Sind Zuzahlungen bei der Basisrente (Rürup-Rente) möglich?

Sparguthaben der Rürup-Rente durch Zuzahlung erhöhen

Insbesondere für Selbstständige, Freiberufler, Unternehmer und Besserverdienende ist die Basisrente (Rürup-Rente) eine interessante Form der privaten Altersvorsorge. Denn die Beiträge, die in den Versicherungsvertrag eingezahlt werden, können seit Januar 2023 zu 100 Prozent als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Mit anderen Worten: Durch die Ausgaben für die Basisrente vermindert sich das zu versteuernde Einkommen.

Die Basisrente, die auch Rürup-Rente genannt wird, ist aufgrund dieses Steuervorteils ein beliebtes Vorsorgeprodukt. Gerade gegen Ende eines erfolgreichen (Geschäfts-) Jahres fragt sich so mancher Selbstständige, ob er eine Zuzahlung in die Basisrente leisten sollte. Dadurch würde nämlich seine Steuerlast sinken, während sich das Sparguthaben erhöhen würde. Wir erläutern im Folgenden, was Sparer zum Thema Zuzahlung zur Rürup-Rente wissen müssen.

Rürup-Rente: Kosten für flexible Zuzahlungen

Grundsätzlich ist es möglich, individuelle Zuzahlungen in den Rürup-Vertrag zu leisten. Die Versicherungsgesellschaft stellt dafür in der Regel Formulare bzw. Anträge bereit, die ausgefüllt und eingereicht werden müssen. Allerdings sind solche Rürup-Zuzahlungen mit Kosten verbunden. Die konkret mit der Zuzahlung anfallenden Kosten können dem Produktinformationsblatt entnommen werden. Jeder Anbieter muss dieses Produktinformationsblatt frei zugänglich auf seiner Webseite zur Verfügung stellen. Gut zu wissen: Manche Versicherungsunternehmen sehen einen Mindestbetrag für eine solche Zuzahlung vor.

Um die Sonderausgaben in der Steuererklärung in vollem Umfang auszuschöpfen, können Verbraucher im Jahr 2024 insgesamt 27.565 Euro als Aufwendungen für die Altersvorsorge geltend machen. Dieser Betrag schließt neben der Basisrente inklusive etwaiger Zuzahlungen auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie Zahlungen an berufsständische Versorgungseinrichtungen mit ein. Bei Ehepartnern bzw. eingetragenen Lebenspartnern liegt die staatliche Fördergrenze bei 55.130 Euro. Dieser Betrag kann nach Belieben untereinander aufgeteilt werden.

Steuern sparen dank Rürup-Rente

Der Steuervorteil bei der Basisrente wurde in der Vergangenheit schrittweise erhöht. Denn seit ihrer Einführung im Jahr 2005 hat die steuerliche Anrechenbarkeit der Rürup-Rente jedes Jahr um zwei Prozentpunkte zugelegt. 2022 lag sie bei 94 Prozent. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 liegt die steuerliche Absetzbarkeit für Rentenbeiträge ab dem 1. Januar 2023 bei 100 Prozent. Ursprünglich sollten die 100 Prozent erst 2025 erreicht werden. Mit der vollen steuerlichen Berücksichtigung ab 2023 statt ab 2025 will die Bundesregierung die Doppelbesteuerung von Renten vermeiden.

Egal ob Unternehmensgewinn, Steuerrückzahlung oder Bonuszahlung: Wenn Selbstständige oder gutverdienende Angestellte plötzlich einen höheren Geldbetrag zur Verfügung haben, können sie diesen als Zuzahlung in ihre Basisrente stecken. Der Vorteil: Je nach Vertragsgestaltung wird das Kapital aus dem Rürup-Vertrag nicht nur in festverzinsliche Wertpapiere, sondern auch in Aktien und andere renditestarke Anlageformen investiert. Auf diese Weise gehen Sparer dem anhaltenden Zinstief aus dem Weg und schützen ihr Vermögen vor der Inflation.

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Fazit

Wer den Steuervorteil, den die Basisrente bietet, voll ausnutzen möchte, sollte den oben genannten steuerlich geförderten Höchstbetrag in den Rürup-Vertrag einzahlen. Wird diese Summe nicht durch die regulären Beitragszahlungen erreicht, können flexible Zuzahlungen zur Rürup-Rente geleistet werden. Gerade am Ende des Jahres kann sich diese Option lohnen, um die Basisrente als Steuergestaltungsinstrument zu nutzen und die eigene Steuerlast zu senken.

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