Krankenversicherung und Auszahlung der Basisrente (Rürup-Rente)
Fallen auf die Rürup-Rente Krankenkassenbeiträge an?
Die Basisrente, auch unter dem Namen Rürup-Rente bekannt, ist eine Möglichkeit für gutverdienende Angestellte, Beamte und Selbstständige, privat für den Ruhestand vorzusorgen. Durch den Abschluss einer Basisrente können beispielsweise Freiberufler und Unternehmer ein finanzielles Polster für das Alter ansparen. Doch wie hoch fällt die monatliche Leibrente netto aus? Müssen auf die Bezüge aus der Basisrente Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden?
Ob bei der Rürup-Rente Krankenkassenbeiträge zu entrichten sind, hängt von mehreren Faktoren ab. Entscheidend ist vor allem, ob der Rentenbezieher gesetzlich oder privat krankenversichert ist.
Rürup und Krankenversicherung bei Privatversicherten
Viele Besserverdienende, Selbstständige und Freiberufler unterliegen nicht der Versicherungspflicht und entscheiden sich während ihres Berufslebens für eine private Krankenversicherung. Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ist dann nicht ohne weiteres möglich. Eine Ausnahme bilden Publizisten und Künstler: Sie können dank der Künstlersozialkasse auch als Selbstständige in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sein.
Wer Mitglied einer privaten Krankenversicherung (PKV) ist, muss weiterhin an den Versicherer Beiträge bezahlen. Die Höhe der persönlichen Einkünfte spielt für die Berechnung der monatlichen Beiträge keine Rolle. Auch die Rürup-Rente hat keinerlei Auswirkung auf die Beiträge zur privaten Krankenversicherung. Diese werden allein vom Versicherungsunternehmen festgelegt.
Rürup: Keine Krankenkassenbeiträge für gesetzlich Pflichtversicherte
Anders verhält es sich, wenn der Bezieher der Basisrente Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist. In diesem Fall muss unterschieden werden, ob der Rentner in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert ist oder ob er dort freiwillig versichert ist. Wer als Rentner pflichtversichertes Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist, muss auf die Bezüge aus der Rürup-Rente keine Abgaben an die Krankenkasse bezahlen. Denn bei Pflichtversicherten fallen lediglich für die gesetzliche Rente und etwaige Betriebsrenten Sozialabgaben an.
Bedingung für Pflichtversicherung
Allerdings gibt es eine Bedingung, um in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert zu sein. Diese lautet wie folgt: Während der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens muss der Rentner zu mindestens 90 Prozent in der gesetzlichen Krankenkasse versichert gewesen sein. Ist die Bedingung nicht erfüllt, kann der Betroffene freiwilliges Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner werden.
Rürup und Krankenversicherung bei freiwillig gesetzlich Versicherten
Während der Rente müssen freiwillig gesetzlich Versicherte auf ihre Bezüge aus der Rürup-Rente Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung abführen. Dies gilt für alle Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Das bedeutet im Umkehrschluss: Zahlt ein freiwillig gesetzlich, versicherter Rentner bereits ohne Berücksichtigung der Basisrente den Höchstbetrag zur gesetzlichen Krankenversicherung, fallen auf die Rürup-Rente keine (zusätzlichen) Krankenkassenbeiträge an.
Für die Berechnung der Krankenkassenbeiträge werden alle Einkünfte eines freiwillig gesetzlich versicherten Rentners herangezogen, also auch die Rürup-Rente. Rentner mit geringen Altersbezügen zahlen als freiwillig gesetzlich Versicherte einen Mindestbeitrag an die gesetzliche Krankenkasse. Dieser liegt im Jahr 2024 bei 186,18 Euro pro Monat. Zusätzlich muss der Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung entrichtet werden. Tipp: Schon beim Abschluss der Basisrente sollte berücksichtigt werden, ob in der Auszahlungsphase Krankenkassenbeiträge entrichtet werden müssen.
Vorsorgen mit der fondsgebundenen Basisrente
Eine fondsgebundene Basisrente wie die MeinPlan Basisrente der LV1871 lässt den Sparer von den positiven Entwicklungen der Aktienmärkte profitieren. Gleichzeitig können risikoscheue Anleger ihr Fondsvermögen zum Beispiel mit einem flexiblen Garantiekonzept absichern. So soll ein sorgloser Ruhestand ermöglicht werden – ganz ohne Einschränkungen des Lebensstandards und Angst vor Altersarmut.