.
- Zudem müssen in den fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens schon drei Jahre Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung getätigt worden sein.
Als dritte Voraussetzung muss vor Eintritt der Erwerbsminderung jeweils die allgemeine Wartezeit erfüllt sein
Sonderregelung für Personen, die vor 1961 geboren sind
Wer vor dem 2. Januar 1961 geboren ist, fällt unter eine bestimmte Sonderregelung der Erwerbsminderungsrente. Heutzutage kann die Rentenversicherung eine Person auf „beliebige Tätigkeiten“ verweisen.
Bei den Jahrgängen vor 1961 ist dies nicht möglich. Zwar wird geprüft, ob eine gleichwertige Tätigkeit zuzumuten wäre, aber schlussendlich ist eine Zahlung deutlich wahrscheinlicher. Das gilt, wenn eine Person in ihrem
- erlernten Beruf
- oder im zuletzt dauerhaft ausgeführten Beruf
nur noch weniger als sechs Stunden pro Tag arbeiten kann.
Haben auch Selbstständige Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente?
Wer selbstständig ist, ist nicht verpflichtet, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Unternehmer und Freiberufler sorgen daher normalerweise für eine selbstständige Absicherung, wenn sie nicht freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen wollen.
Selbstständige müssen sich daher privat gegen das Risiko der Erwerbsminderung absichern. Vor allem eine Berufsunfähigkeitsversicherung kommt hierbei in Frage.
Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?
Um sich über eine mögliche Erwerbsminderungsrente zu informieren, kommt es natürlich stets auf den Einzelfall an. Entscheidend ist beispielsweise, wie lange eine Person bereits in die gesetzliche Rentenversicherung Beiträge eingezahlt hat. Es kommt zudem darauf an, wie lange noch bis zur regulären Altersrente gearbeitet werden müsste und wie viele Entgeltpunkte gesammelt wurden.
Unser Tipp: Jährlich wird eine Renteninformation von der Deutschen Rentenversicherung versendet. In diesem Schreiben ist aufgeschlüsselt, wie viel Euro eine Person derzeit bei voller Erwerbsminderung als Rente erhalten würde.
Dabei fallen die Beträge wahrlich nicht gerade stattlich aus, wie Statistiken der Deutschen Rentenversicherung belegen. Erwerbsminderungsrenten in 2023 lagen beispielsweise durchschnittlich bei 994,82 Euro pro Monat, sofern überhaupt eine volle Erwerbsminderung vorlag. Lag dagegen nur teilweise Erwerbsminderung vor, so betrug die durchschnittliche Rente 631,06 Euro pro Monat. Nicht selten ist die Summe der Erwerbsminderungsrente niedriger als der eigentliche Bedarf. Um den Lebensstandard zu halten reicht der Betrag daher oftmals nicht aus.
Unsere Empfehlung: Eine frühzeitige Absicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese Versicherung schließt die Versorgungslücke, die in jedem Alter und in jedem Beruf im Falle von Berufsunfähigkeit auftreten kann.
Erwerbsminderungsrente gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeitsschutz bei der LV1871
Die Erwerbsminderungsrente, die der Staat Personen auszahlt, die nach 1961 geboren sind, fällt gering aus.
Die finanzielle Sicherheit ist mit diesem Betrag in den meisten Fällen nicht gegeben, sodass beispielsweise auch Verträge oder Darlehen nicht länger bedient werden können. Jeder Erwerbstätige, ob selbstständig oder angestellt, sollte daher eine BU abschließen und vorsorgen.