Berechnungshinweise
Annahmen zur Beispielrechnung: Verrentungskapital zum Rentenbeginn: 150.000 EUR; Renteneintrittsalter 67 Jahre (in 2024);
Rentengarantiezeit 5 Jahre; Für die Berechnung der garantierten Renten wurden die Rechnungsgrundlagen des Jahres 2024
verwenden mit einem Rechnungszins von 0,25 Prozent p.a. Die Hochrechnung erfolgt netto ohne Berücksichtigung der Fondskosten.
Die angenommene Hochrechnung bezieht sich auf das Fondsguthaben im fondsgebundenen Rentenbezug. Es wird eine gleichbleibende
Überschussbeteiligung angenommen. Keine der hier aufgeführten Informationen und Bestandteile ersetzen eine professionelle
Anlageberatung und stellen auch keine Produktempfehlung dar. Es handelt sich lediglich um Produktinformationen, die im besten
Wissen und Gewissen durch die LV 1871 zusammengestellt wurden. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser allgemeinen
Angaben über die Steuerregelungen können wir keine Gewähr übernehmen. Sie ersetzen nicht die im Einzelfall erforderliche
steuerliche Beratung. Die Angaben beruhen auf den nach derzeitigem Stand (Mai 2024) geltenden Rechtsvorschriften;
künftige Änderungen sind möglich.
Gesamtrente:
Euro
Euro
Euro
Monatliche,
flexible Rente
Euro
Euro
Euro
Monatliche,
fondsgebundene Rente
garantierte Rente
flexible Rente (klassisch)
variable Zusatzrente (fondsgebunden)