Basisrente Auszeichnung Handelsblatt

Flexibel und steueroptimiert

MeinPlan Basisrente (Rürup-Rente)

  • Attraktive Altersvorsorge

  • Steuervorteile während der Ansparphase

  • Flexibilität bei der Beitragszahlung

  • Kombination mit umfassendem Berufsunfähigkeitsschutz

Junges Paar informiert sich am Tablet zur Basisrente

Was ist eine Basisrente bzw. Rürup-Rente?

Definition und Erklärung

Das Konzept der Basisrente stammt von Ihrem Initiator, dem Ökonom Bert Rürup. Daher wird sie umgangssprachlich auch als Rürup-Rente bezeichnet. Doch was genau ist eine Basisrente konkret und welche Varianten gibt es?

Eingeführt wurde die Rürup-Rente im Jahr 2005 als Teil der privaten Altersvorsorge. Sie ist hauptsächlich als Vorsorgemöglichkeit für Selbstständige gedacht, die keiner Pflichtversicherung angehören. Ihnen fehlte oft die Möglichkeit, die Förderung in anderen Vorsorgeformen in Anspruch zu nehmen, wie z.B. die Riester-Rente, die wegen der personenbezogenen Förderung besonders sinnvoll für Geringverdiener ist.

Daher ist die Basisrente häufig die sinnvollste Option für Selbstständige und Freiberufler, um steuerbegünstigt Altersvorsorge zu betreiben. Aber auch geschäftsführende Gesellschafter, gutverdienende Angestellte und Beamte, Unternehmer oder Best-Ager können beispielsweise von der Basisrente profitieren.

Es gibt im Rahmen der Rürup- bzw. Basisrente generell verschiedene Möglichkeiten zur Vertragsgestaltung:

  • Basisrente ohne Hinterbliebenenschutz: Im Todesfall wird an die Hinterbliebenen keine Leistung gezahlt.

  • Basisrente mit Hinterbliebenenschutz: Durch Zusatzvereinbarungen können Hinterbliebene abgesichert werden.

  • Basisrente als Sofortrente: Wer bereits im rentennahen Alter ist, kann in manchen Vertragsmodellen statt fortlaufender Einzahlungen eine hohe Einmalzahlung leisten, aus der dann unmittelbar eine lebenslange Rente fließt.

  • Fondsgebundene Basisrente: Wer chancenorientiert vorsorgen möchte, für den ist eine fondsgebundene Lösung, wie die MeinPlan Basisrente der LV 1871, oft das Richtige.

Staatlich gefördert Vermögen aufbauen

Interessant wird die Rürup-Rente durch Steuervorteile in der Ansparphase, da ab Januar 2023 im Rahmen des Höchstbetrags für Altersvorsorgeaufwendungen 100% der eingezahlten Beiträge als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden können (Quelle: Jahressteuergesetz 2022). Indem die maximal möglichen Sonderausgaben ausgeschöpft werden, reduziert sich das zu versteuernde Einkommen und damit auch die persönliche Steuerlast.

Weniger Steuern auf Rente

Bis zum Jahr 2057 sind Ihre ausgezahlten Rentenleistungen zum Teil steuerbefreit. Die Höhe des steuerpflichtigen Anteils hängt von dem Jahr ab, in dem Sie in Rente gehen und gilt ab dann lebenslang. 2025 beträgt der steuerfreie Anteil zum Beispiel 16,5 Prozent, 2030 sind es noch 14 Prozent. Erst ab 2058 wird Ihre Rente komplett besteuert.

Die Basisrente wird als lebenslange Leibrente abgeschlossen. Auf diese Weise erhält die versicherte Person im Alter eine lebenslange monatliche Rente ausbezahlt. Die Auszahlung des angesparten Kapitals als einmalige Leistung ist hingegen nicht möglich.

infografik-basisrente-steuervorteil-sonderausgaben-2025

Wie funktioniert MeinPlan Basisrente?

MeinPlan Basisrente kombiniert flexible Vorsorge mit einer staatlichen Förderung. Sie lässt sich jederzeit an unterschiedliche Lebenssituationen anpassen und bietet gleichzeitig attraktive Wachstumschancen. Während der gesamten Vertragslaufzeit können moderne Beitrags- sowie intelligente Sicherungsoptionen gewählt werden. Zuzahlungen können zu Beginn oder auch in der Ansparphase individuell angelegt werden. Im Rentenalter besteht die Möglichkeit der eXtra-Rente beziehungsweise die Wahl der Pflege-Option. Neben einer klassischen lebenslangen Rente haben Versicherungsnehmer die Möglichkeit sich für den fondsgebunden Rentenbezug zu entscheiden, um auch im Rentenalter am Kapitalmarkt zu partizipieren. So ist zum Beispiel ein garantierter Rentenfaktor auf hohem Niveau und für das gesamte Guthaben möglich.

Das Fondsvermögen lässt sich flexibel und individuell absichern mit:

  • dem flexiblen Garantiekonzept

  • der Lock-In-Funktion

  • dem Anlauf- und Ablaufmanagement

Starke Gründe für MeinPlan Basisrente

  • Steueroptimiert: Sowohl Ihre Beiträge als auch Ihre ausgezahlte Rente bieten Steuervorteile. Durch flexible Zuzahlungen während der Ansparphase kann jährlich die maximal mögliche Fördersumme ausgeschöpft werden.

  • Günstig: schon ab 25 Euro monatlich oder 3.000 Euro Einmalbeitrag sparen.

  • Flexibel: Beitragsanpassungen jederzeit möglich

  • Nachhaltig: wahlweise „Strategie Nachhaltigkeit“ mit fünf FNG-zertifizierten Fonds für eine besonders umweltgerechte und sozial ausgewogene Geldanlage wählen

  • Individuell: während der Ansparphase steht die gesamte LV 1871 Fondspalette mit über 160 Fonds, ETFs und exklusiven Portfoliolösungen zur Verfügung.

  • Chancenreich: Neben dem klassischen Rentenbezug können Versicherungsnehmer der LV 1871 ab 2025 auch den fondsgebundenen Rentenbezug wählen. Mit dem fondsgebundenen Rentenbezug kombiniert die MeinPlan Basisrente eine lebenslange garantierte Rente mit einer variablen Zusatzrente, um auch im Rentenalter die Renditechancen am Kapitalmarkt zu nutzen.

  • Abgesichert: mit der MeinPlan Basisrente plus BU-Schutz können Versicherungsnehmer zwischen einer attraktiven BU-Beitragsbefreiung (BUZ-Beitragsschutz) mit oder ohne Wartezeit , um ihre Altersvorsorge auch im Falle einer Berufsunfähigkeit abzusichern. Auch eine vollwertige Berufsunfähigkeitszusatzrente ist möglich.

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Infos zur Basisrente / Rürup-Rente im Allgemeinen

Der Staat fördert die Altersvorsorge bei Selbstständigen und Freiberuflern, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherungen einzahlen, um eine steuerlich begünstigte Form der Altersvorsorge zu ermöglichen. Mit der Rürup-Rente profitieren Sie von einer attraktiven Vorsorgelösung. Besonders interessant wird diese Form der Altersvorsorge durch die damit verbundenen Steuervorteile.

Steuervorteile während der Ansparphase

Mit der Basisrente nutzen Sie eine jährlich steigende Steuerersparnis. Sie können Ihre Beiträge bis zum maximal steuerlich geförderten Höchstbetrag geltend machen. Auch die Beiträge zur BUZ-Rente (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung) können steuerlich angesetzt werden, wenn diese nicht mehr als 49,9 Prozent des Gesamtbeitrags ausmachen.

Steuervorteile während des Rentenbezugs

Auch wenn Sie im verdienten Ruhestand sind, profitieren Sie mit der Basisrente von steuerlichen Vergünstigungen. Die Höhe der Versteuerung wird im ersten Jahr des Renteneintritts festgelegt und bleibt Ihnen lebenslang erhalten. Bis zum Jahr 2058 sind Auszahlungen nur teilweise zu versteuern – abhängig davon, wann Sie in Rente gehen. 2025 beträgt der steuerfreie Anteil 16,5 Prozent, 2030 sind es noch 14 Prozent. Erst ab 2058 wird ihre Rente komplett besteuert. Im ersten Jahr des vollen Rentenbezugs wird der lebenslange steuerfreie Anteil der Renten festgelegt und bleibt somit erhalten.

Die LV 1871 bietet Ihnen viel Freiheit bei der Beitragszahlung. Sie haben die Wahl, die steuerliche Förderung durch monatliche Beitragszahlungen oder durch einen Einmalbetrag (ab 3.000 Euro) zu nutzen. Außerdem sind jederzeit flexible Zuzahlungen während der Ansparphase ab 200 Euro möglich, um so jeweils die maximale steuerliche Höchstgrenze ausschöpfen zu können. Damit können Sie Ihre Rente flexibel erhöhen.

Ihre eingezahlten Beiträge werden in der Ansparphase nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Sie werden bei einer etwaigen Arbeitslosigkeit nicht als Vermögen angerechnet. Bei einer Insolvenz bleibt Ihnen das im Rahmen der Basisrente angesparte Kapital garantiert.

Freiheit ist ein hohes Gut. Das gilt auch für den Zeitpunkt, zu dem Sie den Rentenbezug beginnen möchten. Bei der Basisrente haben Sie hier großen Spielraum. Sie entscheiden flexibel, wann Sie in den Ruhestand gehen. Der Rentenbeginn ist individuell zwischen dem 62. und 85. Lebensjahr wählbar.

In der Rentenphase hatten Kunden bisher die Wahl zwischen drei klassischen Rentenbezugsvarianten (dynamische Rente, teildynamische Rente oder flexible Rente). MeinPlan Basisrente bietet ab 2025 eine zusätzliche und attraktive Rentenbezugsvariante an. So kombiniert MeinPlan eine lebenslange garantierte Rente mit einer variablen Zusatzrente zum fondsgebundenen Rentenbezug. Dies bietet die Möglichkeit, auch während der Rente von den Chancen des Kapitalmarkts zu profitieren und sorgt für eine bessere Planbarkeit und mehr Flexibilität in einer Zeit, in der sich sowohl die Lebenserwartung erhöht als auch die Ansprüche im Alter steigen und verändern. Verstirbt der Versicherungsnehmer nach Rentenbeginn erhalten die Hinterbliebenen das zum Zeitpunkt des Todes vorhandene, frei verfügbare Fondsguthaben als Rente.

Mit einer Basisrente haben Sie die Möglichkeit, Ihre Angehörigen von Anfang an optimal abzusichern. Sollte Ihnen vor Rentenbeginn etwas zustoßen, können die eingezahlten Beiträge oder das Vertragsguthaben als Rente an Familie, Ehepartner und Lebenspartner ausbezahlt werden. Darüber hinaus können Sie sicherstellen, dass Ihr angespartes Kapital im Todesfall nach Rentenbeginn nicht verloren geht.

Sie wollen nicht nur in eine Altersvorsorge investieren, sondern auch für den Fall der Berufsunfähigkeit (BU) vorsorgen? Wir bieten Ihnen beides in Kombination. Dabei haben Sie die Wahl zwischen einer Rente bei Berufsunfähigkeit (BUZ-Rente) und einer Beitragsbefreiung mit oder ohne Wartezeit (BUZ-Beitragsschutz). Entscheiden Sie sich für eine Variante des optimalen BU-Schutzes, müssen Sie bei Berufsunfähigkeit keine Beiträge zur Basisrente mehr zahlen. Auch hier profitieren Sie von Steuervorteilen: Die Beiträge zur BU-Zusatzversicherung sind steuerlich begünstigt. Das gilt, wenn der Beitragsteil für den BU-Schutz bei maximal 49,9 Prozent liegt.

Eine Basisrente mit Einmalbeitrag kann für Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen und mit verschiedenen Bedürfnissen und finanziellen Zielen sinnvoll sein. Dabei stehen flexibler Vermögensaufbau und die Ausschöpfung steuerlicher Vorteile im Mittelpunkt. Mit einem Einmalbeitrag bereits ab 3.000 Euro kann die Versorgungslücke z.B. auch noch in einem höheren Alter geschlossen werden. Hierzu wird bei Vertragsbeginn ein Einmalbeitrag von zum Beispiel 20.000 Euro in die Basisrente investiert. In den Folgejahren können durch flexible Zuzahlungen ab 200 Euro (bis zum maximalen, jährlichen steuerlich begünstigten Höchstbetrag) die jeweilige jährliche Fördersumme genutzt werden.

Dies kann beispielsweise relevant sein, wenn man unerwartet einen hohen Geldbetrag aus Erbe, Sonderzahlungen oder hohem Einkommen zur Verfügung hat und diesen zur Schließung der Rentenlücke nutzen möchte. Auch für Personen, die kurz vor Rentenbeginn noch einmal ihre Rentenabsicherung aufstocken möchten oder berufliche Ausfallzeiten auf Grund von Kinderbetreuung oder der Pflege von Angehörigen ausgleichen möchten, ist die Basisrente mit Einmalbeitrag eine interessante Möglichkeit.

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Merkmale der Rürup-Rente

Beim Abschluss des Rürup-Vertrags sind einige Besonderheiten zu beachten. Der Rürup-Vertrag kann zwar gekündigt werden, jedoch wird kein Rückkaufswert ausgezahlt. Die Versicherung wandelt sich bei Kündigung in eine beitragsfreie Versicherung um. Auch eine teilweise Kündigung ist möglich, was dann wiederum in einer teilweise beitragsfreien Versicherung mündet. Die Auszahlung des Kapitals als einmalige Leistung ist bei der Rürup-Rente nicht möglich. Der Rürup-Sparer erhält die Auszahlung ausschließlich nach Rentenbeginn in Form einer lebenslangen Rente.

Das Rürup-Vertragsguthaben ist nicht vererbbar oder übertragbar. Es ist aber möglich, individuell eine Hinterbliebenenabsicherung zu vereinbaren. Im Todesfall des Versicherten kann damit eine Rente an Ehegatten, eingetragene Lebenspartner sowie waisenrenten- oder kindergeldberechtigte Kinder ausgezahlt werden. Ehepartner erhalten eine lebenslange, Kinder eine befristete Rentenauszahlung.

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