Basisrente: Für wen ist sie geeignet

Zu wem passt die Rürup-Rente?

Egal ob Angestellter oder Selbstständiger, Geringverdiener oder Gutverdiener: Das Thema private Altersvorsorge geht jeden etwas an. Doch nicht jedes Vorsorgemodell ist für jeden gleich gut geeignet. Wie sieht es mit der Basisrente aus: Für wen kommt sie infrage?

Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, wurde 2005 als alternative staatlich geförderte Vorsorgeform eingeführt. Sie richtet sich in erster Linie an diejenigen, die weder in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, noch in einem berufsständischen Versorgungswerk pflichtversichert sind – also diejenigen, die nicht von den anderen staatlichen Förderungsmodellen wie der Riester-Rente oder der betrieblichen Altersversorgung (bAV) profitieren können. Dies trifft insbesondere auf Selbstständige, Freiberufler, Gesellschafter und Geschäftsführer zu.

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Rürup-Rente: auch für viele Beamte und Angestellte von Vorteil

Darüber hinaus kann die Basisrente auch für Beamte und Angestellte mit höherem Einkommen interessant sein, die nach einer zusätzlichen Möglichkeit suchen, staatlich gefördert fürs Alter vorzusorgen. Denn die Rürup-Rente bringt etwaige Steuererleichterungen mit sich. Vor allem Gutverdiener, profitieren in der Ansparphase davon: Ab dem 1. Januar 2023 können für Altersvorsorgeaufwendungen 100 Prozent des förderfähigen Höchstbetrags von 26.528 Euro steuererleichternd geltend gemacht werden (Quelle: Jahressteuergesetz 2022).

Im Detail: Für wen sich die Rürup-Rente lohnt

Die Rürup-Rente ist ein Modell zur privaten Altersvorsorge, das sich in erster Linie an Selbstständige richtet, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Sie können durch die Rürup-Rente eine Basisvorsorge fürs Alter anlegen. Je nach Vertragsart wird mithilfe einer klassischen Rentenversicherung, einer fondsgebundenen Rentenversicherung oder mit Fondssparplänen Kapital angespart.

Die Beiträge zur Basisrente sind steuerlich absetzbar. Weiterer Vorteil: Nach allgemeiner Rechtsauffassung ist das Guthaben in Basisrenten grundsätzlich pfändungs- und insolvenzsicher angelegt.

Für nicht berufstätige Ehepartner von Selbstständigen, Geschäftsführern und Gesellschaftern kann die Basisrente ebenfalls lohnenswert sein – schließlich hängen sie finanziell von den unternehmerischen Entscheidungen ihres Gatten bzw. ihrer Gattin ab. Auch für sie bietet die Basisrente eine sichere Art der Altersvorsorge, die zudem mit steuerlichen Vorteilen lockt, sofern die Eheleute gemeinsam veranlagt werden.

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Für wen Rürup eher nicht das Richtige ist

Grundsätzlich kann jeder Steuerpflichtige eine Basisrente abschließen – doch nicht in jeder Lebenssituation ist dies auch sinnvoll. Da die Steuerersparnisse mit der Höhe der Einzahlungen bzw. mit der Höhe des persönlichen Steuersatzes steigen, eignet sich die Basisrente nicht für Selbstständige mit geringem Einkommen.

Jungunternehmer, die erst vor Kurzem in die Selbstständigkeit gestartet sind und nicht abschätzen können, ob sie die Beiträge langfristig aufbringen können, sollten kritisch prüfen, ob Sie von Rürup profitieren können. Bei einem geringen zu versteuernden Einkommen kommt unter Umständen kein Steuervorteil zustande.

Steffi-Roesch-mint

Unsere Expertin: Steffi Rösch

Produktentwicklerin und Produktmanagerin der LV 1871

Steffi Rösch ist in der Produktentwicklung und dem Produktmanagement der LV 1871 sowohl im Bereich der biometrischen Risikoabsicherung als auch im Bereich Altersvorsorge tätig. Sie analysiert dabei intensiv die Anforderung unabhängiger Ratinggesellschaften um sicher zu stellen das die Tarife der LV 1871 mehr als nur den Marktstandard abbilden.

Für die LV 1871 und deren Kunden bringt sie dabei ihr mathematisches und aktuarielles Wissen für die Entwicklung fairer und kundenorientierter Lösungen mit ein.

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