Was ist eine Berufsunfähigkeitsrente?
Eine private Berufsunfähigkeitsrente dient während des Erwerbslebens als finanzielle Absicherung für den Fall, dass der aktuelle Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann. Sie soll sicherstellen, dass der gewohnte Lebensstandard gehalten werden kann und einen sozialen Abstieg verhindern. Um im Fall einer Berufsunfähigkeit eine Berufsunfähigkeitsrente beziehen zu können, ist der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung notwendig.
Staatliche Berufsunfähigkeitsrente vs. private Berufsunfähigkeitsrente
Man unterscheidet zwischen der staatlichen Berufsunfähigkeitsrente und der privaten Berufsunfähigkeitsrente. Die staatliche Berufsunfähigkeitsrente existiert in ihrer ursprünglichen Form jedoch nicht mehr: Sie wurde Ende des Jahres 2000 abgeschafft. An ihre Stelle traten die sogenannte Erwerbsminderungsrente und die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit.
Die Erwerbsminderungsrente greift jedoch lediglich dann, wenn der betroffene Arbeitnehmer nicht mehr mindestens drei Stunden täglich einer beliebigen Tätigkeit nachgehen kann. Ob die Tätigkeit mit dem erlernten Beruf verwandt ist, wird dabei nicht berücksichtigt. Es gibt auch eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Diese greift, wenn es dem Versicherungsnehmer nicht möglich ist, einer beliebigen Tätigkeit mindestens sechs Stunden täglich nachzugehen.
Die Erwerbsminderungsrente wird nicht nur selten bewilligt, sie reicht für gewöhnlich auch nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Sie beträgt im Normalfall höchstens 38% des letzten Bruttogehalts, im Fall einer teilweisen Erwerbsminderung höchstens 19 % davon. Deshalb ist es unverzichtbar, sich rechtzeitig um eine private Berufsunfähigkeitsrente zu kümmern. Die private Berufsunfähigkeitsrente ist nicht nur eine mögliche Alternative, sondern eine unbedingte Ergänzung zur staatlichen Unterstützung.
Berufsunfähigkeitsrente & Berufsunfähigkeitsversicherung: Was ist der Unterschied?
Die Begriffe Berufsunfähigkeitsrente und Berufsunfähigkeitsversicherung werden oft synonym verwendet. Tatsächlich ist der Unterschied zwischen den beiden Begriffen simpel:
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Versicherung, die abgeschlossen wird, um im Falle einer zukünftigen Berufsunfähigkeit eine Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt zu bekommen. Die Höhe der Berufsunfähigkeitsversicherung bezieht sich dabei auf die vereinbarte BU-Rente. Da es die staatliche Berufsunfähigkeitsversicherung in ihrer ursprünglichen Form nicht mehr gibt, bezieht sich der Begriff Berufsunfähigkeitsversicherung auf die private Berufsunfähigkeitsversicherung.
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Ab wann die Berufsunfähigkeitsrente beantragen?
Um die Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten, müssen Sie zunächst einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente stellen. Danach prüft die Versicherung, ob die medizinischen Befunde so schwerwiegend sind, dass der Grad der Berufsunfähigkeit erreicht ist, ab dem die BU-Rente gezahlt wird. Eine Berufsunfähigkeit liegt in der Regel dann vor, wenn Sie für voraussichtlich sechs Monate Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können und auch keine andere Tätigkeit, die Ihrer Lebensstellung entspricht.
Weitere Ursachen für eine Berufsunfähigkeit können ein behördlich angeordnetes Tätigkeitsverbot von mindestens sechs Monaten (Infektionsklausel) oder Pflegebedürftigkeit sein. Bei Verträgen der LV 1871 liegt Pflegebedürftigkeit unter anderem vor, wenn bei mindestens drei der nachfolgend aufgezählten Verrichtungen (Activities of Daily Living) Unterstützung benötigt wird. Dazu zählen: Das Fortbewegen im Zimmer, Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, das Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken, Waschen, Kämmen oder Rasieren und das Verrichten der Notdurft. Sobald für diesen Fall eine der Voraussetzungen zutrifft, können Sie Zahlungen in Höhe der Berufsunfähigkeitsrente beantragen.
Viele Versicherer bieten als Zusatzbaustein Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit (AU) an. Damit sichern Sie sich bereits bei längerer Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf eine Leistung in Höhe der mit der BU-Versicherung vereinbarten Rente.
Gut zu wissen
Bei der Golden BU der LV 1871 können Sie die AU-Leistung (Gelber Schein) als optionale Komponente zu Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung wählen. Als arbeitsunfähig gelten Arbeitnehmer dann, wenn sie von ihrem Arzt krankgeschrieben wurden (Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung). Schon ab einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen werden Sie bei der LV 1871 von der Beitragszahlung befreit.
Werden für einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als sechs Monaten AU-Bescheinigungen ausgestellt, können Sie Rentenzahlungen in Höhe der vereinbarten BU-Rente beantragen. Bei der AU-Klausel der Golden BU besteht der Zahlungsanspruch bis zu 24 Monate. Nach diesem Zeitraum wird Ihr Vertrag beitragspflichtig fortgesetzt, sofern keine Berufsunfähigkeit vorliegt.
Private Berufsunfähigkeitsrente
Die staatliche Berufsunfähigkeitsrente existiert in ihrer ursprünglichen Form nicht mehr: Sie wurde Ende des Jahres 2000 für alle, die nach dem 01.01.1961 geboren wurden, abgeschafft. An ihre Stelle trat die sogenannte Erwerbsminderungsrente. Diese bewilligt zu bekommen ist schwierig, darüber hinaus beträgt sie lediglich 19 % bis zu einem Drittel des letzten Bruttogehalts. Das reicht im Normalfall nicht aus, um die grundlegenden Lebenskosten zu decken, geschweige denn den gewohnten Lebensstandard zu halten.
Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, sich um eine private Berufsunfähigkeitsrente zu kümmern. Bei dieser handelt es sich um eine private Versicherung. Das bedeutet, dass der Staat sich nicht an der BU-Rente beteiligt. Stattdessen wird die Berufsunfähigkeitsrente im Berufsunfähigkeitsfall eines Versicherungsnehmers durch die Beiträge aller Privatversicherten gedeckt.
Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wollen, ist es notwendig, dass Sie einige Fragen zum Gesundheitszustand beantworten. Diese Fragen behandeln im Regelfall frühere Erkrankungen, Diagnosen oder Operationen. Sollten solche Faktoren vorliegen und dem Versicherungsunternehmen das Risiko einer Absicherung zu hoch erscheinen, steht es ihm frei, den potentiellen Versicherungsnehmer abzuweisen oder aber zu veranlassen, dass bestimmte Erkrankungen von der Berufsunfähigkeitsversicherung ausgeschlossen sind und daher keine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird.
Dennoch ist es wichtig, die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Andernfalls kann, sollte im Fall einer Berufsunfähigkeit die unwahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen ans Licht kommen, der Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente verfallen.