Arbeitsunfähigkeitsversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung: Die Zusammenhänge
Seine ganze Arbeitskraft kann man nur entfalten, wenn man körperlich und geistig fit ist. Bereits eine leichte Grippe führt unter Umständen zu einer zeitweiligen Arbeitsunfähigkeit mit Krankschreibung. In manchen Fällen ist die Arbeitsunfähigkeit auch von der Tätigkeit abhängig – wenn beispielsweise ein Bandscheibenvorfall schweres Heben für eine Weile unmöglich macht.
Bei gravierenden Erkrankungen, wie etwa einer dauerhaften Einschränkung der Beweglichkeit oder einer Krebserkrankung, kann aus einer Arbeitsunfähigkeit schnell eine Berufsunfähigkeit werden. Deshalb sind die Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit auch eng miteinander verknüpft. Aus diesem Grund wird die Berufsunfähigkeitsversicherung umgangssprachlich oft undifferenziert auch als Arbeitsunfähigkeitsversicherung bezeichnet.
Es kann schneller passieren, als man denkt, und auch Berufstätige im „besten Alter“ erwischt es immer wieder: Ernsthafte körperliche oder psychische Beschwerden zwingen sie, für längere Zeit zu Hause zu bleiben und die Arbeit ruhen zu lassen. Prinzipiell bedeutet der Begriff Arbeitsunfähigkeit, dass Sie Ihre Aufgaben im Job zum Beispiel aufgrund einer Krankheit nicht ausführen können. Bei Angestellten greift hier zunächst die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Hier bezahlt der Arbeitgeber für maximal sechs Wochen weiterhin Ihr volles Gehalt an Sie aus, auch wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihre Tätigkeit auszuüben.
Dauert Ihr krankheitsbedingtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz länger, springt für maximal 78 Wochen die gesetzliche oder private Krankenversicherung ein und bezahlt ein Krankengeld. Dessen Höhe beträgt zwischen 70 und 90 Prozent des letzten Netto-Einkommens.
Vorsicht
Selbstständige, freiwillig gesetzlich oder privat Versicherte profitieren nicht vom Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie müssen für den Fall einer längeren Erkrankung gesondert Vorsorge treffen – dazu eignet sich zum Beispiel eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung, oder genauer gesagt eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Arbeitsunfähigkeits-Klausel.
Arbeitsunfähigkeit vs. Berufsunfähigkeit: Unterschiede
Auch wenn die Begriffe Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit oft synonym gebraucht werden, bezeichnen sie doch unterschiedliche Sachverhalte:
- Bei einer Arbeitsunfähigkeit geht man davon aus, dass Sie wieder vollständig genesen und Ihren Job nach einiger Zeit wieder ausüben können.
- Berufsunfähigkeit hingegen liegt vor, wenn Sie beispielsweise wegen schwerer chronischer Krankheiten des Bewegungsapparats, eines massiven Verlusts der Sehstärke oder des Gehörs, eines Schlaganfalls, psychischer Probleme oder Krebs nicht mehr an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren werden.
In vielen Fällen gibt es einen nahtlosen Übergang von der Arbeitsunfähigkeit in die Berufsunfähigkeit. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, dass ein Schutz bei Arbeitsunfähigkeit– auch AU-Klausel oder Gelbe-Schein-Regelung genannt –in die Berufsunfähigkeitsversicherung mit integriert ist. Oftmals ist auch dieser Baustein gemeint, wenn von einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung die Rede ist.
Leistungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit AU-Klausel
Haben Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer AU-Klausel abgeschlossen, erhalten Sie bei einer Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeit) Leistungen aus Ihrer BU-Versicherung – unabhängig davon, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Auch bei der LV 1871 lässt sich die Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer AU-Klausel erweitern. Die AU-Klausel kann bei jungen Leuten innerhalb von 12 Monaten nach Berufseintritt sogar nachträglich eingeschlossen werden (ohne erneute Risikoprüfung).
Folgende BU-Leistungen sind beispielsweise bei der Golden-BU mit AU-Klausel bei Arbeitsunfähigkeit enthalten – unabhängig davon, ob Berufsunfähigkeit vorliegt:
- Bei einer ununterbrochenen Krankschreibung von mindestens sechs Wochen werden Sie von der Beitragszahlungspflicht befreit und erhalten eine monatliche Rente. Voraussetzung ist, dass ein Facharzt prognostiziert, dass die Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate andauern wird. Die maximale Leistungsdauer beträgt hier 24 Monate.
- Wenn Sie spätestens drei Monate vor Ablauf der AU-Leistungsdauer einen Antrag auf Leistungen wegen Berufsunfähigkeit stellen, verlängert sich die maximale Leistungsdauer von 24 Monaten bis zur Entscheidung über den BU-Leistungsantrag auf insgesamt maximal 36 Monate.
Gut zu wissen
Von den AU-Leistungen profitieren Sie auch dann, wenn die Lohnfortzahlung noch läuft oder Sie zusätzlich Krankengeld von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung beziehen.
Die Meinung der Experten:
Warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit AU-Klausel für Arbeitnehmer eine gute Wahl ist
Nicht nur Selbstständige, freiwillig gesetzlich oder privat Versicherte, die bei längerer Arbeitsunfähigkeit keinen Anspruch auf Krankengeld haben, finden in der Berufsunfähigkeitsversicherung mit AU-Klausel eine interessante Alternative zur Krankentagegeld-Zusatzversicherung. Denn laut Statistik scheidet jeder vierte Erwerbstätige aufgrund von Berufsunfähigkeit vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Mit der Verbindung aus BU- und AU-Versicherung sind Sie für beide Fälle optimal gerüstet.
Was es dabei ebenfalls zu bedenken gilt
Sollten Sie schwer erkranken und die Berufsunfähigkeit droht, wird die Prüfung der Leistungsvoraussetzungen durch Ihren Versicherer einige Zeit in Anspruch nehmen. Diese Phase lässt sich mit der Arbeitsunfähigkeits-Klausel finanziell überbrücken. Um diese Leistungen in Anspruch nehmen zu können, genügt ein entsprechendes ärztliches Attest.
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